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Schleswig-Holstein
AV: 86. Mitgliederversammlung
Gemäß § 4 der Satzung des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein e. V. vom 2. November 1996, zuletzt geändert am 11. Oktober 2017, in Verbindung mit § 1 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung berufe ich hiermit die 86. Mitgliederversammlung am Samstag, dem 30. Oktober 2021, 15.00 Uhr, nach Kiel, Hotel Kieler Kaufmann, Niemannsweg 102, mit nachstehender Tagesordnung ein:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bericht zur aktuellen Lage (Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein)
4. Jahresbericht der Geschäftsführung (Dr. Thomas Friedrich, Geschäftsführer des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein)
5. Anfragen und Diskussion
6. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses
7. Beschluss über die Jahresschlussrechnung und Entlastung des Vorstandes
8. Satzungsänderungen
- Verstetigung der Corona-Ausnahme-Regelungen über die Pandemie hinaus, insbesondere Online-Versammlungs- und Beschlussmöglichkeiten
- Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre
9. Änderung der Wahlordnung
- Anpassungen an eine fünfjährige Wahlperiode
10. Verschiedenes
An der Mitgliederversammlung können satzungsgemäß nur Mitglieder teilnehmen. Über die Ladung und Zulassung von Gästen entscheidet der Vorsitzende. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig (§ 4 der Satzung).
Nach § 4 Abs. 2 Buchst. f und Abs. 3 der Satzung in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung können auf Antrag von 15 Mitgliedern weitere Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden. Entsprechende Anträge müssen bis spätestens 12. Oktober 2020 beim Vorstand schriftlich gestellt werden. Sie müssen den Beratungsgegenstand genau bezeichnen und eine Begründung enthalten.
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