Adexa-Info

Aktuelle Corona-Regeln für Apothekenteams

Darauf sollte die Filialleitung achten

In Corona-Zeiten ändern sich ständig Regelungen zum Infektionsschutz. ADEXA-Rechtsanwältin Minou Hansen informierte Filial­leiterinnen und Filialleiter bei einem Live-Webinar über die wichtigsten Aspekte.

Ab 11. Oktober 2021 wird es keinen Anspruch mehr auf kostenlose Corona-Schnelltests geben. Viele Apotheken haben ihre Testzentren bereits geschlossen oder planen dies. „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind aber nach wie vor verpflichtet, ihren Beschäftigten zweimal pro Woche einen Test anzubieten“, sagt Minou Hansen, Leiterin der ADEXA-Rechtsabteilung. Das gelte für Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte gleichermaßen. „Kosten dafür trägt die Apothekenleitung“, so Hansen.

Foto: Chris/AdobeStock

Keine Diskriminierung am Arbeitsplatz

Für Angestellte gebe es weder die Pflicht, sich impfen oder testen zu lassen, noch den Status ihren Vorgesetzten mitzuteilen, sagt Hansen. Bei vollständig geimpften Teams könnten zwar Maßnahmen zum Arbeitsschutz gelockert werden, etwa die Maskenpflicht im Backoffice. Doch der Umgang mit Ungeimpften sei schwierig. Hansen: „Filialleitungen haben nur einen schmalen Pfad zwischen Aufklärung, Diskriminierung und dem Schutz anderer Beschäftigter im Team.“ Eine Impfpflicht gebe es bekanntlich nicht.

Was tun bei positiven Tests?

Fallen Schnelltests positiv aus, was mitunter auch an Fehlern liegen kann, folgt der zuverlässigere PCR-Test. Weitere Anordnungen erteilt das jeweilige Gesundheitsamt, etwa die Pflicht, in häuslicher Quarantäne zu bleiben. Tätigkeiten im Homeoffice gehören bei Apothekenangestellten eher zur Ausnahme. Möglich sind digitale Rezeptkontrollen, Abrechnungen oder das Online-Marketing.

ADEXA-Sprechstunden

Abendsprechstunden

Arbeitsrechtliche Beratung für ADEXA-Mitglieder am Abend:

  • Mittwoch, 20.00 – 21.00 Uhr: Rechtsanwältin Christiane Eymers, Tel. (040) 22 86 43 64
  • Donnerstag, 20.00 – 21.00 Uhr: Rechtsanwältin Minou Hansen, Tel. (040) 80 03 08 17

Filialleitungssprechstunde

Ein Angebot für Mitglieder, die als Filialleitung tätig sind oder werden wollen:

Mittwoch, 13.30 – 14.30 Uhr: Rechts­anwältin Minou Hansen, Tel. (040) 80 03 08 17

Bitte beachten Sie: Aufgrund der Rechtsschutzordnung darf ADEXA Rechtsauskünfte nur Mitgliedern erteilen. Auf unserer Website www.adexa-online.de können Sie online Mitglied werden.

Foto: Brian Jackson/AdobeStock

Keine Entschädigung für Ungeimpfte ab 1. November

Hansen weist darauf hin, dass Entschädigungen für den Verdienstausfall laut Infektionsschutzgesetz bei Ungeimpften spätestens ab 1. November 2021 entfallen. Einige Bundesländer, etwa Baden-Württemberg (seit 15. September), das Saarland (seit 27. September) oder Rheinland-Pfalz (seit 1. Oktober), haben diese Maßnahme bereits umgesetzt.

Die Juristin warnt ausdrücklich davor, eine Infektion zu verschweigen und trotzdem zur Arbeit zu kommen: „Das könnte unter Umständen eine Körperverletzung sein oder bei Schließung der Apotheke sogar Schadenersatz-Forderungen nach sich ziehen.“

Gleich anmelden: Fokus Filialleitung – ADEXA-Fortbildung kompakt am 30. Oktober 2021

Da großes Interesse an Themen rund um die Filialleitung besteht, bietet ADEXA am Samstag, 30. Oktober 2021, von 15.00 bis 18.00 Uhr eine kompakte Fortbildungsveranstaltung für Filialapothekenleiterinnen und -leiter an, auch für Nicht-Mitglieder.

  • 15.00 – 15.45 Uhr Alles im Blick: Kleines 1 × 1 des Arbeitsrechts Rechtsanwältin und Business Coach Minou Hansen, ADEXA
  • 15.45 – 16.30 Uhr Teamführung in herausfordernden Zeiten Rechtsanwältin und Business Coach Christiane Eymers, ADEXA
  • 15 Minuten Pause
  • 16.45 – 17.30 Uhr Best Practice: Wie Filialleitung und Inhaber gut zusammenarbeiten Martina Schiffter-Weinle, Apothekerin und Chefredakteurin Eins & Drei
  • 17.30 – 18.00 Uhr Diskussions- und Fragerunde mit den Referentinnen sowie Elke Fischer und Elfriede Hoffmann, AG Filialleitung, ADEXA
  • 18.00 Uhr Ende der Online-Veranstaltung

Zur kostenfreien Anmeldung: www.adexa-online.de/fokus-filialleitung

Augen auf beim Herbsturlaub

Für die bevorstehenden Herbst- oder Winterferien gab Hansen ebenfalls Tipps. Bei Urlaub im Ausland seien vorab die Einreiseregelungen zu beachten. Bei der Rückreise aus Hoch­risikogebieten müssten Geimpfte beziehungsweise Genesene nicht in Quarantäne. Bei Einreisen aus Virusvariantengebieten gilt aber für alle eine 14-tägige Quarantäne.

Das nächste Live-Webinar aus dieser Reihe findet am 24. November 2021 von 19.30 Uhr bis 20.00 Uhr statt. Bitte beachten Sie aber auch unsere Online-Fortbildung „Fokus Filialleitung“ am 30. Oktober (siehe Kasten). |

Michael van den Heuvel

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