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DAZ aktuell
„Es gibt keinen Vertrag“
Kooperation von BMG und Google
Seit September ist das sogenannte Nationale Gesundheitsportal des BMG online. Im November gab das Ministerium eine Kooperation mit Google bekannt – und löste damit Proteste vonseiten der Verleger, aber auch der Arzneimittelhersteller aus. Die FDP-Fraktion im Bundestag hat nun nachgehakt: In einer Kleinen Anfrage wollten die Abgeordneten zum Beispiel wissen, ob und wie die Kooperation zwischen Bundesgesundheitsministerium und Suchmaschinenanbietern vertraglich geregelt ist. Das Ministerium winkt in seiner Antwort ab: „Zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und Google gibt es keine vertragliche Beziehung“, betont es. „Es gibt weder schriftlich noch mündlich eine Vereinbarung, die das Bundesministerium für Gesundheit oder Google verpflichtet.“ Google stehe es jederzeit frei, die Informationen aus dem Nationalen Gesundheitsportal nicht mehr zu nutzen und stattdessen die Informationen anderer Portale in die sogenannte Infobox einzustellen. „Dementsprechend erhält Google keinerlei Zahlungen durch das Bundesministerium für Gesundheit. Wie dargelegt besteht auch sonst kein Dienstleistungsverhältnis.“ |
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