DAZ aktuell

Kritik an Nahrungsergänzungsmitteln

Gesellschaft für Phytotherapie veröffentlicht Positionspapier

eda | Die Gesellschaft für Phytotherapie (GPT) hat ein neues Positionspapier zum Status von Nahrungsergänzungsmitteln veröffentlicht. Das fünfseitige Statement, an dem unter anderem Detmar Jobst, Andreas Hensel und Karin Kraft mitgewirkt haben, beinhaltet die Standpunkte der GPT zur „sachlichen und regulatorischen Neuordnung des Marktes von Nahrungsergänzungsmitteln“ sowie Vorschläge zur Verbesserung und Sicherung der Qualität der Produkte.

In ihrem aktuellen Positionspapier bezweifelt die Gesellschaft für Phytotherapie (GPT) einen durchgängigen Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) und zitiert als Beleg Risiken, wie z. B. eine häufig vorkommende mangelnde Qualität oder falsche Deklaration der Inhaltsstoffe. Auch eine irreführende gesundheitsbezogene Werbung wird kritisiert, da viele Produkte kein europäisches Label (Health Claim) hierfür besäßen. Die arznei­mittelähnlichen Darreichungsformen sieht die GPT als Verstoß gegen die EU-Verordnung 1169/2011 „Lauterkeit der Informationspraxis“ an. Die hierfür ursächliche Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV) müsse daher geändert werden. Zur Abgrenzung von Arzneimitteln seien weder die Aufmachung, noch die Beschriftung, noch die Form als Tabletten oder Kapseln angemessen, um Verbraucher vor einer falschen Zuschreibung oder gar Verwechslung zu schützen. Insbesondere die dem strikten Arzneimittel­gesetz unterliegenden pflanzlichen Arzneimittel liefen Gefahr, für NEM gehalten zu werden und vice versa, beispielsweise wenn sie Pfefferminzöl oder Ingwer oder Lavendel enthalten.

Wegen mannigfacher Mängel bei untersuchten NEM (fehlerhafte Gehaltswerte, Kontaminationen, falsche Deklarationen) sei zu vermuten, dass Produktanalysen von einigen Herstellern wenig sorgfältig durchgeführt oder deren Ergebnisse nicht berücksichtigt werden. Die GPT fordert daher eine transparentere und deutlich intensivierte Qualitätsprüfung von NEM durch die nationalen Lebensmittelüberwachungsbehörden oder staatlich autorisierte, so­genannte Benannte Stellen. Sollten sich die Zustände nicht ändern, plädiert die GPT für eine Reihe weiterer regulatorischer und Prüf-Maßnahmen. Diese könnten umfassen: Anlage eines öffentlich zugäng­lichen Registers der Prüfungsergebnisse, Zulassungspflicht von NEM, Vertriebsuntersagungen, sollten Hersteller wiederholt problematische NEM in den Markt bringen, sowie die systematische Überwachung der Sicherheit nach der Markteinführung, der sogenannten Nutrivigilanz. Abschließend gibt die GPT der Hoffnung Ausdruck, NEM mit Health-Claims würden als gesundheitsfördernde Lebensmittel zukünftig prä­zise deklariert und daher besser erkennbar sein. Probleme wie werbeabhängige Fehleinschätzung, Fehlernährung, Überdosierungen oder Interaktionen mit Medikamenten würden zukünftig seltener im Zusammenhang mit NEM auftreten. |

Das fünfseitige Statement der GPT soll demnächst unter phytotherapie.de zu finden sein.

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