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Vergütung für Bürgertests soll sinken

Nach Betrugsverdacht bei Schnelltests: Kontrollmöglichkeiten sollen kurzfristig angepasst werden

ks | Als Konsequenz aus dem Verdacht auf Abrechnungsbetrug bei Corona-Teststellen sollen die Kon­trollmöglichkeiten der Coronavirus-Testverordnung kurzfristig angepasst werden. Darauf verständigten sich am vergangenen Montag die Gesundheitsminister der Länder und der Bundesgesundheitsminister. Zudem soll die Vergütung für die Bürgertests sinken.

Die Recherchen des WDR, NDR und der „Süddeutschen Zeitung“ zu dubiosen Abrechnungen von Corona-Testzentren haben am vergangenen Wochenende weite Kreise gezogen und auch die Politik aufgerüttelt. Bekannt wurden Verdachtsfälle in Nordrhein-Westfalen und Bayern, die Staats­anwaltschaft Bochum hat bereits Ermittlungen aufgenommen.

Es gibt viele seriöse Anbieter

Daraufhin kamen zu Wochenbeginn die Gesundheitsministerinnen und -minister mit Bundesgesundheits­minister Jens Spahn (CDU) in einer Schaltkonferenz zusammen. Wie BMG-Sprecher Hanno Kautz im Anschluss mitteilte, habe man dort zunächst unisono festgestellt, dass es ein Erfolg war, die Infrastruktur für Testzentren so schnell auf die Beine zu stellen. Er betonte, dass es sehr viele seriöse Anbieter gebe, was man in der Diskussion nicht vergessen dürfe darunter das Deutsche Rote Kreuz, Arztpraxen und Apotheken.

Außerdem würden Testzentren kontrolliert, einige seien auch schon geschlossen worden. Gleichwohl wollen die Ministerinnen und Minister kriminelle Machenschaften nicht hinnehmen. Und so haben sie sich geeinigt, die Testverordnung sehr kurzfristig entsprechend anzupassen und die Kontrollmöglichkeiten zu verbessern.

Neue Kontrollansätze

Ein Ansatzpunkt sei, den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die Tests abrechnen, die Möglichkeit zu geben, abgerechnete Sachkosten mit den abgerechneten Tests zu vergleichen. „Wenn jemand also 200 Testkits angefordert oder bezahlt hat und im Anschluss daran 400 Tests abrechnet, ist es eben ein bisschen schwierig, das zu rechtfertigen“, so Kautz. Weiterhin könnten die Teststellen den KVen ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben müssen, damit Finanzämter ab­gerechnete Tests mit angegebenen Umsätzen abgleichen können. Zudem sollten die Zentren eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes vorlegen müssen, dass sie Tests ordnungsgemäß vor­nehmen – „allein eine Onlineregistrierung reicht dafür nicht“.

Jetzt will man zusammen mit den Spitzenverbänden und den KVen er­örtern, wie man die Testverordnung relativ zeitnah ändern kann. „Wir sprechen dabei von Tagen, nicht von Wochen“, so der BMG-Sprecher.

„Unter 10 Euro“ für die Test-Durchführung

Bereits am Sonntagabend hatte Minister Spahn bei „Anne Will“ in der ARD erklärt, dass die Testzentren künftig auch weniger abrechnen können, weil die Marktpreise gesunken seien – dies sei auch schon vorher geplant gewesen. In welcher Höhe die Vergütung künftig liegen wird, dazu werde man jetzt eine Analyse machen. „Es gibt jetzt Tests für 2 Euro, für 4 Euro“, sagte Spahn. Für die Sachkosten könne er sich daher eine Erstattung einer Größenordnung von 3 bis 4 Euro vorstellen. Was die Dienstleistung an sich betrifft – für die Apotheken und andere „Dritte“ derzeit 12 Euro erhalten und Ärzte 15 Euro –, will Spahn auch weiterhin unterscheiden zwischen medizinischem und nicht-medizinischem Personal. Der Minister wollte sich von Anne Will nicht konkret festnageln lassen, sagte aber: „Es wird unter 10 Euro sein“.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach glaubt, dass die Teststellen nur stichprobenweise überprüfbar sein werden. Die Gesundheitsämter seien überlastet. Aus seiner Sicht muss aber nicht nur die Abrechnungspraxis, sondern auch die Test-Qualität im Blick behalten werden.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte anlassunabhängige Qualitätsprüfungen vor Ort durch Gesundheitsämter oder die KVen. „Die Güte der Testung ist viel entscheidender als die Frage, ob Betrug im Spiel ist“, sagte Vorstand Eugen Brysch. |

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