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Könnte die Bundesnotbremse das Pharmaziestudium stoppen?
BPhD zu viertem Bevölkerungsschutzgesetz
Am 23. April trat das vierte Bevölkerungsschutzgesetz in Kraft. Am prominentesten dürfte der frischgebackene § 28b im Infektionsschutzgesetz sein, in dem der Gesetzgeber die Regelungen um die neue „Bundesnotbremse“ festlegt. Beträgt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen innerhalb der letzten Woche pro 100.000 Einwohner – drei Tage in Folge mehr als 165, dürfen Schulen und Hochschulen ab dem übernächsten Tag keine Präsenz-Lehre anbieten.
Problemfall Laborpraktika
In diesem Fall könnten Universitäten auch keine Laborpraktika durchführen, doch die Approbationsordnung für Apotheker fordert eben diese. Die Abweichungsverordnung von den Approbationsordnungen ermöglicht zwar, Teilübungen der praktischen Laborarbeit in digitaler Form umzusetzen. Aber komplett durch digitale Lehre ersetzt werden können die Laborpraktika nach dem Gesetz nicht. Daher veröffentlichte der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) am gestrigen Montag ein Positionspapier, das eine Lösung des Problems fordert.
„Laborpraktika finden in Kleingruppen statt und werden durch einen größten Teil an online-Alternativen ergänzt, sodass die Präsenzveranstaltungen auf das absolut notwendige Minimum reduziert sind“, so der BPhD. In diesen Kleingruppen würden Abstands- und Hygienemaßnahmen beachtet werden. Daher fordern die Autoren den Gesetzgeber auf, für die praktischen Lehrveranstaltungen Ausnahmen nach § 2 Abs. 2 der Approbationsordnung für Apotheker zu erlassen. Der BPhD argumentiert, dass der Ausbildung der Heilberufe keine Steine in den Weg gelegt werden darf, da sie sonst unmöglich das Gesundheitssystem nachhaltig stützen könnten. |
1 Kommentar
Positionspapier des BPhD vom 26. April
von Astrid Nickel am 02.05.2021 um 21:04 Uhr
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