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Schleswig-Holstein

AK: Sitzung der Kammer­versammlung

Gemäß § 25 des Heilberufekammer­gesetzes vom 29. Februar 1996 wird die Kammerversammlung zu ihrer 8. Sitzung am Mittwoch, dem 9. Juni 2021, 15.00 Uhr – durchgeführt als Webmeeting – mit folgender vorläufiger Tagesordnung einberufen:

 1. Genehmigung des Protokolls der 7. Sitzung der Kammerversammlung vom 18. November 2020

 2. Bericht des Präsidenten

 3. Mitteilungen und Anfragen

  • Erfahrungsaustausch zur Corona-Pandemie

 4. Haushalt

  • Vorlage des Haushaltsergebnisses
  • Vermögensstatus der Kammer per 31. Dezember 2020

 5. Antrag des Vorstandes auf Titelübertragungen

 6. Bericht des Ausschusses zur Prüfung und Abnahme der vom Vorstand zu legenden Rechnung für das Rechnungsjahr 2020

 7. Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 8. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

 9. Wahl der Delegierten für den Apothekertag in Düsseldorf

10. Apothekerversorgung

a) Jahresabschluss 2020

b) Entlastung des Verwaltungs- und Aufsichtsausschusses

c) Satzung über die versicherungsmathematischen Rechengrößen des Versorgungswerkes (Apotheker­versorgung)

11. Jahresabschluss Versorgungswerk von 1960

12. QMS-Zertifizierungstätigkeit

  • Entwicklung Zertifizierungs­zahlen

13. Nachwahl Kreisapotheker Herzogtum Lauenburg

14. Verschiedenes

Gemäß § 7 Abs. 4 Satz 3 der Haupt­satzung können die Mitglieder der Kammerversammlung in der Sitzung neue Tagesordnungspunkte einbringen und diese beraten.

Auf § 21 Abs. 3 Heilberufekammergesetz, wonach alle Kammermitglieder berechtigt sind, den Verhandlungen der Kammerversammlung beizuwohnen, wird verwiesen.

In der Zeit von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr können von allen Kolleginnen und Kollegen des Landes allgemein interessierende Fragen an die Kammerversammlung gestellt werden.

 

AKWL-TV live am 5. Mai 2021

Die Risiken der Polymedikation minimieren, die Therapietreue verbessern sowie die Vorsorge und Früherkennung von Volkskrankheiten ausbauen: Das sind drei Felder, die mit der Einführung eines bundeseinheitlichen Anspruchs der Versicherten auf pharmazeutische Dienstleistungen aus Sicht der ABDA angegangen werden sollen. Das zukunftsträchtige Thema steht im Fokus der nächsten Ausgabe von „AKWL-TV live“ am Mittwoch, 5. Mai 2021, von 19.30 bis 21.00 Uhr.

Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA sowie der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, und BAK-Vorstandsmitglied Dr. Hannes Müller möchten in dem Livestream mit den Zuschauern über die Einführung von pharmazeutischen Dienstleistungen ins Gespräch kommen.

Moderiert wird die Sendung vom Journalisten Matthias Bongard.

Auch ein Update zur aktuellen Corona-Lage aus Apotheker-Sicht wird es geben: Was gibt es Neues aus den Impfzentren und zu den Impfungen in den Hausarztpraxen, die durch die punktgenaue Belieferung durch die Apotheken erst möglich werden? Wie erfolgreich ist die Einbindung der Apotheke vor Ort in die nationale Teststrategie?

Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe melden sich kostenfrei über den Veranstaltungskalender auf der Homepage www.akwl.de zum Livestream an. Das interaktive Veranstaltungsformat steht auch Teilnehmern außerhalb von Westfalen-Lippe offen: Diese melden sich ebenfalls kostenfrei bis zum 4. Mai formlos per E-Mail an presse@akwl.de an.

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