Wirtschaft

Autor Jascha Arif ergänzt Folgendes: Mit dem Satz „Die R+V Versicherung hat bereits angekündigt, dass sie bei Antigentests einen Beitragszuschlag für ‚erforderlich‘ hält“ sollte keine finale Aussage darüber getroffen werden, ob die R+V nach ihrer Ankündigung tatsächlich in einzelnen Verträgen Beitragszuschläge erhoben hat. Hintergrund war vielmehr ein Rundschreiben der R+V vom 23.12.2020, das über die LAK Schleswig-Holstein an die Apotheken ging. Darin hieß es: „Generell lässt sich festhalten, dass wir die Durchführung der Schnelltests als Risikoerhöhung betrachten und daher ein Beitragszuschlag erforderlich wird.“ Ich habe die Kammer darauf hingewiesen, dass ein derartiger Zuschlag unüblich und m. E. unangemessen ist. In einer Pressemitteilung vom 14.01.2021 hat die R+V informiert, dass sie doch keine Zuschläge erheben wird. Die Einschätzung einer vermeintlichen „Erforderlichkeit“ eines Zuschlages nahm sie indes nicht ausdrücklich zurück, sondern betont vielmehr „trotz eines erhöhten Risikos“ davon abzusehen. Daraus wird m. E. eine grundsätzliche Haltung zu Antigentestungen deutlich, auf die ich aufmerksam machen wollte. |

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