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Gesundheitspolitik
Weniger Geld für Kita-Tests
42 statt 60 Euro von der bayerischen Landesregierung
Wie in vielen anderen Bundesländern auch gibt es in Bayern für Kitakinder zwar keine Testpflicht, aber ein Testangebot. Die Besonderheit im Freistaat besteht darin, dass sich Eltern die Selbsttests für den Nachwuchs in der Apotheke abholen können. Dazu erhalten sie von ihrer Einrichtung seit dem Ende der Pfingstferien Berechtigungsscheine. Im Abstand von fünf Wochen wurden den Eltern insgesamt zwei „Berechtigungsscheine zur Vorlage in der Apotheke zur Abholung von zehn Selbsttest-Kits“ ausgehändigt. Der Bayerische Apothekerverband (BAV) hatte mit der Landesregierung eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Diese Regelung soll auch im neuen Kitajahr fortgeführt werden – zunächst bis 31. Dezember.
In der Begründung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. September 2021 heißt es: § 14 Abs. 1 führt die bisherige Regelung fort, wonach die Träger von Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten sowie Tagespflegepersonen für jedes noch nicht eingeschulte Kind pro Betreuungswoche zwei Tests in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten oder die kostenlose Abholung von zwei Selbsttests in den Apotheken zu ermöglichen haben.
Wie bisher auch besteht ein Berechtigungsschein aus zwei Teilen. Bei der Einlösung verbleibt ein Teil in der Apotheke. Der andere Teil wird von der Apotheke gegengezeichnet, er geht zurück an die Einrichtung. Ein für die Apotheken ganz wesentlicher Punkt hat sich allerdings geändert – die Vergütung. Denn seit 1. September gibt es weniger Geld. Bislang konnten Apotheken je Test 5 Euro für Sachkosten plus 1 Euro für die Beratung, den Aufwand der Beschaffung und die Abrechnung abrechnen. Alles in allem gab es also pro Berechtigungsschein bzw. je abgegebener 10er-Packung 60 Euro brutto aus der Schatulle des Landes. Doch damit ist es nun vorbei. Wie der Bayerische Apothekerverband auf Nachfrage der DAZ bestätigt, beträgt die Vergütung für die Abgabe von zehn Antigen-Tests seit 1. September 42 Euro. |
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