Wirtschaft

Bund und Länder fördern Digitalisierung in Apotheken

Im Einzelfall Förderungen bis zu 100.000 Euro möglich

Mit Beginn der Corona-Pandemie gibt es kaum Bereiche in Deutschland, die eine dynamischere Entwicklung genommen haben als die Digitalisierung – auch in den Apotheken. Doch größtenteils unbekannt dürfte die Tatsache sein, dass es auf Bundes- und Länderebene verschiedene Förderprogramme für diese Maßnahmen gibt.

Förderfähige Digitalisierungsmaßnahmen in den Apotheken betreffen beispielsweise die Anschaffung neuer Warenwirtschaftssysteme, automatischer Kommissionierer oder digitaler Sichtwahlmodule. Außerdem investieren die Apo­theken in den Ausbau telepharmazeutischer Angebote sowie in die Onlinepräsenz mit Click & Collect-Funktion. Auch hier lohnt sich eine Prüfung, ob diese Investitionen förderfähig sind.

Beim Bundesförderprogramm „go-digital“ (www.bmwi-go-digital.de) beispielsweise werden gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen gefördert, die durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Bereichen digitale Geschäftsprozesse, digitale Markterschließung und IT-Sicherheit durchgeführt werden. Am Förderprogramm können kleine und mittlere Unternehmen mit Niederlassungen in Deutschland teilnehmen, die über weniger als 100 Mitarbeiter und einen Vorjahresumsatz bzw. eine Vorjahresbilanzsumme von maximal 20 Millionen Euro verfügen. Konkret werden Beratungsleistungen mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1100 Euro gefördert. Bis zu 20 Beratertage sind förderfähig, einschließlich bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung, bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit. Zu beachten gilt, dass für das Bundesförderprogramm aktuell sehr viele selbst ernannte Unternehmensberater existieren, die jedoch mitunter keinerlei Erfahrung haben. Hierbei sollte man auf die Qualitäten eines offiziellen Beratungsunternehmens setzen.

Vom Landesförderprogramm Niedersachsen „Digitalbonus“ können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder E-Health tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen profitieren. Hierbei werden Investitionen in IKT(Informations- und Kommunikationstechnik)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen (mit einem Kaufpreis von mehr als 5000 Euro brutto) oder Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit (mit einem Kaufpreis von mehr als 5000 Euro brutto) gefördert.

Es handelt sich um einen einmaligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 30 Prozent bei mittleren Unternehmen mit mindestens 2500 Euro und maximal 10.000 Euro. Förderfähig sind alle notwendigen Aus­gaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Zusätzlich muss der Förderantrag nach der elektronischen Übermittlung innerhalb von vier Wochen unterzeichnet auf dem Postweg an die Bewilligungsstelle übersandt werden. Andernfalls gilt der Förderantrag als nicht gestellt.

Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen wer­den. Der Bewilligungszeitraum endet spätestens zwölf Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheids. Es sind nur die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallenden Ausgaben zuwendungs­fähig (ausschlaggebend ist der Lieferzeitpunkt). Drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ist der NBank der Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Mit Vorlage des Verwendungsnachweises ist ein zahlenmäßiger Nachweis (inkl. Vorlage der Belege und Zahlnachweise) zu führen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

Das Landesförderprogramm Mecklenburg-Vorpommern „DigiTrans“ vom Landesförderinstitut adressiert kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland, weniger als 250 Beschäftigten, Jahresumsätzen von jeweils max. 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Euro.

Gefördert werden Ausgaben für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens von 8000 bis 20.000 Euro (im Einzelfall bis 100.000 Euro), welche der Umsetzung des Vor­habens dienen. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Kleine Unternehmen können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 Prozent und mittlere Unternehmen von bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Fazit

Dass es abseits der bekannten Förder- und Darlehensangebote, wie beispielsweise die der KfW, auch Zuschüsse gezielt für Digitalisierungsmaßnahmen in den Apotheken gibt, dürfte vielen Apothekeninhaberinnen und -inhabern sicher neu sein. Ob, wie und welche Förderung infrage kommt, sollte man dabei stets mit dem Steuerberater oder einem Experten vor Ort klären. |

Mathias Paulinyi ist tätig als Honorar-Finanzanlagenberater. Er ist gesetzlich verpflichtet, auf die Zahlung von Provisionen durch Produktgeber zu verzichten. Bei seiner Kundenberatung stellt er ausschließlich seine Zeit und sein Know-how in Rechnung.
www.investmentduo.de

Weitere Förderungen

Bundesprogramm Digital Jetzt, Brandenburgischer Innova­tionsgutschein, Digibonus Schleswig-Holstein, DigiBoost Rheinland-Pfalz, Digitalbonus Bayern, Digitalprämie Berlin, Digitalbonus Hamburg, Digitalbonus Thüringen, DigitalStarter Saarland, Digitalisierungs­prämie Plus Baden-Württemberg, Digital-Zuschuss Hessen, Mittelstandsrichtlinie – Digitalisierung von Geschäftsprozessen Sachsen

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