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- AZ 28/2021
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Gesundheitspolitik
Kritische Keim-Grafik
Landgericht Essen untersagt Werbung für NEM
ks | Wer für Nahrungsergänzungsmittel zur Erhaltung des Immunsystems wirbt, sollte mit Grafiken vorsichtig sein – gerade in Coronazeiten. Die Wettbewerbszentrale hatte die Werbung auf der Internet-Startseite eines NEM-Vertreibers beanstandet. Neben dem Hinweis „Volle Power für Ihr Immunsystem“ fand sich dort das Bild einer Person, die ihre Hand in Abwehrhaltung gegen verschiedene stilisiert abgebildete Keime ausstreckt. Die Wettbewerbszentrale fand: Verbraucher müssten die Werbung angesichts der Abwehrhaltung der abgebildeten Person gegen die Keime – die teilweise dem stilisierten Erscheinungsbild des Coronavirus entsprechen – so verstehen, dass sie sich mit den beworbenen Produkten aktiv vor derartigen Keimen schützen können. Nach der Lebensmittelinformationsverordnung seien aber krankheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel unzulässig. Zudem liege ein Verstoß gegen die Health Claims Verordnung vor. Die Gegenseite argumentierte, die Abbildung stelle lediglich eine Art „Wegweiser“ oder „Themenüberschrift“ zu den einzelnen Produkten dar. Das Landgericht Essen folgte jedoch der Wettbewerbszentrale. Die Art der dargestellten Keimabwehr führe zur Assoziation eines Schutzes vor den dargestellten Bakterien und Viren bis hin zum Coronavirus. (Az. 43 O 55/20, nicht rechtskräftig). |
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