Gesundheitspolitik

Wird Cannabis zum Wahlkampfthema?

cha| Die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken hat gute Chancen, zum Thema bei der Bundestagswahl im September zu werden. Die FDP setzt dabei auf die Apotheken.

Bei der Bundestagswahl im September dürfte auch die Legalisierung von Cannabis ein Thema sein. So planen Bündnis 90/Die Grünen in ihrem kürzlich vorgelegten Entwurf für ein Wahlprogramm ein Cannabiskontrollgesetz. Danach soll das bestehende Cannabisverbot aufgehoben und ein kontrollierter und legaler Verkauf von Cannabis durch „lizenzierte Fachgeschäfte“ ermöglicht werden. Kaum war der Entwurf des grünen Wahlprogramms veröffentlicht, zog auch die SPD nach. In einer überarbeiteten Version ihres Wahlprogramms fordert sie nun eine regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in Modellprojekten.

Die FDP macht sich schon seit Längerem für eine Legalisierung von Cannabis stark. So beantragte sie im Jahr 2018 im Bundestag Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis in Apotheken – allerdings ohne Erfolg. Nun brachte sie am vergangenen Donnerstag erneut einen Antrag zum Thema Cannabis im Bundestag ein. Doch diesmal hält sie sich nicht mit Modellprojekten auf. Vielmehr fordert sie darin die Bundesregierung auf, „bis zum 31. Mai 2021 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken ermöglicht“.

In dem Antrag heißt es einleitend: „Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Repressionspolitik der großen Koalition in Bezug auf Cannabis als Genussmittel ist in Deutschland gescheitert.“ Schätzungen zufolge konsumierten rund vier Millionen Menschen in Deutschland Cannabis regel­mäßig als Genussmittel, Cannabis sei als Droge in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die Repressionspolitik, heißt es weiter, mache nicht nur alle Cannabis­konsumenten zu Kriminellen, sie verhindere auch einen konstruk­tiven und verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis.

FDP fordert Abgabe von Genusscannabis in Apotheken

Weiterhin werden neun Punkte aufgeführt, die in dem geforderten Gesetzentwurf enthalten sein sollten. Gleich im ersten Punkt geht es um die Abgabestellen. Wörtlich heißt es: „Alle erwachsenen Menschen in Deutschland sollen Cannabis zu Genusszwecken erwerben dürfen, das Cannabis soll dabei in Apotheken und speziell lizensierten Geschäften erworben werden können.“ In den weiteren Punkten wird u. a. ein maximaler Gehalt an THC, eine maximale Cannabis­besitzmenge für Privatpersonen von 15 Gramm sowie eine Steuer für Genusscannabis gefordert.

Der Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Wieland Schinnenburg, der federführend hinter dem Antrag steht, verweist in einer Stellungnahme auf andere Länder: „Der Konsum jeder Droge birgt Gesundheitsgefahren. Die Erfahrungen mit Cannabis aus anderen Ländern zeigen allerdings, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis möglich ist.“

Erwartungsgemäß wurde der Antrag der FDP in den Gesundheitsausschuss des Bundestags verwiesen. Dessen Vorsitzender Erwin Rüddel (CDU) hatte sich zwar im Jahr 2018 durchaus aufgeschlossen für Modellprojekte zur Cannabisfreigabe gezeigt. Doch von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist kaum Unterstützung zu erwarten. Seine Äußerungen zur Legalisierung von Cannabis waren bislang eher ausweichend bis ablehnend. So sagte er laut einem Bericht der „Ärzte Zeitung“ im Jahr 2019 vor Studenten, dass für die Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol nicht zuletzt kulturelle Gründe entscheidend seien: „Jesus hat Wasser zu Wein gemacht und nicht Gras zum Schwarzen Afghanen.“

Mit einer Umsetzung ihres Antrags dürfte die FDP daher frühestens in der nächsten Legislaturperiode rechnen. Wofür sie in Sachen Cannabis steht, hat sie potenziellen Wählern aber jetzt schon gezeigt. |

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