Gesundheitspolitik

Nächster Schub fürs E-Rezept

ks | Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag in erster Lesung den Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beraten und in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Erklärtes Ziel der Gesetzesinitiative ist u. a., die Versorgung mit digi­talen Gesundheitsanwendungen auszubauen und ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungs­fähigkeit digitaler Pflegeanwendungen einzuführen. Videosprechstunden werden ausgebaut und das E-Rezept weiterentwickelt. BtM- und T-Rezepte sollen z. B. ab 1. Januar 2023 verpflichtend elektronisch ausgestellt werden. Zudem sollen mehr Leistungserbringer an die Telematik-Infrastruktur angebunden werden, um die flächendeckende Nutzbarkeit von E-Rezepten sicherzustellen. Versicherte sollen überdies die Möglichkeit erhalten, sowohl Verordnungs- als auch Dispensierinformationen eingelöster Arzneimittelverordnungen in ihre elektronische Patientenakte einzustellen und diese als Arzneimittelhistorie zu nutzen. Zudem wird die Rezepteinlösung in Apotheken im EU-Ausland ermöglicht. |

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