Gesundheitspolitik

Keine OTC in österreichischen dm-Märkten

Verfassungsgerichtshof in Wien hält an „Apothekenvorbehalt“ fest

ks | Die Drogeriekette dm würde in Österreich gerne OTC-Arzneimittel verkaufen. Aber: Nicht rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen auch in unserem Nachbarland weiterhin nur von Apotheken bezogen und abgegeben werden – der „Apothekenvorbehalt“ bleibt bestehen. Ebenso bleibt das absolute Verbot der Abgabe von Arzneimitteln in Selbst­bedienung aufrecht. Diese Entscheidung hat der Verfassungs­gerichtshof in Wien vergangene Woche bekannt gegeben.

Die dm-Märkte in Österreich wollen gerne selbst im Arzneimittelmarkt mitmischen. Seit Jahren geht das Unternehmen juristisch gegen die strengen Gesetze vor – bislang ohne Erfolg. Im Unternehmen ist man der Ansicht, dass die beschränkenden Vorschriften für die Arzneimittelabgabe gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung verstoßen – in Deutschland spräche man von der Berufsausübungsfreiheit. Den öffentlichen Interessen des Patientenschutzes, der Arzneimittelsicherheit, der Gesundheit sowie des Konsumentenschutzes könnte nämlich auch durch Drogisten entsprochen werden. Ein Apothekenvorbehalt sei daher unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

Doch das sieht der Verfassungs­gerichtshof, der sich nicht zum ersten Mal mit der Materie befasst hat, anders. Er hat den dm-Antrag auf Gesetzes- und Verordnungsprüfung abgewiesen. In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es, der Apothekenvorbehalt diene mehreren im öffentlichen Interesse liegenden Zielen, so unter anderem dem Zweck, eine funktionierende Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln (gemeint sind Arzneimittel) sicherzustellen. Dazu komme, dass Apotheken zahlreichen öffentlich-rechtlichen, standes- und disziplinarrechtlichen Verpflichtungen unterlägen, die sicherstellen sollen, dass dieses Ziel auch tatsächlich erreicht werde. Der Apothekenvorbehalt stelle daher keinen unverhältnismäßigen Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Positionen dar.

Aus den gleichen Gründen haben die österreichischen Richter auch keine Bedenken, dass nur Apotheken OTC im Versandhandel vertreiben können und ein Verbot der Abgabe solcher Arzneimittel im Wege der Selbstbedienung besteht.

Bei dm Österreich reagierte man auf die Entscheidung verschnupft – zugleich gibt man sich noch nicht geschlagen. Schließlich kann die Politik noch immer für eine andere Rechtslage sorgen – auch wenn nichts darauf hindeutet, dass sie das will.

dm beklagt verkrustete Strukturen

dm-Geschäftsführer Harald Bauer erklärte in einer Pressemitteilung: „Bei der Bekämpfung des Apo­thekenmonopols auf rezeptfreie Arzneimittel geht es uns um die Interessen unserer Kunden, die sich bessere Preise für geprüfte Qualität wünschen, und um Fairness gegenüber den Drogisten. Es liegt an der Politik, verkrustete Strukturen aus der Vergangenheit zeitgemäß zu modernisieren und eine Bevormundung der Bürger zu beseitigen, wie es viele EU-Länder längst getan haben. Hätte der Verfassungsgerichtshof eine Verfassungswidrigkeit bestätigt, dann hätte die Regierung dieses überfällige Vorhaben nicht weiter verzögern können. Denn auf Dauer wird sich dieser längst überholte Zustand sicher nicht aufrechterhalten lassen.“

Neue Kooperationen geplant

Mangels Aussicht auf rasche Änderungen auf gesetzlicher Ebene arbeite dm Österreich nun an neuen Kooperationen und Serviceleistungen, um den Kunden dennoch einen Zugang zu rezeptfreien Arzneimitteln zu attraktiven Preisen zu ermöglichen. Geprüft würden Kooperationen ähnlich der früheren Zusammenarbeit mit der Versandapotheke Zur Rose, aber auch neue integrative Ansätze. „Und wir werden uns weiterhin für gesetzliche Regelungen einsetzen, die die Interessen der Konsumenten in einer zeitgemäßen Form in den Mittelpunkt stellen und die der Mündigkeit der Bürger gerecht werden“, kündigte Bauer an.

Die Drogeriekette will die Entscheidung nun im Detail analysieren. „Im Zuge dessen wird zudem geklärt, ob wir den Apotheken­vorbehalt auf europäischer Ebene überprüfen lassen, was vom Verfassungsgerichtshof nicht behandelt wurde“, gibt sich Bauer kämpferisch. |

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