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Gesundheitspolitik
Kleine Schnupfennasen müssen zum Arzt
Keine Schnelltests von erkälteten Kindergartenkindern und Schülern in der Apotheke
Im „Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für die Kindertagesbetreuung …“ des bayerischen Sozialministeriums (Stand 11. März) steht: „Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) ist der Besuch der Kindertageseinrichtung (...) nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder vorzugsweise PoC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.“ Ausgenommen davon sind Schnupfen oder Husten allergischer Ursache, eine verstopfte Nasenatmung ohne Fieber sowie ein gelegentliches Husten, Halskratzen oder Räuspern.
Dasselbe gilt für die Schulen. Dabei verweist das bayerische Kultusministerium in seiner Mitteilung darauf, dass die notwendigen PoC-Antigen-Schnelltests „z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen“ durchgeführt würden. Lokale Testzentren oder andere geeignete Stellen – darunter fallen auch die Apotheken. Folglich meldete die Deutsche Presse-Agentur am vergangenen Montag: „Kinder und Jugendliche mit Erkältung müssen vor dem Schulbesuch in Bayern künftig einen negativen Corona-Test vorweisen. Der Test müsse im Testzentrum, in Apotheken oder bei Ärzten durchgeführt werden, teilte das Kultusministerium am Freitag in München mit.“ Da diese Meldung über die Medien verbreitet wurde, dürften alsbald kleine und auch größere Schnupfennasen in den Apotheke vorstellig werden, um den Eintrittstest für Kindergarten oder Schule zu bekommen.
Bekanntlich dürfen Apotheken aber nur symptomlose Personen testen – gibt es etwa eine Ausnahme für Kinder und Jugendliche mit leichten Erkältungen? Die AZ hat beim bayerischen Gesundheitsministerium nachgefragt. Das Ergebnis: Die Apotheken bleiben außen vor. Eine Ministeriumssprecherin teilte mit: „Eltern, die ihre symptomfreien Kinder vor dem Besuch der Kita testen möchten, erhalten hierzu grundsätzlich unabhängig vom Alter der Kinder die Möglichkeit in den lokalen Testzentren oder bei den teilnehmenden Ärzten und Apothekern. (…) Sollten die Kinder Symptome zeigen, entscheidet der behandelnde Arzt, welche Maßnahmen zu treffen sind. Hierbei wird regelmäßig ein PCR-Test erfolgen, dessen Kosten die entsprechende Krankenkasse übernimmt.“ Die Sprecherin bestätigte auf Nachfrage, dass dies gleichermaßen für Schüler gilt.
Warten auf den PCR-Test
Das bedeutet jedoch, dass die Eltern in der Regel mindestens einen Tag warten müssen, bis das Ergebnis vorliegt. In der Praxis heißt das, dass die Kinderbetreuung ausfällt, was für berufstätige Eltern enorm belastend ist, und dass Schüler Unterricht versäumen. Dies hat offenbar auch das bayerische Gesundheitsministerium erkannt und will deshalb ermöglichen, dass in solchen Fällen auch ein PoC-Antigentest durchgeführt werden kann – allerdings auch nur beim Arzt: „Parallel dazu ist das bayerische Gesundheitsministerium schon beim Bund vorstellig geworden, damit von vertragsärztlichen Leistungserbringern durchgeführte PoC-Antigentests möglichst zeitnah ebenfalls im Rahmen der ambulanten Krankenbehandlung zulasten der GKV abgerechnet werden können. Bis dahin arbeiten wir an einem bayerischen Angebot.“ |
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