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Verordnung muss Sinn machen
Analyse der Barmer zu Cannabis
Von März bis Ende Januar dieses Jahres sind bei der Barmer Ersatzkasse 14.986 Anträge auf cannabishaltige Arzneimittel eingegangen. Davon wurden 10.255, also 68,4 Prozent bewilligt und 4731 abgelehnt. Die Zahl der Anträge auf Kostenübernahme ist dabei nach und nach gestiegen. Während es sich von März bis einschließlich Dezember 2017 um 3090 Anträge gehandelt habe, waren es im darauffolgenden Jahr 5238 und im vergangenen Jahr 6094 Anträge. Die Bewilligungsquote lag 2017 bei 65 Prozent, stieg im Jahr 2018 auf 72 Prozent an und ging im vergangenen Jahr zurück auf 67 Prozent. „Cannabisanträge werden zum Beispiel dann abgelehnt, wenn sie bei Krankheitsbildern zum Einsatz kommen sollen, für die andere Therapiealternativen noch nicht geprüft wurden“, erklärt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer. Cannabis sei kein Allheilmittel und cannabishaltige Arzneimittel sollten daher nur durch Ärzte verordnet werden, die sich mit der kompletten therapeutischen Breite des Medikamentes und seinen verschiedenen Inhaltsstoffen auskennen, so Marschall. Wenn das geschehe, dürften auch die Ablehnungsquoten weiter zurückgehen. |
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