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- DAZ 52/2020
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Beratung
Weihnachtszeit = Teezeit
Eine Tasse Entspannung genießen
Das Wort Tee ist außerhalb Asiens ein relativ junger Begriff, es wurde laut Eintrag im Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm im 17. Jahrhundert aus dem niederländischen „thee“ ins Deutsche übernommen. Da die Teeblätter von holländischen Kaufleuten aus südchinesischen Häfen nach Europa gebracht wurden, setzte sich die dortige Aussprache des ursprünglich chinesischen Begriffs in den meisten westeuropäischen Sprachen durch. In Ländern, die die Blätter der Teepflanze auf dem Landweg über Nordchina importierten, wie Russland und der Türkei und damit auch im Großteil der Staaten im östlichen und südöstlichen Europa, aber auch im seefahrenden Portugal, wurde dagegen das hochchinesische Wort „cha“ übernommen (z. B. russisch: tschaj, türkisch: çai). Tatsächlich dürfen nach dem Lebensmittelgesetz in Deutschland nur die nach üblichen Verfahren zubereiteten Blattknospen, jungen Blätter und jungen Triebe des Teestrauches (Camellia sinensis, Theaceae) als Tee bezeichnet werden. Teeähnliche Erzeugnisse sind dagegen laut Gesetz zum Genuss bestimmte Ersatztees aus Kräutern, Blüten oder Früchten, diese dürfen das Wort Tee nur in Kombination mit der Pflanzenart tragen, aus der sie hergestellt wurden (z. B. Hagebuttentee). Von diesen Genussmitteln abzugrenzen sind die sogenannten Arzneitees, wobei die Grenzen zu teeähnlichen Erzeugnissen fließend sind. So kann etwa ein Pfefferminztee sowohl als Lebensmittel als auch als Arzneitee angeboten werden, entscheidend für die Abgrenzung sind Zweckbestimmung und Verbrauchererwartung. Teeähnliche Erzeugnisse dürfen nicht mit Hinweisen auf Wirkungen oder medizinische Anwendungsgebiete vermarktet werden, eine Vorschrift, die von vielen Anbietern insbesondere im Internet immer wieder kreativ umgangen wird. Allerdings ist auch die Evidenz für die Wirksamkeit von Arzneitees im Allgemeinen eher schwach [1]. Kontrollierte klinische Studien mit Teezubereitungen gibt es bisher so gut wie keine, diese wären auch aufgrund der Schwierigkeiten bei der Verblindung nach modernen wissenschaftlichen Standards kaum durchführbar. Der fehlende wissenschaftliche Nachweis bedeutet aber natürlich nicht, dass prinzipiell keine Wirksamkeit gegeben ist. So wirkt z. B. ein Tee mit Anthranoiden sicher abführend, das kann jeder bezeugen, der schon einmal einen Sennesblättertee verwendet hat. Außerdem sind für viele Inhaltsstoffe von Arzneitees pharmakologische Wirkungen belegt, die eine Anwendung zumindest plausibel machen. Darüber hinaus darf aber auch der Placeboanteil an der Wirksamkeit nicht unterschätzt werden, zumal gerade beim Teeaufguss im Unterschied zu einer vergleichbar zusammengesetzten festen Arzneiform durch Geschmack, Geruch und angenehmes Wärmegefühl tatsächlich all unsere Sinne angesprochen werden. Und schließlich noch eine Bemerkung zur Qualität: Die Bestandteile von Arzneitees müssen natürlich den Anforderungen der Arzneibuchmonografien genügen, ein Aspekt, der auch im Kundengespräch zur Abgrenzung von vergleichbaren Produkten im Lebensmittelhandel hervorgehoben werden kann [2].
Tees: lose, Teebeutel oder Instant
Arzneitees werden in drei verschiedenen Varianten angeboten. Es gibt geschnittene Arzneidrogen bzw. deren Mischungen, Teebeutel-Tees und lösliche Tees (Instanttees), wobei letztere keine Tees im eigentlichen Sinne darstellen. Die hierfür verwendeten Drogen werden mit Wasser oder Wasser-Ethanol-Mischungen extrahiert, was durchaus vorteilhaft für die Extraktion von doch meist eher lipophilen Drogeninhaltsstoffen ist, und anschließend durch unterschiedliche Verfahren in leicht wasserlösliche Produkte überführt. Man unterscheidet Sprühextrakte und Granulat-Tees. Erstere enthalten vergleichsweise wenig Trägersubstanz, die während der Sprühtrocknung verloren gegangenen ätherischen Öle werden bei qualitativ hochwertigen Tees durch Verreiben oder in mikroverkapselter Form wieder zugesetzt. Bei den Granulattees werden die Trockenextrakte auf Trägersubstanzen wie Milchzucker oder Maltodextrine aufgezogen. Die Qualität dieser Produkte ist unterschiedlich, der Extraktanteil liegt zwischen 2 und 50% und speziell bei granulierten Instanttees ist zu bedenken, dass oft Rohrzucker als Trägersubstanz verwendet wird, so dass diese zu über 90% aus Zucker bestehen können. Bei Arzneitees aus geschnittenen Drogen besteht ein Vorteil unter anderem darin, dass der Anwender selbst in der Lage ist, die Qualität des Produktes z. B. hinsichtlich Schädlingsbefalls oder hoher Anteile pulverisierter Droge zu bewerten. Teemischungen sollten vor Gebrauch kräftig geschüttelt oder umgerührt werden, um eventuell bei der Lagerung nach unten „gerutschte“ kleinere und leichte Bestandteile gleichmäßig zu verteilen. Teebeutel bieten hier den Vorteil der besseren Dosierbarkeit und einfacheren Handhabung. Da die Drogen feiner zerkleinert sind, sind die Inhaltsstoffe in der Regel deutlich besser extrahierbar, allerdings besteht die Gefahr der oxidativen Veränderung von Wirkstoffen bzw. des Verlustes von ätherischem Öl (Tab.) [3].
Art der Teemischung | Aufbrauchfrist | Zerkleinerungsgrad |
---|---|---|
Teemischungen, geschnitten, ohne flüchtige Bestandteile | drei Jahre | grob geschnitten ≥ 2800 |
Teemischungen, gepulvert, ohne flüchtige Bestandteile | sechs Monate | – |
Teemischungen, geschnitten, mit flüchtigen Bestandteilen (ätherischem Öl) | ein Jahr | grob geschnitten ≥ 2800 |
Teemischungen, gepulvert oder angestoßen, mit flüchtigen Bestandteilen | zwei Wochen | – |
Zubereitungsarten
Hinsichtlich der Teezubereitung existieren ebenfalls verschiedene Verfahren. Zur Herstellung eines Infuses (Aufguss), wird der Tee mit kochendem Wasser übergossen und abgedeckt für 5 bis 10 Minuten ziehen gelassen, gelegentlich umrühren, wenn es nicht anders angegeben ist. Dieses Verfahren kann bei den meisten Blatt- oder Krautdrogen angewendet werden. Setzt man den Tee dagegen mit kaltem Wasser an und kocht das Gemisch dann für 5 bis 20 Minuten, so erhält man ein Dekokt. Diese Methode eignet sich besonders für Holz-, Wurzel- und Rindendrogen, da so aus den harten Drogenteilen genügend Wirkstoffe extrahiert werden können. Früher wurde insbesondere bei schleimstoffhaltigen Drogen empfohlen, einen Kaltauszug (Mazerat) herzustellen, also die Teemischung mit Leitungswasser zu übergießen und dann sechs bis acht Stunden bei Raumtemperatur stehen zu lassen. Auch für Bärentraubenblätter ist diese Art der Zubereitung geeignet, da der Wirkstoff Arbutin in kaltem Wasser gut löslich ist, während die wegen ihrer magenreizenden Eigenschaften unerwünschten Gerbstoffe nur in geringem Umfang in den Extrakt übergehen. Die Mazeration ist allerdings aus hygienischen Gründen etwas problematisch, denn auch bei Arzneitees können Rohstoffe eine nicht unerhebliche mikrobielle Belastung aufweisen, daher sollten Kaltauszüge vor der Verwendung abgekocht werden. Heutzutage setzt sich in diesem Zusammenhang mehr und mehr die Empfehlung durch, dass prinzipiell eher gleich ein Infus zubereitet werden sollte. Das Überbrühen von Drogen reduziert die Keimzahl meist auf ein Zehntel des ursprünglichen Werts und tötet eventuell vorhandene Enterobakterien ab.
Neben den Mikroorganismen (Bakterien, Pilze), die prinzipiell auf jedem pflanzlichen Lebens- oder Arzneimittel natürlicherweise vorhanden sind und deren Zahl während eines Trocknungsprozesses sogar noch zunehmen kann, spielen weitere mögliche Verunreinigungen für die Bewertung der Qualität von Teedrogen eine Rolle. So existieren beispielsweise Grenzwerte für Schwermetalle, Pestizide und die kanzerogenen Aflatoxine, die als Produkte von Schimmelpilzen auch in Rohstoffen für Tees enthalten sein können. Ein in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus geratenes Problem, ist die Belastung von Tees mit Pyrrolizidin-Alkaloiden (PA). Pyrrolizidin-Alkaloide sind pflanzliche Sekundärstoffe, die insbesondere in Vertretern der Pflanzenfamilien Boraginaceae (Rauhblattgewächse), Fabaceae (Schmetterlingsblütler) und Asteraceae (Korbblütler) anzutreffen sind und die je nach Struktur lebertoxische und kanzerogene Eigenschaften aufweisen können. Tatsächlich zeigten Untersuchungen immer wieder das Vorkommen derartiger Alkaloide in Kräutertees, aber auch in Schwarztee und Rooibostee, ein Phänomen, das nur durch die Beimengung geringer Mengen an Pyrrolizidin-Alkaloid-haltigen Pflanzen während der Ernte zu erklären ist. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kommt allerdings in einer aktuellen Bewertung zu dem erfreulichen Schluss, dass die mittleren Gehalte in den letzten Jahren in den meisten Lebensmittelgruppen deutlich verringert werden konnten, insbesondere bei grünem Tee, Schwarztee und Pfefferminztee, aber auch bei Kamillentee und Rooibostee [4].
Tees für die Weihnachtszeit
Gerade jetzt um die Weihnachtszeit spielen Tees, die mit exotischen, aromatisch duftenden Gewürzen angereichert sind, eine besondere Rolle, sie wärmen Körper und Seele. Die Verwendung von Gewürzen wie Zimt, Nelken, Anis, Sternanis, Kardamom und Vanille hat – speziell zu dieser Jahreszeit und in Vorbereitung auf eines der wichtigsten christlichen Feste – in den Küchen Europas eine lange Tradition. Im Mittelalter wurden fremdländische Gewürze allgemein als „Pfeffer“ bezeichnet, weil sie genauso kostbar und unerschwinglich waren wie der Pfeffer selbst. Die Beschaffung aus dem Orient über lange und gefährliche Handelswege machte sie zu einer seltenen, teuren Ware. Dies blieb auch bis weit hinein in die Neuzeit so, Seefahrernationen wie Portugal oder die Niederlande versuchten immer wieder, Monopole im Gewürzanbau durchzusetzen, was zu einer Reihe kriegerischer Auseinandersetzungen um das begehrte Gut führte [5]. Heute werden Gewürzpflanzen weltweit bei geeigneten klimatischen Bedingungen angebaut. Trotzdem ist der Aufwand bei der Gewinnung qualitativ hochwertiger Gewürze immer noch hoch, man denke nur an die Vanille, die auf Madagaskar von Hand bestäubt wird! Vor diesem Hintergrund erscheint es verständlich, dass die Verwendung derart kostbarer Produkte lange Zeit besonderen Anlässen vorbehalten war, also gerade richtig für den Einsatz insbesondere zu der für die Christen so wichtigen Adventszeit. Gleichzeitig haben aber viele Inhaltsstoffe der genannten Gewürze durchaus auch gesundheitsfördernde Eigenschaften, insbesondere auch im Zusammenhang mit reichlichem und fettem Essen, welches in der Weihnachtszeit ja ebenfalls eine längere Tradition besitzt.
Alle der genannten Gewürze mit Ausnahme der Vanille bilden ein komplex zusammengesetztes ätherisches Öl, welches für den typischen Geruch und die pharmakologischen Eigenschaften verantwortlich ist. Das Öl der Zimtrinde, die von verschiedenen in Asien beheimateten Cinnamomum-Arten gewonnen wird, beinhaltet vorwiegend Phenylpropane wie Zimtaldehyd und Eugenol. In vitro wurden spasmolytische und karminative Effekte nachgewiesen, die Kommission E (wissenschaftliche Sachverständigenkommission für pflanzliche Arzneimittel des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes [BGA]) empfiehlt eine Anwendung bei krampfartigen Beschwerden im Magen-Darm-Bereich, Völlegefühl und Blähungen. Für arzneiliche Zwecke wird die Rinde von Cinnamomum ceylanicum (Ceylon-Zimt) verwendet, Gewürzzimt stammt dagegen häufig von Cinnamomum aromaticum (China-Zimt). Ein wichtiger phytochemischer Unterschied ist der höhere Cumarin-Gehalt des China-Zimts. Dieser führte Mitte der 2000er-Jahre zu einer heftigen Diskussion über die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Zimtsternen. Tatsächlich ist Cumarin unter toxikologischen Gesichtspunkten nicht ganz unproblematisch, das BfR nahm sich damals der Sache an und empfahl, insbesondere bei Kindern den Konsum von Zimtsternen zu begrenzen. Viele Kritiker bemängelten seinerzeit, das Bundesinstitut für Risikobewertung sei mit dieser Bewertung doch etwas über das Ziel hinausgeschossen. Inzwischen ist der Cumarin-Gehalt von kommerziellen Zimtsternen auf europäischer Ebene auf 50 mg/kg beschränkt, wer allerdings ganz auf Nummer Sicher gehen will, kann für die Weihnachtsbäckerei auf Ceylon-Zimt ausweichen! Ebenfalls ein Öl auf der Basis von Phenylpropankörpern besitzt die von den indonesischen Molukken stammende Gewürznelke (Syzygium aromaticum), dominierende Hauptkomponente ist hier das Eugenol. Neben der bekannten Anwendung in der Zahnheilkunde werden Gewürznelken volksmedizinisch als Stomachikum und Karminativum eingesetzt. Das Phenylpropan trans-Anethol ist Hauptbestandteil des ätherischen Öls von Anis (Stammpflanze: Pimpinella anisum, Apiaceae) und Sternanis (Stammpflanze: Illicium verum, Schisandraceae), die Öle wirken sekretolytisch und spasmolytisch, laut HMPC (Herbal Medicinal Product Committee)-Monographie eignen sich Zubereitungen aus Anis zur Behandlung von krampfartigen Beschwerden im Magen-Darm-Trakt und zur Lösung des Schleims bei Erkältungskrankheiten [3]. Das ätherische Öl des Kardamoms (Stammpflanze: Elettaria cardamomum, Zingiberaceae) ist, im Unterschied zu den bisher genannten, reich an Monoterpenen. Hauptbestandteile sind 1,8-Cineol und α-Terpinylacetat, die dem Öl einen würzigen, süßlich-scharfen Geschmack verleihen. Die Zusammensetzung schwankt stark in Abhängigkeit vom Anbaugebiet der Pflanze, zudem werden verschiedene Chemotypen unterschieden. Laut Empfehlungen der Kommission E können auch Kardamomfrüchte bei dyspeptischen Beschwerden eingesetzt werden.
Standardzulassung Beruhigungstee IV
A. wirksamer Bestandteil in Masseprozenten:
Hopfenzapfen 25,0 bis 40,0
Lavendelblüten 20,0 bis 30,0
Melissenblätter 20,0 bis 30,0
B. sonstige Bestandteile:
Anis, Bitterer Fenchel, Hagebuttenschalen, Kamillenblüten, Kümmel, Pomeranzenblüten, Ringelblumenblüten, Rosmarinblätter, Schafgarbenkraut, Süßholzwurzel
Die wirksamen Bestandteile nach A müssen insgesamt mindestens 70 Masseprozente der jeweiligen Teemischung ergeben. Werden sonstige Bestandteile verwendet, müssen sie aus der Gruppe B ausgewählt werden und dürfen pro Bestandteil nicht mehr als 5 Masseprozente der jeweiligen Teemischung betragen.
(Zulassungsnummer: 1949.96.99)
Quelle: nach [6]
In der Zusammenschau zeigt sich also, dass tatsächlich viele unserer typischen Weihnachtsgewürze verdauungsfördernde Substanzen enthalten, so dass ihre Verwendung auch vom pharmazeutischen Standpunkt her durchaus Sinn ergibt. Natürlich kann man hierfür kommerzielle Teemischungen nutzen, aber man kann auf Basis von Schwarztee oder Hagebuttentee durch Zusatz der individuell bevorzugten Gewürze auch vielfältige Eigenkreationen herstellen. Neben dem Verdauungsapparat wird in der Weihnachtszeit ebenso häufig unsere seelische Belastbarkeit auf eine harte Probe gestellt, verschiedenste Faktoren führen zu einem erhöhten Stresslevel, in diesem Jahr zusätzlich verschärft durch die uns alle belastende Pandemiesituation. Wem da die sensorischen Eigenschaften von Zimt und Co. zur Beruhigung nicht ausreichen, der kann z. B. auf einen Beruhigungstee aus dem Bereich der Standardzulassungen zurückgreifen (siehe Kasten „Standardzulassung Beruhigungstee IV“). Seit 1976 gibt es die Möglichkeit, dass bestimmte Fertigarzneimittel gemäß § 36 Arzneimittelgesetz von der Zulassungspflicht freigestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass keine Gefährdung von Mensch oder Tier zu befürchten ist. Standardzulassungen basieren auf Monografien, die das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft setzt. In der vom BfArM veröffentlichten Liste [6] sind sowohl Einzeldrogen als auch Teemischungen enthalten, die auf der Basis dieser rechtlichen Grundlage nicht nur von kommerziellen Anbietern, sondern auch von Apotheken auf Vorrat hergestellt und in den Verkehr gebracht werden können. Die Teemischungen decken klassische Indikationsgebiete wie Erkältungskrankheiten, Magen-Darm-Beschwerden, Blasenentzündungen und eben auch nervöse Unruhezustände ab. Der beispielhaft vorgestellte Beruhigungstee IV enthält als wirksame Bestandteile Hopfenzapfen, Lavendel und Melisse, alles ebenfalls ätherisch-Öl-Drogen, die traditionell wegen ihrer entspannenden Eigenschaften geschätzt werden. Derart gewappnet und mit einer großen Portion Achtsamkeit und Besinnung auf die wesentlichen Dinge, kann dann hoffentlich auch in diesem Jahr ein entspannter Jahresausklang gelingen. |
Literatur
[1] Poswal FS, Russell G, Mackonochie M et al. Herbal Teas and their Health Benefits: A Scoping Review. Plant Foods for Human Nutrition 2019;74:266-276
[2] Schulz V, Hänsel R. Rationale Phytotherapie. Springer-Verlag Berlin, Heidelberg 2004
[3] Wichtl M. Teedrogen und Phytopharmaka. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart 2009
[4] Aktualisierte Risikobewertung zu Gehalten an 1,2-ungesättigten Pyrrolizidin-Alkaloiden (PA) in Lebensmitteln. Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) 026/2020 vom 17. Juni 2020, www.bfr.bund.de/cm/343/aktualisierte-risikobewertung-zu-gehalten-an-1-2-ungesaettigten-pyrrolizidinalkaloiden-pa-in-lebensmitteln.pdf
[5] Roth K. Von Anisplätzchen bis Zimtstern. Das Geheimnis des Weihnachtsdufts. Chemie in unserer Zeit 2010;44:414-433
[6] Standardzulassung und -registrierung. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelzulassung/ZulassungsrelevanteThemen/StandardzulassungRegistrierung/_node.html
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