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Ankündigungen

Mecklenburg-Vorpommern

Pharmazeuten im Praktikum – begleitender Unterricht 2021 Block I

Wir freuen uns, alle Pharmazeuten im Praktikum, die in Mecklenburg-Vorpommern ihr zweites Staatsexamen absolviert haben, zu den nach Approbationsordnung für Apotheker vorgeschriebenen begleitenden Unterrichtsveranstaltungen bei uns in Schwerin im Haus der Heilberufe begrüßen zu können.

Der erste Block findet vom 1. bis 12. März 2021 statt. Weitere Infor­mationen und die Online-Anmeldung finden Sie unter https://akmv.de/begleitender-unterricht.

Anmeldeschluss ist der 1. Februar 2021.

Rheinland-Pfalz

Anmeldung zur PKA-Prüfung im Sommer 2021

Es wird gebeten, die Anmeldung zur Prüfung der Pharmazeutisch-kaufmännischen-Angestellten im Sommer 2021 bis spätestens Freitag, 5. März 2021, um 15.30 Uhr schriftlich vor­zunehmen. Verspätet eingehende Anmeldungen können zu einer Nichtzulassung mit allen sich daraus ergebenden Nachteilen führen.

Die Anmeldung soll auf dem Anmeldeformular der Landesapothekerkammer, das auf www.lak-rlp.de im Bereich Downloads → Ausbildung verfügbar ist, durch die Auszubildenden selbst erfolgen.

Die Apothekenleiter werden gebeten, die Auszubildenden schon jetzt auf diese Anmeldefrist hinzuweisen. Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Der Termin für die schriftliche Prüfung ist voraussichtlich Mai/Juni 2021.

Der Anmeldung zur Prüfung sind beizufügen:

1. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (soweit ein Zwischenprüfungszeugnis nicht vorhanden ist, wird um Begründung gebeten, warum an der Zwischenprüfung nicht teilgenommen wurde);

2. das vorgeschriebene Berichtsheft (Ausbildungsnachweis), geführt bis zur Anmeldung (auch bei Wieder­holern);

3. das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Berufsschule (wurde keine Berufsschule besucht, dann das Zeugnis der zuletzt besuchten sonstigen Schule);

4. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege;

5. gegebenenfalls weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise;

6. tabellarischer Lebenslauf, aus dem sich insbesondere auch der genaue Beginn der Ausbildungszeit, die Lehrapotheke und der Ausbilder ergeben;

7. Angabe, ob es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt und falls ja, vor welcher Prüfungskommission die vorherige Prüfung abgelegt wurde.

Die unter 1 bis 7 aufgeführten Unterlagen sollen in einem außen mit dem Namen der Auszubildenden beschrifteten Hefter eingereicht werden. Die Vorlage des Ausbildungsvertrages und des Zeugnisses des Ausbilders ist nicht erforderlich.

  • Die Prüflinge aus der Berufsschule Ludwigshafen senden ihre Anmeldung an:

Berufsbildende Schule Wirtschaft 2, Sigrid Ruhnke-Schüßler, Bismarckstr. 39, 67059 Ludwigshafen

  • Aus Kaiserslautern an:

Dr. Sigrid Schmitt, Berufsschule II, Martin-Luther-Str. 20; 67657 Kaiserslautern

  • Aus Mainz an:

Martin Grigat, Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz

  • Aus dem Bereich Koblenz an:

Dr. Susanne Trumm, Hauptstr. 17 a, 56412 Niederelbert

  • Aus dem Bereich Wissen an:

Isabel Christmann, Raiffeisen-­Apotheke, Lindenallee 15, 57577 Hamm/Sieg

  • Aus dem Bereich Trier an:

Sebastian Schardon, Apotheke am Simeonstift, Kutzbachstr. 7, 54290 Trier

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