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DAZ aktuell
Nur ein Fehlalarm oder doch ein Fälschungsverdacht?
Securpharm jetzt mit „Alarm Monitoring“
Auch wenn der Plan, gefälschte Arzneimittel in den Lieferketten der Europäischen Union unmittelbar zu erkennen, löblich war: Dass seit dem 9. Februar 2019 jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel durch Abscannen eines Codes verifiziert werden muss, bedeutet für viele Apotheker einen weiteren bürokratischen Akt. Tritt ein Alarm auf, frustriert es sie oft, nicht zu wissen, ob es sich um eine Fehlermeldung oder einen tatsächlichen Fälschungsverdacht handelt.
Indem Securpharm zum 1. Dezember ein neues Alarm Monitoring eingeführt hat, möchte das System mehr Transparenz ermöglichen. Auf der Benutzeroberfläche des Securpharm-Apothekenservers können nun nicht mehr nur verifizierungspflichtige Arzneimittel manuell gebucht, sondern auch mit dem Alert-Monitoring-System die Hintergründe einer Fehlermeldung eingesehen werden. Ein Alarm, der in der Apotheke ausgelöst wurde, ist hier für drei Monate abrufbar. Das pharmazeutische Personal kann so in Erfahrung bringen, welcher Fehlercode hinter dem Alarm steckt und welcher Vorgang die Meldung zu welchem Zeitpunkt ausgelöst hat. Auch der Bearbeitungsstatus des Alarms ist ersichtlich: Ein angelegter Alarm kann innerhalb von sieben Tagen vom pharmazeutischen Hersteller kommentiert werden. Stuft dieser die Meldung als unbegründet ein, ist der Alarm deeskaliert. Bei Fälschungsverdacht wird der Alarm eskaliert und an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weitergeleitet. Jeder Alarm verfügt über einen eindeutigen, 34-stelligen Code, der für Rückfragen beim BfArM angegeben werden sollte. Über die Arzneimittelserver Securpharms werden zudem die Daten zum betroffenen Arzneimittel angezeigt. Über eine Filterfunktion können Nutzer anhand einer PZN oder der Produktbezeichnung nach konkreten Vorgängen suchen. |
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