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Ankündigungen
Nordrhein
AV: 104. Mitgliederversammlung
Im Namen des Vorstandes des Apothekerverbandes Nordrhein e. V. wird zur 104. Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 16. Dezember 2020, 14.00 Uhr, als virtuelle Mitgliederversammlung, eingeladen.
Aufgrund der aktuell steigenden Zahl der SARS-CoV-2-Infektionen und der nicht absehbaren Entwicklung der epidemischen Lage haben Vorstand und Beirat einstimmig beschlossen, die Mitgliederversammlung ausschließlich als virtuelle Mitgliederversammlung durchzuführen. Rechtsgrundlage für diesen Beschluss ist § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Demzufolge können der Vorstand und Beirat auch ohne Ermächtigung in der Satzung den Vereinsmitgliedern ermöglichen, an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben. Unter Abwägung sämtlicher Interessen ist die Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung der beste und sicherste Weg, eine Meinungsbildung unter den Mitgliedern herbeizuführen.
Vorläufige Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Genehmigung des Protokolls der 103. Mitgliederversammlung vom 05.06.2019 in Düsseldorf
3. Bericht des Vorsitzenden
4. Berichte aus der Arbeit der Geschäftsstelle, der Ausschüsse, Arbeitskreise und Kommissionen des Apothekerverbandes Nordrhein e. V.
5. Abschluss des Geschäftsjahres 2019
- Bericht des Schatzmeisters
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
6. Wahl der Kassenprüfer
7. Haushaltsvoranschlag 2021
8. Beitragsordnung ab 2021
9. Verschiedenes
Wir werden Ihnen die näheren Modalitäten samt Informationen zur Software, über die wir die Mitgliederversammlung durchführen, separat zukommen lassen und auch im Mitgliederportal veröffentlichen. Wir machen darauf aufmerksam, dass nur Mitglieder des Apothekerverbandes Nordrhein e. V. an dieser Mitgliederversammlung teilnehmen können.
Saarland
Anmeldefrist für den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
Der Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung im Frühjahr 2021 muss bis spätestens 10. Januar 2021 dem Landesprüfungsamt zugegangen sein. Nach diesem Termin eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Die Antragsformulare werden zusammen mit dem Zeugnis für den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ausgehändigt. Der Antrag ist zu richten an das
Landesamt für Soziales (LAS),
Zentralstelle für Gesundheitsberufe,
-Landesprüfungsamt-,
Konrad-Zuse-Straße 11,
66115 Saarbrücken
Westfalen-Lippe
Anmeldung zu den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen
Die begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für die Pharmazeuten im Praktikum finden vom 1. bis 12. März 2021 als Live-Online-Vorträge statt.
Anmeldungen werden online entgegengenommen unter: www.akwl.de/pbu_anmeldung.php?id=58.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Apothekerkammer www.akwl.de (siehe: Arbeitsplatz Apotheke/Apotheker/-in/Praxisbegleitender Unterricht), Anmeldeschluss ist der 31. Januar 2021.
Digital: VV der LAK RLP
Die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz am 14. November um 10.00 Uhr findet aufgrund der gegenwärtigen Corona-Situation nunmehr ausschließlich digital statt. Eine Teilnahme vor Ort ist nicht mehr möglich. Die Sitzung ist für Mitglieder der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz öffentlich. Die Anmeldung erfolgt bei der Kammergeschäftsstelle.
Pharmazierat Peter Stahl,
Vizepräsident der LAK Rheinland-Pfalz
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