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AvP-Insolvenz: AOK Rheinland/Hamburg und TK helfen betroffenen Apotheken
Vor knapp zwei Wochen erklärte die AOK Rheinland/Hamburg vor dem Hintergrund der anstehenden Insolvenz des Apothekenabrechners AvP, Rechnungsbeanstandungen für den Zeitraum zwischen August und Oktober bis zum Januar 2021 zurückzustellen. Am Montag hat der Apothekerverband Nordrhein e. V. (AVNR) nun jedoch bekannt gegeben, mit der Kasse kurzfristig eine Einigung zu den Abschlagszahlungen für von der AvP-Insolvenz betroffene Apotheken erzielt zu haben. Demnach erhalten die Rechenzentren für die Apotheken, die im September von AvP zu ihnen gewechselt sind, für den Abrechnungsmonat September eine Abschlagszahlung von 75 Prozent der August-Umsätze mit Valutastellung zum 8. Oktober. Dazu erklärt der AVNR-Vorsitzende Thomas Preis: „Wir sind der AOK Rheinland/Hamburg sehr dankbar. So kann vermieden werden, dass noch weitere existenzgefährdende Liquiditätsengpässe für die von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken in Nordrhein und darüber hinaus entstehen.“ Immerhin ist nach Einschätzung des AVNR rund die Hälfte der Apotheken in NRW betroffen. Fünf Prozent sogar so stark, dass ihnen gegebenenfalls die Schließung droht.
Der Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland/Hamburg Günter Wältermann betonte, dass es in einer solchen Situation eine Frage des Miteinanders oder eben der Vertragspartnerschaft sei, Unterstützung zu gewährleisten. „Insofern war es für die AOK Rheinland/Hamburg nie eine Frage des Ob, sondern nur des Wie gewesen“, so Wältermann.
TK gibt Apotheken mehr Zeit
Ende vergangener Woche hatten sich auch der Deutsche Apothekerverband und die Techniker Krankenkasse auf eine Abschlagszahlung für den September geeinigt. Sie liegt sogar bei 85 Prozent der durchschnittlichen Auszahlung, die die TK für den Abrechnungsmonat August der AvP überwiesen hat. Die TK erklärt weiterhin, dass sie eine reguläre Abschlagszahlung von Anfang November auf Mitte Oktober vorziehen wird. Außerdem verzichtet die Kasse nach eigener Aussage darauf, die vertraglich geregelte Abrechnungsfrist durchzusetzen. „Das bedeutet, dass Apotheken, die noch kein neues Rechenzentrum gefunden haben, drei Monate statt einem Monat Zeit haben, das Rezept in die Abrechnung zu geben, ohne eine Strafzahlung befürchten zu müssen“, so die TK in einer Pressemitteilung. Mögliche Rechnungsbeanstandungen würden frühestens ab Anfang 2021 mit den Apotheken verrechnet.
Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK, erklärte: „Es ist uns wichtig, damit einen Beitrag zur sicheren Arzneimittelversorgung durch die niedergelassenen Apotheken zu leisten.“
DAV-Chef Fritz Becker zeigte sich angesichts der Vereinbarung zufrieden: „Die Vereinbarung, die wir mit der TK getroffen haben, hilft den betroffenen Apotheken schon mal kurzfristig, Liquiditätsengpässe zu dämpfen“. Man sei aber parallel in Gesprächen, um eine solche Lösung zeitnah für den gesamten Ersatzkassenbereich hinzubekommen. |
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