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Heute angestellt, künftig in leitender Position

Webinar zum Wechsel in die Filialleitung

Oft waren Filialleiterinnen und -leiter zuvor als Angestellte ohne Führungsaufgaben in der Apotheke tätig. Minou Hansen, Rechtsanwältin bei ADEXA, sprach beim achten Live-Webinar über persönliche und arbeitsrechtliche Voraussetzungen für die neue Tätigkeit.
Foto: ADEXA

Als Führungskräfte vertreten Filial­apothekenleiterinnen und -leiter nicht nur die Apotheke nach außen. Sie leiten das Team und kommunizieren Wünsche an die Inhaberin oder den Inhaber. Die neue Rolle im Kollegenkreis funktioniert aber nicht immer.

Wichtig sei, ob man Anerkennung im Team habe, sagt Elke Fischer. Sie leitet zusammen mit Elfriede Hoffmann die Arbeitsgruppe Filialleitung bei ADEXA. Das zeige sich, wenn man beispielsweise oft um Rat gefragt werde. Doch viele Aspekte der neuen Rolle kann man lernen. „Ich finde es absolut angebracht, sich Hilfe zu holen, etwa über ein Coaching“, rät Hansen.

AvP-Insolvenz: Das sollten Filialleiter wissen

17 Prozent der Teilnehmer des Filial­leitungs-Webinars 8 gaben an, von der AvP-Insolvenz direkt betroffen zu sein. Da sie einen Angestelltenstatus haben, wenn auch als Führungskräfte, könnten sie bei einer Insolvenz des Filialverbunds Ansprüche beim Insolvenz­verwalter geltend machen und für bis zu drei Monate Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beziehen. Generell gilt: Bei einer Insolvenz muss die Apothekenleitung, nicht die Filialleitung, alle Angestellten zeitnah informieren.

Arbeitsrechtliche Aspekte

Damit nicht genug: „Für die Über­nahme der Filialleitung sollte es einen neuen Vertrag oder eine Ergänzung beziehungsweise Änderung des bestehenden Vertrags in Schriftform geben“, so Hansen. Die Schriftform sei wichtig, um die zuständige Behörde gemäß § 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zu informieren. Damit beginnt de jure eine neue Position, inklusive einer höheren Haftung nach außen.

Das Dokument sollte zentrale Fragen klären:

  • Wann beginnt die Filialleitung? Und ist sie, etwa aufgrund einer Elternzeit-Vertretung, befristet? Dann sollte eine Rückkehroption zum alten Arbeitsplatz vereinbart werden.
  • Gibt es eine „Probezeit“, innerhalb derer man wieder auf den alten Arbeitsplatz zurückkehren kann? Das ist sinnvoll, falls sich Angestellte unsicher sind, diese Aufgabe zu stemmen.
  • Welche Stundenzahl ist vorgesehen? Laut Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands hat die Leitung in Vollzeit zu erfolgen, also mit 38 Stunden pro Woche oder mehr. „Wir wissen, dass teilweise auch Filialen mit 30 Stunden pro Woche genehmigt werden“, berichtet Hansen. Eine Leitung im Zweierteam, was sich manche Kolleginnen und Kollegen wünschen, sei derzeit aber nicht möglich.
  • Welches Gehalt ist angemessen? Die Grundlage bilden immer die Tarifverträge, inklusive einer Zulage je nach Ausgestaltung der Leitungsfunktion. Ein Mehr an Aufgaben im Unterschied zu Approbierten rechtfertigt auch höhere Zulagen. In Nordrhein ist dies tariflich geregelt.

Mittwochs zwischen 13.30 Uhr und 14.30 Uhr hat die Apothekengewerkschaft für ADEXA-Mitglieder eine spezielle Sprechstunde für Fragen zur Filialleitung eingerichtet: Tel. (040) 36 38 29. |

Michael van den Heuvel

Filialleitung 9 – das nächste Live-Webinar

Foto: Philip Steury – stock.adobe.com

Das nächste Live-Webinar zur Filialleitung findet am 28. Oktober 2020 von 19.30 Uhr bis 20.00 Uhr statt. Weitere Informationen und Anmeldung: www.adexa-online.de/aktuelles/termine/live-online-seminar-filialleitung-9/

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