Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen

Im amtlichen Teil verschiedener Bundesanzeiger sind „Bekanntmachungen eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ...

  • Pembrolizumab (neues Anwendungsgebiet: Nierenzellkarzinom, Erstlinie, Kombination mit Axitinib)“ vom 14. Mai 2020 (BAnz AT 11.09.2020 B1),
  • Trastuzumab Emtansin (neues Anwendungsgebiet: Mammakarzinom, Frühstadium, adjuvante Behandlung) (Therapiekosten)“ vom 11. August 2020 (BAnz AT 14.09.2020 B3),
  • Ribociclib (Neubewertung nach Frist­ablauf [Mammakarzinom, HR+, HER2-, Kombination mit einem Aromatasehemmer])“ vom 20. August 2020 (BAnz AT 14.09.2020 B5),
  • Ingenolmebutat (Aufhebung des Beschlusses)“ vom 20. August 2020 (BAnz AT 16.09.2020 B4),
  • Dulaglutid (Erneute Nutzenbewertung aufgrund neuer wissenschaft­licher Erkenntnisse gemäß § 13: Diabetes mellitus Typ 2)“ vom 16. Juli 2020 (BAnz AT 17.09.2020 B4)

abgedruckt.*
 

Zulassungen von Tierarzneimitteln

Im amtlichen Teil verschiedener Bundesanzeiger sind „Bekanntmachungen über die Zulassung von Tierarzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 20. August 2020 (BAnz AT 15.09.2020 B4) sowie vom 27. August 2020 (BAnz AT 17.09.2020 B5) abgedruckt.*
 

Nordrhein-Westfalen

AK Nordrhein: Änderung der Geschäftsordnung der Zertifizierungskommission

Die Apothekerkammer Nordrhein gibt Folgendes bekannt: „Die Geschäftsordnung der Zertifi­zierungskommission der Apothekerkammer Nordrhein vom 08.06.2016 wird wie folgt geändert:

Die Anlage zur Geschäftsordnung wird neu gefasst.

Den Wortlaut der Änderung finden Sie auf der Internetseite der Apothekerkammer Nordrhein unter: https://www.aknr.de/download/apotheker/nderung_der_geschftsordnung_der_zk_mit_datum.pdf

Den gesamten Text der Geschäfts­ordnung finden Sie unter: https://www.aknr.de/download/apotheker/geschftsordnung_der_zertifizierungskommission_mit_anhang.pdf“.
 

Sachsen

Sachverständigenentschädigung Apothekenbesichtigung

Im Sächsischen Amtsblatt Nr. 37/2020 vom 10. September 2020 ist die „Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Entschädigung von Sachverständigen für die Inanspruchnahme bei der Besichtigung von Apotheken (VwV Sachverständigenentschädigung Apothekenbesichtigung)“ vom 20. August 2020 abgedruckt.
 

* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

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