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AvP-Kunden: Kurzfristige Liquidität derzeit im Mittelpunkt
Apothekerverband und -kammer Nordrhein in Gesprächen
Die Kunden des privaten Apothekenrechenzentrums AvP warten seit etwa zwei Wochen auf Auszahlungen des Unternehmens. Kunden von AvP sind etwa 3500 Apotheken sowie Ärzte, Krankenhausambulanzen und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Der vom Amtsgericht Düsseldorf bestellte vorläufige Insolvenzverwalter prüft die Konten des Unternehmens. Von seinen Ergebnissen wird abhängen, wie viel Geld die Kunden langfristig noch zu erwarten haben. In einer Mitteilung von Dienstagnachmittag stellt er allerdings schon klar: Das klassische Apothekengeschäft wird eingestellt – das Geschäft mit den Krankenhäusern fortgesetzt.
Unabhängig davon müssen die Betroffenen jedoch zunächst kurzfristig für die nötige Liquidität sorgen.
Angebote für kurzfristige Hilfen
Die Apobank bietet dafür Zwischenfinanzierungen und Überbrückungskredite an. Für Betroffene hat sie eine spezielle Hotline eingerichtet. Andere Rechenzentren signalisieren, dass ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und ihre technische Kapazität auch für viele neue Kunden groß genug sind. Wenn Apotheken neue Verträge abschließen und Rezepte einreichen, bieten diese Rechenzentren auch Vorauszahlungen an, die die Liquidität der Apotheken unterstützen sollen.
Die ersten Positionierungen der Berufsorganisationen beziehen sich teilweise ebenfalls auf kurzfristige Hilfen, mit denen die Apotheken am Laufen gehalten werden sollen. Doch es geht auch um die langfristigen Folgen. Da das Apothekenrechenzentrum AvP seinen Hauptsitz in Düsseldorf hat und in dieser Region vermutlich besonders viele Kunden angesiedelt sind, haben die Apothekerkammer und der Apothekerverband Nordrhein am 21. September zum Thema Stellung genommen.
Verband Nordrhein sucht Kontakt zum Insolvenzverwalter
Der Verband erklärte in einer Mitgliederinformation, die betroffenen Mitglieder würden in zahlreichen Einzelgesprächen beraten. Gleichzeitig spreche der Verband mit Lieferanten, Banken und Rechtsexperten, „um an sofort wirksamen Hilfsmaßnahmen zu arbeiten“. „An vorderster Stelle“ stehe der Kontakt zum Insolvenzverwalter von AvP. Dazu erklärte der Verband: „Insbesondere die rechtlichen Besonderheiten für die Apotheken, als unverzichtbare Institutionen in unserem Gesundheitssystem, müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.“ Ziel des Verbandes sei, die berechtigten Interessen der unverschuldet in diese Situation geratenen Apotheken konsequent einzufordern und notwendige rechtliche Lösungen zu eruieren. Der Verband sondiere auch die Möglichkeiten für staatliche Bürgschaften.
Kammer Nordrhein im Gespräch mit der Politik
Die Apothekerkammer Nordrhein erklärte: „Die Turbulenzen bei dem Düsseldorfer Unternehmen beobachten wir mit einiger Sorge.“ Selbstverständlich werde die Kammer betroffene Apotheker im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Hierzu würden bereits intern intensive Gespräche geführt. Doch die Kammer machte die Grenzen ihrer Möglichkeiten deutlich und gab zu bedenken, dass es sich um individuelle Verträge handelt. Die Kammer freue sich, dass die Apo-Bank Überbrückungskredite in Aussicht gestellt habe. Außerdem sei sie zuversichtlich, dass Landes- und Bundespolitik die Apotheker nicht im Stich lasse. Die Kammer deutete die Möglichkeit eines Schutzschirmes an. Gemeint sind wohl staatliche Bürgschaften, wie sie der Verband in seiner Mitteilung erwähnt hatte. Weiter erklärte die Kammer, die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln dürfe auf keinen Fall gefährdet werden. Keine Apotheke dürfe in ihrem Bestand gefährdet werden. Ihre Arbeit in dieser Angelegenheit fasste die Kammer so zusammen: „Obwohl wir im Einzelfall nicht tätig werden können, werden auf politischer Ebene bereits intensiv Gespräche geführt und auch die zuständigen Stellen, wie etwa die BaFin, werden von uns – bei Bedarf – vollumfänglich bei ihrer Arbeit unterstützt.“ |
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