DAZ aktuell

Gleiches Recht für alle

BVDVA zum VOASG

eda | Der Bundesverband der Deutschen Versandapotheken (BVDVA) begrüßt den Gesetzentwurf und zeigt sich wohlwollend mit den geplanten Regelungen. Doch bei den Privatverordnungen will man wie die ausländischen Versender zukünftig auch Rabatte anbieten.
Foto: imago images/Action Pictures

Wird die im VOASG vorgesehene Sozialrechtsregelung zur Preisbindung im Bereich der Rx-Arzneimittel tatsächlich den Versandhandelskonflikt lösen? Der BVDVA bezweifelt dies: Die nationale Preisbindung ließe sich zwar mit dem den Mitgliedstaaten vorbehaltenen Bereich des Sozialversicherungssystems rechtfertigen. Doch dadurch, dass ausländische Versender nach wie vor im Bereich der Privatverordnungen Rabatte gewähren könnten, gäbe es eine „Inländerdiskriminierung“, so die Meinung des BVDVA. Daher fordert der Verband „gleiches Recht für alle Beteiligten“: Nach seinen Vorstellungen sollten auch deutsche (Versand-)Apotheken in dem Sektor der Privatverordnungen die gleichen wettbewerblichen Elemente einsetzen dürfen. „Diese würden explizit den Patienten zugutekommen.“ Steuerungselemente wie die Zuzahlungsregelung und das Sachleistungsprinzip der GKV sieht der BVDVA nicht tangiert. Betont wird im Schreiben, dass es nicht um eine generelle Preisfrei­gabe für Rx-Arzneimittel geht, sondern um eine Höchstpreisregelung. Abschließend verweist der BVDVA noch auf „Unklarheiten und somit weiteren Regelungsbedarf“ bei Aufsichts- und Kontrollpflichten des Botendienstes. |

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