DAZ aktuell

Die sind auch refinanzierbar

Außerhalb stehende Konnektoren

eda/ral | Auch wenn der Konnektor nicht in der Apotheke steht, sondern wie beim Modell von Red Medical in einer sog. Konnektorenfarm, gilt die Refinanzierungsvereinbarung mit den Krankenkassen. In einem Schreiben von CGM Lauer an seine Kunden klang das anders.
Foto: Red Medical/ Screenshot DAZ

In einem Schreiben vom 23. Juli 2020, das DAZ.online vorliegt, wurden Kunden von CGM Lauer informiert, dass die Anbindung der Apotheken an die TI nun begonnen habe. „Gemäß Fördervereinbarung erfolgt eine Rück­erstattung aus der Finanzierungs­vereinbarung ausschließlich bei Einsatz eines eHealth-Konnektors in der Apotheke“, heißt es in dem Schreiben weiter.

Das ließ einige Apotheker aufhorchen. Irritiert wandten sie sich an Red Medical-Geschäftsführer Jochen Brüggemann. Dieser schrieb einen ­offenen Brief an die CGM-Geschäftsführung. Darin stellt er klar, dass seinen Informationen zufolge die Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) auch die Erstattung von Konnektoren beinhalte, die nicht in den Apotheken, sondern in einem Rechenzentrum betrieben werden. Auf Grundlage dieses Schreibens haben die Verbände wiederum ihre Mitglieder informiert. Woher CGM Lauer die Information hat, dass ein externer Konnektor nicht refinanzierbar sei, oder ob es sich lediglich um eine missverständliche Formulierung handelt, bleibt unklar. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.