- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 32/2020
- Aktuelles zum Thema ...
Adexa-Info
Aktuelles zum Thema Urlaub in Corona-Zeiten
ADEXA-Online-Seminare für die Filialleitung
Unter anderem ging Rechtsanwältin Hansen in der dreißigminütigen Veranstaltung auf die heikle Frage nach Urlaubsreisen in Risikogebiete ein: Darf die Apothekenleitung nach dem Reiseziel fragen – oder gar eine Reise in ein Land verbieten, für das eine Reisewarnung besteht? Generell ist dies aufgrund des Persönlichkeitsrechtes unzulässig, so Hansen. Allerdings müsse man selbst einkalkulieren, welche Folgen für die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit (Stichwort häusliche Quarantäne) eine Rückkehr aus einem Risikogebiet nach sich ziehen könnte. Hier müssten auch arbeitsrechtliche Konsequenzen im Einzelfall abgewogen werden – eine verlässliche Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex sei aktuell noch nicht vorhanden.
Ein weiteres Thema war der Urlaubsanspruch, wenn Apothekenangestellte in Kurzarbeit sind oder waren. Hier sind die Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes eindeutig, so Rechtsanwältin Hansen: Während des Urlaubs müssen die regulären Stunden ohne Kürzung angerechnet werden. Das heißt, Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur gibt es während des Urlaubs nicht, sondern der Arbeitgeber bezahlt das volle Gehalt! Die Apothekenleitung muss die Arbeitsagentur daher bei Beantragung des Kurzarbeitergeldes über die Urlaubszeiten von Beschäftigten in Kurzarbeit informieren.
Der nächste Termin
Das nächste Filialleitungs-Online-Seminar wird am Mittwoch, 26. August, von 19.30 bis 20.00 Uhr stattfinden. Den Anmeldelink finden Sie ab sofort auf der ADEXA-Website unter www.adexa-online.de/webinar-filialleitung. Weitere Termine sind geplant für den 23. September, 28. Oktober und 25. November 2020.
Infos erhalten Sie auch rechtzeitig in unserem ADEXA-Newsletter (www.adexa-online.de/aktuelles/newsletter/) und approbierte ADEXA-Mitglieder werden zusätzlich per E-Mail eingeladen. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.