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Keine Selbstmedikation ohne Beratung
ABDA-Positionspapier betont Stellenwert von OTC-Präparaten
Die Apotheken in Deutschland geben jedes Jahr rund 1,4 Milliarden Arzneimittelpackungen ab. „Etwa die Hälfte davon sind verschreibungspflichtige Präparate, die nur auf ärztliches Rezept abgegeben werden dürfen. Die andere Hälfte sind verschreibungsfreie, in der Regel aber apothekenpflichtige Medikamente, die der Patient nach entsprechender Beratung durch das pharmazeutische Personal der Apotheke auf eigenen Wunsch für die Selbstmedikation erhält“, heißt es im Positionspapier der ABDA zur Selbsmedikation. Die Anforderungen an die Qualität der Beratung und der Versorgung der Patienten sind der Standesvertretung zufolge bei der Abgabe verschreibungspflichtiger und nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel in der Apotheke grundsätzlich gleich. „Einen Unterschied gibt es allerdings: Bei der Selbstmedikation ist der Apotheker der einzige fachliche Ansprechpartner des Patienten.“ Daraus folge eine besondere heilberufliche Verantwortung für die Pharmazeuten. Jährlich werden laut ABDA rund 400 Millionen Gesundheitsstörungen in der Selbstmedikation ‒ in der Regel unter Hinzuziehung einer Apotheke ‒ adressiert, sodass die Ausgaben der Gesetzlichen sowie der Privaten Krankenversicherung für Arzneimittel und nicht notwendige Arztbesuche entfallen. „Nach Modellrechnungen wird die Solidargemeinschaft damit um mehr als 20 Milliarden Euro entlastet“, schreibt die Standesvertretung. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) begrüßt das Positionspapier: „Ebenso [...] sehen wir die Selbstmedikation von Patienten mit rezeptfreien Arzneimitteln aus der Apotheke als einen unverzichtbaren und integralen Bestandteil der Gesundheitsversorgung und Daseinsvorsorge [...] an.“ |
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