Prisma

Endogene Disruptoren entlarven

E-Morph erkennt estrogene Wirkungen

Foto: MirBasar – stock.adobe.com

Cadherine benachbarter Zellen werden durch Kopf-an-Kopf- und Seite-an-Seite-Wechselwirkungen wie ein Reißverschluss zusammengehalten.

mp | In der Umwelt sind Chemikalien und Arzneistoffe nachweisbar, die über hormonelle Wirkungen Orga­nismen beeinflussen können. Diese körperfremden, sogenannten endo­krinen Disruptoren können nach Ansicht der Weltgesundheitsorganisation an der Entstehung bestimmter Tumore und kardiovaskulärer Erkrankungen beteiligt sein. Forscher des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) haben mit E-Morph einen Test ent­wickelt, der ohne den Einsatz von ­Versuchstieren erkennen kann, ob Substanzen ähnlich wie das Hormon Estrogen wirken können. Der Test ­beruht auf der Beobachtung, dass ­Estrogen die Bildung von E-Cadherin hemmt. E-Cadherin ist ein Calciumabhängiges transmembranäres Glycoprotein, das stabile Zellkontakte (Adherens Junctions) aufbaut. Diese Adhäsionsproteine sind ­intrazellulär mit dem Zytoskelett verankert und binden extrazellulär durch eine bestimmte Aminosäuresequenz an E-Cadherin-Moleküle benachbarter Zellen. Ähnlich einem molekularen Reißverschluss verleihen sie Geweben ihre Festigkeit. Estrogen ­„lockert“ diese Kontakte. Bei Tumoren kann das Hormon auf diese Weise dazu beitragen, dass sich einzelne entartete Zellen vom Gewebeverband lösen und im Organismus an einem anderen Ort Metastasen bilden.

E-Morph basiert auf einer mensch­lichen Zelllinie, auf die chemische Verbindungen aufgetragen werden. Haben die untersuchten Substanzen Estrogen-artige oder Estrogen-blockierende Eigenschaften, ändern sich die Kontaktstellen der Zellen, was spezifisch unter dem Mikroskop ausge­wertet werden kann. In einem auto­matisierten Aufbau kann der Test mit einer hohen Durchsatzrate erkennen, welche in der Umwelt vorkommenden Schadstoffe auf den menschlichen ­Organismus einwirken. |

Literatur

Ein Test entlarvt „heimliche“ Hormone. ­Mitteilung Nr. 023/2020 des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 20. Mai 2020

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