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Baden-Württemberg
LAV: Virtuelle Mitgliederversammlung
Gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg e. V. lade ich Sie zur diesjährigen Mitgliederversammlung im Wege einer Telefon-/Webkonferenz für Mittwoch, 15. Juli 2020, 14.15 Uhr, ein.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totenehrung
3. Bericht des Präsidenten
4. Jahresabschluss 2019: Erläuterung und Beschlussfassung
5. Entlastung
a. des Schatzmeisters
b. der Mitglieder des Vorstandes
6. Finanzplan 2020: Erläuterung und Beschlussfassung
7. Verschiedenes
Mit dem Gesetz zur „Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie“ vom 27.03.2020 wurde bestimmt:
„Abweichend von § 32 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen, an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben“.
Ferner weise ich satzungsgemäß auf § 6 Absatz 2 Satz 1 unserer Satzung hin:
„Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden (im Sinne von teilnehmend) Mitglieder beschlussfähig, wenn ihre Einberufung gemäß § 6 Absatz 1 erfolgt ist.“
Gemäß § 6 Absatz 5 Satz 1 Buchstabe a) der Satzung liegt der Jahresabschluss zehn Werktage vor der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Ihre Teilnahme schriftlich oder per E-Mail an geschaeftsfuehrung@apotheker.de bis spätestens 10. Juli 2020 zu bestätigen. Angemeldete Mitglieder bekommen dann den entsprechenden Link per E-Mail zugesandt.
Im Namen von Vorstand und Beirat freue ich mich, Sie zu dieser ersten virtuellen Mitgliederversammlung begrüßen zu dürfen.
Sachsen-Anhalt
Begleitende Unterrichtsveranstaltungen 2020, 2. Abschnitt
Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt gibt bekannt, dass der nächste Block der begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker vom 19. Juli 1989 (BGBl I. S. 1489) in der derzeit geltenden Fassung
- vom Montag, 31.08.2020 bis zum Freitag, 11.09.2020
- am Campus Heide-Süd der Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg, Von-Seckendorff-Platz 1, 06120 Halle/Saale
stattfindet.
Teilnahmeberechtigt ist, wer an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden hat.
Pharmaziepraktikanten melden sich rechtzeitig, spätestens bis zum 31.07.2020 bei der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg schriftlich an, damit die Einladungen sowie der vorläufige Ablaufplan ab dem 10.08.2020 zugeschickt werden können.
Bitte benutzen Sie das Anmeldeformular, das Sie auf der Homepage www.ak-sa.de finden (Bildung/Ausbildung/Pharmazeuten im Praktikum) Bitte beachten Sie, dass Ihr Name und die Anschrift deutlich lesbar im Formular angegeben sind!
Die Anmeldungen werden nicht bestätigt!
Kammerversammlung Schleswig-Holstein
Wie die Apothekerkammer SH mitteilt, findet die Kammerversammlung (s. DAZ 2020, Nr. 21, S. 90) online statt. Weitere Infos über die Kammer.
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