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Schmitz: Der Weg des E-Rezepts in die Apotheke muss unbeeinflussbar sein
Experten-Anhörung zum PDSG im Gesundheitsausschuss des Bundestages
Das PDSG geht auf die Zielgerade. Mit ihm soll unter anderem die ab 2021 als Pflichtangebot der Kassen vorgesehene elektronische Patientenakte mit Inhalten gefüllt werden. Auf dieser sollen künftig zum Beispiel Befunde, der Impfpass oder der Mutterpass zu finden sein. Aber auch das elektronische Rezept ist ein wichtiger Punkt in dem Gesetzesvorhaben. Es wird ab 1. Januar 2022 Pflicht und soll künftig via Smartphone-App in der Apotheke landen.
Am 27. Mai konnten die geladenen Sachverständigen und Verbändevertreter den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses nochmals ihre Haltung zu den Plänen deutlich machen. Corona-bedingt tagte dieser ohne Zuhörer. Ein Videomitschnitt wurde jedoch am Abend in der Mediathek des Bundestags veröffentlicht.
Auch der ABDA-Hauptgeschäftsführer erhielt das Wort. Ihn fragte der CDU-Abgeordnete Lothar Riebsamen (CDU), wie die ABDA die Regelungen zur E-Rezept-App, die die Gematik entwickeln soll, mit Blick auf das Zuweisungs- und Makelverbot sowie den Patientenschutz sehe. Darauf antwortete Schmitz, mit der Einführung des E-Rezepts würden die Grundzüge der freien Apothekenwahl sowie des Zuweisungs- und Makelverbots „leichter angreifbar“. „Es besteht die Sorge, dass hier auf die freie Wahl der Apotheke durch den Versicherten Einfluss genommen wird.“ Schon jetzt sehe man, dass es im Markt Ankündigungen und den dringenden Wunsch gebe, Geschäftsmodelle rund um die Einlösung des E-Rezeptes aufbauen zu dürfen. Mit dem PDSG habe man darauf reagiert, das Makel- und Zuweisungsverbot gestärkt und Dritte in das Makelverbot einbezogen – was die ABDA ausdrücklich und als „unverzichtbar“ begrüßt. Dennoch bleibe eine Lücke: „Wir haben jetzt die rechtlichen Regelungen, die das Makeln und Zuweisungen verbieten. Aber wir haben ein Durchsetzungsproblem, weil wir in vielen Fällen erlebt haben, dass die Durchsetzung solcher Verbote und Vorgaben, die rechtlich bestehen, in der Praxis sehr schwierig ist“, erläuterte Schmitz. Es müsste daher eine klare technische Regel geben, die der Gematik vorgibt, dass die vorgesehenen Anwendungen keinen Zugriff und keine Weitergabemöglichkeit an Dritte vorsehen. Den Einwand, damit würde der Wettbewerb zu sehr beschränkt, lässt Schmitz nicht gelten. „Uns geht es darum, den Weg des Rezeptes bis in die Apotheke beeinflussungsfrei zu machen. Ab dem Zeitpunkt der Abgabe, kann dann selbstverständlich der Wettbewerb um gute Apps, um Unterstützung der Therapiebegleitung in der Arzneimittelversorgung stattfinden, sodass hier auch die zusätzlichen Funktionen, die Apps anbieten können, nach der Abgabe in der Apotheke entwickelt und angeboten werden können.“
Werbeverbot muss sein
Harald Weinberg (Linksfraktion) fragte überdies nach der Position der ABDA zum Antrag der Linksfraktion im Bundestag, in dem die Abgeordneten strenge Regeln unter anderem bezüglich des Makelverbots fordern. Schmitz dazu: „Wir teilen die Einschätzung, dass durch die Einführung des elektronischen Rezepts die Beeinflussungsmöglichkeiten gegenüber dem Patienten erleichtert werden.“ Es werde leichter, auf bestimmten Plattformen E-Rezepte anzunehmen und sie entsprechenden Empfängern zuzuweisen. Zudem stimme die ABDA der Forderung zu, das Makelverbot dadurch zu unterstützen, dass man schon in einer frühen Phase die Werbung hierfür verbietet. Denn es werde in der Praxis sehr schwer sein, konkrete Einzelverstöße und Absprachen nachzuweisen. Da sei es einfacher, Rechtsverletzungen über ein Werbeverbot zu vermeiden.
Nun haben die Koalitionsfraktionen Gelegenheit, über Änderungsanträge am Gesetzentwurf zu feilen. Zwei Sitzungswochen gibt es noch, ehe sich das Parlament Anfang Juli in die parlamentarische Sommerpause begibt. |
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