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Überregional
ZL: Untersuchung von pharmazeutischem Wasser
Mikrobiologische Wasseruntersuchung
Die Bundesapothekerkammer (BAK) empfiehlt jeder Apotheke, die mikrobiologische Belastung ihres Wassers mindestens zweimal jährlich zu überprüfen; im Falle der Bag-in-Box-Systeme am Ende der festgelegten Verwendungsdauer eines Gebindes zur Überwachung und Bestätigung des Entnahmeverfahrens (BAK-Arbeitshilfe: Wasser als Ausgangsstoff zur rezeptur- und defekturmäßigen Herstellung).
Hier bietet Ihnen die Wasseruntersuchung des ZL die Überprüfung gemäß den Anforderungen des Ph. Eur. für Aqua purificata, Aqua valde purificata und Aqua ad iniectabilia an. Sowohl das Herstellungsverfahren als auch die hygienische Handhabung des Wassers in der Apotheke können somit mikrobiologisch beurteilt werden.
Termine
- 2. Quartal 2020: Anmeldeschluss verlängert bis 01.06.2020
- 3. Quartal 2020: Anmeldeschluss 01.08.2020
- 4. Quartal 2020: Anmeldeschluss 01.11.2020
Kosten: 37,50 Euro je Probe zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Die Versandoption durch Freeway-Kurierservice für 11,80 Euro zzgl. MwSt. ist über Ihr Online-Benutzerkonto optional buchbar.
Anmeldung und Info: Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker, Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn, Fax (0 61 96) 9 37-8 15, ringversuche@zentrallabor.com, www.zentrallabor.com
ZL: Kapsel-Ringversuche
Kapseln in pädiatrischen Dosierungen
Untersuchte Parameter sind Wirkstoffidentität, Wirkstoffgehalt und Gleichförmigkeit des Gehaltes, sowie die Angabe des Wirkstoffs nach Art und Menge auf dem Etikett.
Die „ZL-Kapsel-Ringversuche“ wurden von der Bundesapothekerkammer als Fortbildungsveranstaltung für Apotheker/PTA unter der Veranstaltungs-Nr. BAK/FB/2019/395 (Kategorie 1b: Pharmazeutische Qualitätszirkel und Arzt-Apotheker-Gesprächskreise) akkreditiert und mit acht Punkten pro Team bewertet.
Termine
- Juni – Propranolol 5 mg, Anmeldeschluss 1. Juni 2020
- Juli – Hydrocortison 1 mg, Anmeldeschluss 1. Juli 2020
- August – Metoprolol 5 mg, Anmeldeschluss 1. August 2020
- September – Spironolacton 12,5 mg, Anmeldeschluss 1. September 2020
Kosten: 150,- Euro zzgl. MwSt.
Die Versandoption durch Freeway-Kurierservice für 11,80 Euro zzgl. MwSt. ist über Ihr Online-Benutzerkonto optional buchbar.
Anmeldung und Info: Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker, Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn, Fax (0 61 96) 9 37-8 15, ringversuche@zentrallabor.com, www.zentrallabor.com
Mecklenburg-Vorpommern
PhiP – begleitender Unterricht 2020 – Block II
Die AK Mecklenburg-Vorpommern freut sich, alle Pharmazeuten im Praktikum (PhiP), die in Mecklenburg-Vorpommern ihr zweites Staatsexamen absolviert haben, zu den nach Approbationsordnung für Apotheker vorgeschriebenen begleitenden Unterrichtsveranstaltungen in Schwerin im Haus der Heilberufe begrüßen zu können.
Der zweite Block findet vom 14. bis 25. September 2020 statt. Weitere Informationen und die Online-Anmeldung finden Sie unter https://akmv.de/begleitender-unterricht .
Anmeldeschluss:14. August 2020.
Rheinland-Pfalz
Aufforderung zur Anmeldung zur PKA-Prüfung im Winter 2020
Es wird gebeten, die Anmeldung zur Prüfung der Pharmazeutisch-kaufmännischen-Angestellten im Winter 2020 bis spätestens Freitag, 4. September 2020, um 15.30 Uhr schriftlich vorzunehmen.
Verspätet eingehende Anmeldungen können zu einer Nichtzulassung mit allen sich daraus ergebenden Nachteilen führen.
Die Anmeldung soll auf dem Anmeldeformular der Landesapothekerkammer, erhältlich über die Kammergeschäftsstelle, durch die Auszubildenden selbst erfolgen.
Die Apothekenleiter sollen bitte die Auszubildenden schon jetzt auf diese Anmeldefrist hinweisen.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Der Termin für die schriftliche Prüfung ist voraussichtlich November/Dezember 2020.
Der Anmeldung zur Prüfung sind beizufügen:
1. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (soweit ein Zwischenprüfungszeugnis nicht vorhanden ist, wird um Begründung gebeten, warum an der Zwischenprüfung nicht teilgenommen wurde);
2. das vorgeschriebene Berichtsheft (Ausbildungsnachweis), geführt bis zur Anmeldung (auch bei Wiederholern);
3. das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Berufsschule (wurde keine Berufsschule besucht, dann das Zeugnis der zuletzt besuchten sonstigen Schule);
4. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs gem. den Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege;
5. gegebenenfalls weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise,
6. tabellarischer Lebenslauf, aus dem sich insbesondere auch der genaue Beginn der Ausbildungszeit, die Lehrapotheke und der Ausbilder ergeben;
7. Angabe, ob es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt und falls ja, vor welcher Prüfungskommission die vorherige Prüfung abgelegt wurde.
Die unter 1 bis 7 aufgeführten Unterlagen sollten in einem außen mit dem Namen der Auszubildenden beschrifteten Hefter eingereicht werden. Die Vorlage des Ausbildungsvertrages und des Zeugnisses des Ausbilders ist nicht erforderlich.
Die Prüflinge aus allen Berufsschulen senden Ihre Anmeldung an:
Koblenz: Dr. Susanne Trumm, Hauptstr. 17a, 56412 Niederelbert
Sachsen-Anhalt
Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
Die nächsten Prüfungen des Dritten Abschnittes der Pharmazeutischen Prüfung finden in Sachsen-Anhalt voraussichtlich im November 2020 statt. Die genauen Prüfungstermine werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Anträge auf Zulassung zum Dritten Prüfungsabschnitt sind bis zum 10. Juni 2020 an das Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Maxim-Gorki-Straße 7, 06114 Halle (Saale), zu richten. (Antragsformulare finden Sie unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de)
Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nur dann berücksichtigt werden, wenn ein wichtiger Grund für das Fristversäumnis glaubhaft gemacht wird und der Stand des Prüfungsverfahrens eine Teilnahme des Bewerbers noch zulässt (§ 7 Abs. 1 AAppO).
Aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle keine persönlichen Sprechstunden statt.
Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bitte auf dem Postweg, hilfsweise in den Postkasten am Eingang des Landesverwaltungsamtes in der Maxim-Gorki-Straße-Straße 7, in Halle ein.
Dem Antrag (einschließlich Meldebeleg) sind folgende Unterlagen im Original beizufügen:
1. Bescheinigung über die praktische Ausbildung entsprechend der Anlage 5 zu § 4 Abs. 3 AAppO. Ist die praktische Ausbildung zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht beendet, ist eine vorläufige Bescheinigung dem Antrag beizufügen, aus der hervorgeht, wann die Ausbildung abgeschlossen sein wird. Die endgültige Bescheinigung nach Muster der Anlage 5 zur AAppO ist unverzüglich nach Erhalt einzureichen. Sie muss dem Landesprüfungsamt spätestens zu Beginn der Prüfungen des Dritten Abschnittes vorliegen und darf nicht vor dem tatsächlichen Ende der Ausbildung ausgestellt sein.
2. Nachweis über die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen gemäß § 4 Abs. 4 AAppO
3. Heiratsurkunde bei Namensänderung
Pharmaziepraktikanten, die ihre praktische Ausbildung nicht bis zum Prüfungstermin, aber innerhalb der nächsten drei Monate danach abschließen, werden gebeten, ihren Antrag ebenfalls zum o. g. Meldetermin einzureichen, damit sie im Rahmen der Nachprüfungen den Prüfungsabschnitt ablegen können.
Schleswig-Holstein
Sitzung der Kammerversammlung
Gemäß § 25 des Heilberufekammergesetzes vom 29. Februar 1996 wird die Kammerversammlung zu ihrer 6. Sitzung am Mittwoch, dem 17. Juni 2020, 15.00 Uhr, nach Kiel in das MARITIM Hotel Bellevue, Bismarckallee 2, Saal Maritim – unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln (bitte Mundschutz tragen) – mit folgender vorläufiger Tagesordnung einberufen:
1. Genehmigung des Protokolls der 5. Sitzung der Kammerversammlung vom 20. November 2019
2. Bericht des Präsidenten
3. Mitteilungen und Anfragen
4. Haushalt
- Vorlage des Haushaltsergebnisses
- Vermögensstatus der Kammer per 31.12.2019
5. Antrag des Vorstandes auf Titelübertragungen
6. Bericht des Ausschusses zurPrüfung und Abnahme der vom Vorstand zu legenden Rechnung für das Rechnungsjahr 2019
7. Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
8. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019
9. Wahl der Delegierten für den Apothekertag in München
10. Änderung der Berufsordnung
11. Änderung der Dienstbereitschaftsrichtlinie
12. Apothekerversorgung
a) Jahresabschluss 2019
b) Entlastung des Verwaltungs- und Aufsichtsausschusses
c) Satzung über die versicherungsmathematischen Rechengrößen des Versorgungswerkes (Apothekerversorgung)
13. Satzungsänderung Apothekerversorgung
14. Jahresabschluss Versorgungswerk von 1960
15. Änderung der Weiterbildungsordnung
16. Nachwahl eines Mitglieds für den Prüfungsausschuss „Pharmazeutische Analytik“
17. Verschiedenes
Gemäß § 7 Abs. 4 Satz 3 der Hauptsatzung können die Mitglieder der Kammerversammlung in der Sitzung neue Tagesordnungspunkte einbringen und diese beraten.
Auf § 21 Abs. 3 Heilberufekammergesetz, wonach alle Kammermitglieder berechtigt sind, den Verhandlungen der Kammerversammlung beizuwohnen, wird verwiesen.
In der Zeit von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr können von allen Kolleginnen und Kollegen des Landes allgemein interessierende Fragen an die Kammerversammlung gestellt werden.
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