- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 18/2020
- Unbeabsichtigt geimpft
Arzneimittel und Therapie
Unbeabsichtigt geimpft?
Eine Rötelnimpfung während der Schwangerschaft hat keine negativen Folgen
Eine Rötelnerkrankung während der Schwangerschaft birgt das Risiko einer kongenitalen Rötelnembryopathie (congenital rubella syndrom; CRS). Dieses Syndrom ist durch Hörverlust, Herzfehler, einen zu kleinen Kopf oder eine Trübung der Augenlinse gekennzeichnet, ferner können eine gleichzeitige Vergrößerung der Leber und der Milz sowie Lernschwierigkeiten auftreten. Einen Schutz bietet die Rötelnimpfung, die als Kombinationsimpfung (Masern-Mumps-Röteln-Vakzine) im Kindesalter oder spätestens im gebärfähigen Alter durchgeführt wird. Da die Rötelnvakzine zu den Lebendimpfstoffen gehört und das Impfvirus über die Plazenta das Ungeborene infizieren kann, ist die Rötelnimpfung während der Frühschwangerschaft kontraindiziert. Was für Folgen hat nun eine versehentlich erfolgte Rötelnimpfung kurz vor der Empfängnis oder in der Frühschwangerschaft?
Diese Frage wurde im Rahmen einer systematischen Übersichtsarbeit von 42 Studien – meist Kohortenstudien, aber auch Einzelfallberichte – und anschließender Metaanalyse untersucht, und die Inzidenz der kongenitalen Rötelnembryopathie nach versehentlicher Rötelnimpfung in der Schwangerschaft ermittelt. In keiner Studie wurde das Auftreten einer kongenitalen Rötelnembryopathie bestätigt. Basierend auf der Anzahl suszeptibler (nicht immuner) Frauen mit Exposition gegenüber dem lebend attenuierten Rötelnimpfstoff kurz vor der Empfängnis oder in der Frühschwangerschaft wurde das maximale theoretische Risiko für ein CRS rein rechnerisch auf 0,099% geschätzt. Eine asymptomatische Infektion des Fötus durch das Impfvirus ist in der Literatur beschrieben und wurde auch in einigen Studien bestätigt; sie war allerdings ohne klinische Relevanz. Diese Ergebnisse bestätigen die Empfehlungen, dass eine versehentliche Rötelnimpfung während der Schwangerschaft keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch ist. |
Literatur
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Bulletin zur Arzneimittelsicherheit Ausgabe 1 – März 2020. www.bfarm.de; Abruf am 15. April 2020
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.