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Praxis
Hund, Katze, Maus
Wann lohnt sich für Apotheken der Einstieg in die (Haus-)Tierversorgung?
Das Statistikportal „Statista“ beziffert die Zahl der Haustiere in Deutschland auf 34,3 Millionen, darunter 14,8 Millionen Katzen und 9,3 Millionen Hunde. Dies sind auch wirtschaftlich relevante Größen. Die Niederlassungen der Filialisten mit Waren für den Tierbedarf erscheinen durchaus beeindruckend und sprechen für ein erhebliches Umsatzpotenzial, auch bei Waren für die Gesundheit der Tiere.
Tierarzneimittel – ein Markt für sich
Nach Angaben des Bundesverbandes für Tiergesundheit (BfT) hatte der Markt für Tierarzneimittel im Jahr 2018 ein Volumen von 813 Millionen Euro und wuchs gegenüber dem Vorjahr um 0,24 Prozent. Der Verband vertritt nach eigenen Angaben „die führenden Hersteller von Tierarzneimitteln und Futterzusatzstoffen in Deutschland“. Die Umsatzangabe ist eine Schätzung für den Gesamtmarkt auf der Grundlage der Daten der Mitgliedsunternehmen. Von den Umsätzen entfielen 54 Prozent auf Arzneimittel für Kleintiere und 46 Prozent auf Arzneimittel für Nutztiere. Nach Indikationsgruppen teilen sich die Umsätze laut BfT in folgender Weise auf: 17 Prozent Antiinfektiva, 18 Prozent Antiparasitika, 28 Prozent „Biologika“ und 37 Prozent sonstige „pharmazeutische Spezialitäten“. Als „Biologika“ gelten dort „Produkte zur Steigerung der Immunabwehr“, insbesondere Impfstoffe und Seren. Die Statistik zeigt, dass prophylaktische und therapeutische Mittel zur Abwehr von Erregern jedweder Art bei Tierarzneimitteln einen sehr viel höheren Anteil als bei Humanarzneimitteln haben. Allerdings entwickeln sich die sonstigen Indikationen bei Tierarzneimitteln deutlich positiv, während die Umsätze bei den Antiinfektiva, Antiparasitika und „Biologika“ rückläufig sind.
Gemäß Angaben des BfT geht es also bei den Kleintieren um einen Arzneimittelmarkt von etwa 400 Millionen Euro pro Jahr – zum Vergleich: Die ABDA gibt den Gesamtumsatz der Apotheken für 2018 mit 50,76 Milliarden Euro an, davon 45,87 Milliarden Euro für Arzneimittel (jeweils ohne Mehrwertsteuer). Damit können die Tierarzneimittel die Wirtschaftlichkeit der Apotheken nicht retten, aber einzelne engagierte Apotheker können durchaus von ihnen profitieren.
Tierarzneimittel werden in der ABDA-Statistik nicht gesondert ausgewiesen. Auch eine zuverlässige Angabe über den Anteil der Apotheken am Umsatz der Tierarzneimittel ist nicht zu finden. Dies hängt offenbar mit den Besonderheiten dieses Marktes zusammen. Verschreibungspflichtige Arzneimittel für Tiere geben die Tierärzte meistens selbst über ihre tierärztlichen Hausapotheken ab und generieren daraus einen beachtlichen Teil ihrer Einnahmen. Wenn Tierärzte Rezepte über umgewidmete Humanarzneimittel ausstellen und diese in Apotheken eingelöst werden, erscheinen diese Produkte in Statistiken als Humanarzneimittel. Daneben gibt es ein breites Angebot nicht apothekenpflichtiger Produkte mit Gesundheitsbezug, bei denen Apotheken mit Zoogeschäften und Versendern konkurrieren. Wie das Produkt zum Endverbraucher gelangt, wird statistisch nicht abgebildet. Der Markt der „nur“ apothekenpflichtigen Arzneimittel für Tiere erscheint eher klein. Dabei ragen einige Segmente heraus, die sich aus einer pharmazeutischen Betrachtung ergeben.
Verschreibungspflichtige Wurmmittel
Der wohl häufigste Grund für eine Arzneimittelanwendung bei Haustieren ist der Schutz vor Endoparasiten, also die Entwurmung. Doch alle gezielt wirksamen Arzneimittel gegen Rundwürmer sind verschreibungspflichtig. Gegen Bandwürmer stand Praziquantel lange rezeptfrei zur Verfügung, aber seit März 2018 ist dies ebenfalls verschreibungspflichtig. Damit wurde den Apotheken eine wichtige Versorgungsmöglichkeit genommen.
Flöhe und Zecken – Chancen für Apotheken
Apotheken können jedoch viele Mittel gegen Ektoparasiten ohne Rezept abgeben, insbesondere gegen Flöhe und Zecken. Fipronil, das bevorzugt als Spot-on eingesetzt wird, ist „nur“ apothekenpflichtig und wird als Generikum von vielen Herstellern angeboten. Es wirkt gegen Flöhe und Zecken und sollte möglichst ganzjährig jeden Monat angewendet werden. Denn zumindest Flöhe können ganzjährig auftreten und die weitgehend zeckenfreie Zeit im Winter wird immer kürzer. Die Floh- und Zeckenprophylaxe eignet sich damit ideal für die Apotheke, die häufiger als der Tierarzt aufgesucht wird. Der monatliche Bedarf kann eine wirksame Kundenbindung erzeugen. Fipronil ist für Hunde und Katzen zugelassen und wird von Tierärzten auch für einige kleine Heimtiere umgewidmet. Doch es darf keinesfalls bei Kaninchen eingesetzt werden, weil es für diese tödlich ist.
Ähnlich wie Fipronil wirkt Pyriprol (Prac-tic®, Novartis, apothekenpflichtig, für Hunde). Beide Stoffe sind Phenylpyrazole. Bei Resistenzen gegen Fipronil bietet sich Imidacloprid (Advantage®, Bayer Vital, apothekenpflichtig) an, das jedoch nicht gegen Zecken wirkt. Eine weitere Alternative ist Flumethrin als Halsband (Seresto®, Bayer Vital, apothekenpflichtig für Hunde, verschreibungspflichtig für Katzen), das bis zu acht Monate vor Flöhen und Zecken schützt und zusätzlich repellierend wirkt. Als nicht apothekenpflichtiges Arzneimittel ist Deltamethrin (Scalibor® Protectorband, MSD Animal Health) ebenfalls als Halsband für Hunde verfügbar. Deltamethrin ist ein Pyrethroid und darf daher keinesfalls bei Katzen eingesetzt werden (siehe Kasten „Pyrethroide und Phenole: tödlich für Katzen“).
Pyrethroide und Phenole: tödlich für Katzen
Wegen einer Gendeletion der UDP-Glukuronyltransferase können Katzen Fremdstoffe fast nicht glukuronidieren. Darum können Substanzen mit phenolischen Gruppen bei Katzen lebensbedrohlich sein und dürfen nicht angewendet werden. Dies betrifft Paracetamol und viele in der „Alternativmedizin“ beliebte ätherische Öle, beispielsweise Teebaumöl und Neemöl. Aus demselben Grund dürfen auch Pyrethroide keinesfalls bei Katzen angewendet werden. Die häufig gegen Parasiten eingesetzten Permethrin-Produkte für Hunde können für Katzen schon tödlich sein, wenn sie Kontakt zu einem behandelten Hund haben. Eine Ausnahme bildet Flumethrin (Seresto®-Halsband), das als einziges handelsübliches Pyrethroid nicht glukuronidiert, sondern unverändert über den Harn ausgeschieden wird. Es ist jedoch angesichts dieser Besonderheit für Katzen verschreibungspflichtig.
Behandlung bei Flohbefall
Für die Sofortbehandlung von Flohbefall bei Hunden und Katzen – aber nicht für die Prophylaxe – eignet sich Nitenpyram (Capstar®, Elanco, apothekenpflichtig). Schon 15 bis 30 Minuten nachdem der Hund oder die Katze die Tablette eingenommen hat, sterben die Flöhe auf dem Tier. Doch ist zu bedenken, dass Flöhe Zwischenwirte für den Gurkenkernbandwurm sind. Wenn ein Haustier von Flöhen befallen ist, sollte es daher mit Praziquantel entwurmt werden. Für eine solche Verordnung ist allerdings ein Tierarztbesuch erforderlich (siehe oben). Für Apotheken ist daher primär die Prophylaxe gegen Ektoparasiten interessant. Tierhalter profitieren dabei vom niederschwelligen Zugang zu den Apotheken und die Apotheken können bei dieser Gelegenheit auch andere Gesundheitsprodukte für Tiere präsentieren. Vermutlich ist dies ein guter Einstieg, um die Akzeptanz weiterer Produkte für Tiere zu testen.
Problemfall Schmerzmedikation
Die Möglichkeiten zur Therapie mit OTC-Arzneimitteln sind bei Tieren allerdings sehr viel geringer als die Optionen zur Selbstmedikation bei Menschen. Die Indikation Schmerz, die zu den wichtigsten Umsatzquellen in der Selbstmedikation bei Menschen gehört, ist klinisch auch bei Haustieren relevant. Doch die wissenschaftlich anerkannten Analgetika für Tiere sind verschreibungspflichtig. Die gängigen apothekenpflichtigen Analgetika sind dagegen bei Tieren nicht einsetzbar, weil sie bereits in analgetisch unzureichenden Dosierungen zu massiven unerwünschten Wirkungen führen, insbesondere im Magen-Darm-Bereich. Auch in vielen anderen wichtigen Indikationen sind praktisch alle anerkannten schulmedizinischen Tierarzneimittel verschreibungspflichtig.
Tierische Besonderheiten
Dabei ist zu bedenken, dass einige Ausnahmen von der Verschreibungspflicht nur für die Anwendung beim Menschen gelten. So sind beispielsweise Paracetamol und Acetylcystein für Tiere verschreibungspflichtig. Daneben gibt es bei Tieren spezielle Unverträglichkeiten, die auch apothekenpflichtige Wirkstoffe betreffen. Bei einem Defekt des MDR1-Gens ist die Blut-Hirn-Schranke gestört. Dann überwinden beispielsweise Loperamid und Ivermectin die Blut-Hirn-Schranke, obwohl dies nicht beabsichtigt ist. Dieser Defekt ist besonders bei Hütehund-Rassen weit verbreitet.
Wenig Optionen mit OTC-Arzneimitteln
So verbleiben nur wenige praktisch relevante Indikationen, die bei Tieren mit gängigen nicht verschreibungspflichtigen Produkten anzugehen sind. Dazu gehören beispielsweise Ohrreiniger bei besonderem Bedarf, salzhaltige Nasenspülungen bei Schnupfen, Octenisept® zur Desinfektion von Wunden und Augentropfen als Tränenersatz. Insbesondere Hunde der derzeit sehr verbreiteten brachycephalen Rassen neigen aufgrund der angezüchteten „Glubschaugen“ zu trockenen Augen. Sie sollten dann langfristig mit Tränenersatzmitteln versorgt werden, die auch für Menschen etabliert sind. Mit solchen Empfehlungen können sich Apothekenteams um das Wohl der Tiere verdient machen und bei den Tierhaltern profilieren.
Homöopathie als Chance
Während bei der schulmedizinischen Therapie von Tieren mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln eher nur Nischen besetzt werden können, bieten sich für Homöopathika sehr viele Einsatzmöglichkeiten. Es besteht ein reichhaltiges Angebot an homöopathischen Arzneimitteln, die ausdrücklich für Tiere vorgesehen sind. Darunter sind auch veterinärmedizinische Varianten etablierter homöopathischer Humanarzneimittel, beispielsweise Traumeel® ad us. vet. und Zeel® ad us. vet. Soweit keine veterinärmedizinischen Produkte existieren, können bei Haustieren auch homöopathische Humanarzneimittel eingesetzt werden (siehe Kasten „Umwidmung: Möglichkeiten und Grenzen“).
Umwidmung: Möglichkeiten und Grenzen
Aufgrund der detaillierten Regelungen zur Umwidmung von Arzneimitteln gemäß § 56a Abs. 2 AMG dürfen Tierärzte apothekenpflichtige Humanarzneimittel für Tiere nur verordnen oder abgeben, wenn keine vergleichbaren Präparate mit einer Zulassung für Tiere existieren. Diese Vorschrift wendet sich jedoch nur an Tierärzte. Apothekern ist die Abgabe von Humanarzneimitteln für Tiere nicht verboten, aber für eine solche Anwendung außerhalb der Zulassung geht die Haftung auf den Apotheker über und die Beratung ist mangels passender Fachinformationen schwierig. Daher sollten auch bei Homöopathika Produkte mit einer Zulassung oder Registrierung für Tiere vorgezogen werden. Wenn solche Produkte nicht existieren, erscheint die Abgabe von Human-Homöopathika für Haustiere allerdings unproblematisch. Noch viel strengere Regeln gelten für lebensmittelliefernde Tiere: Der Tierhalter darf bei lebensmittelliefernden Tieren eigenverantwortlich nur Arzneimittel mit einer Zulassung oder Registrierung für diese Tierart und nur für die zugelassene Indikation einsetzen. Andere Arzneimittel dürfen nur unter besonderen Voraussetzungen aufgrund einer tierärztlichen Verordnung angewendet werden. Wer dies als Tierhalter missachtet, begeht gemäß § 58 AMG eine Straftat. Apotheker müssen die Abgabe verweigern, wenn ihnen eine solche Verwendungsabsicht bekannt wird. Dies betrifft auch apothekenpflichtige Human-Homöopathika.
Großes Angebot im Ergänzungssortiment
Eine riesige Produktpalette gibt es zudem bei Naturheilmitteln sowie Vitaminen und Mineralstoffen mit unterschiedlichem regulatorischen Status, oft als Ergänzungsfuttermittel oder Futtermittelzusatzstoffe (siehe Kasten „Futtermittelzusatzstoffe und Co.“). Mit Blick auf die Vermarktung ist das größte Problem für Apotheken dabei der Wettbewerb mit preisaktiven Tierbedarfsgeschäften und Webshops. Viele Hersteller betreiben selbst Webshops und vermarkten ihre Produkte sowohl über Zwischenhändler als auch direkt an Endverbraucher. Dagegen sollten Apotheken mit ihrer Beratung punkten können. Denn ähnlich wie bei Nahrungsergänzungsmitteln für Menschen besteht angesichts der großen Produktvielfalt bei Tierhaltern großer Beratungsbedarf.
Futtermittelzusatzstoffe und Co.
Ergänzungsfuttermittel sind nach Artikel 3 Abs. 2j der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 definiert als „Mischfuttermittel, die einen hohen Gehalt an bestimmten Stoffen aufweisen, aber aufgrund ihrer Zusammensetzung nur mit anderen Futtermitteln zusammen für die tägliche Ration ausreichen“. Diätfuttermittel gemäß Artikel 3 Abs. 2o dieser Verordnung können einem besonderen Ernährungszweck dienen. Futtermittelzusatzstoffe sind nach Artikel 2 Abs. 2a und Artikel 5 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 „Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die aufgrund ihrer technologischen, sensorischen, ernährungsphysiologischen oder zootechnischen Wirkung den Futtermitteln zugesetzt werden“. Diese Mittel sind gewissermaßen das tierische Pendant zu den Nahrungsergänzungsmitteln für Menschen.
Das Ziel sollte daher sein, in diesem unübersichtlichen Markt Produkte und Indikationen zu finden, die mit dem Qualitätsanspruch der Apotheke vereinbar sind und die eine gewisse Absatzhäufigkeit erwarten lassen. Dafür bieten sich beispielsweise Produkte zum Schutz der Gelenke bei großen Hunden an. Denn viele große Hunde leiden genetisch bedingt oder aufgrund ihres Gewichts relativ früh an Gelenkproblemen, die ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Weitere Beispiele sind Futtermittelzusatzpräparate mit Darmbakterien zur Anwendung nach Darminfektionen und Produkte zum Schleimhautschutz. Bedarf kann auch durch spezielle Fütterungskonzepte der Halter entstehen. Beispielsweise verbreitet sich zunehmend die „Mode“ des Barfens. Dabei werden Hunde nur oder überwiegend mit rohem Fleisch gefüttert. Um die möglichen Defizite aufgrund dieser einseitigen Ernährung zu kompensieren, werden Futtermittelzusatzstoffe angeboten.
Marketing für die Tierversorgung
Die große Produktvielfalt stellt Apotheker vor die Frage, welche Produkte angeboten werden sollen. Neben pharmazeutischen sind dabei auch kaufmännische Aspekte relevant. Produkte, die über den pharmazeutischen Großhandel zu erhalten sind, bieten für Apotheken viele Vorteile. Die Einkaufsmenge und damit das Risiko, die Ware nicht verkaufen zu können, lässt sich begrenzen und bei guten Verkäufen gibt es schnell und unkompliziert Nachschub. Solange in einer Apotheke noch keine Erfahrungen über das Absatzpotenzial der Produkte für Tiere vorliegen, ist dies ein unkomplizierter Einstieg. Wer hingegen eigene Erfahrungen hat, kann selbst einschätzen, ob sich ein Depot mit speziellen, nicht im Großhandel erhältlichen Produkten an diesem Standort lohnt.
Allerdings gilt in jedem Fall, dass die Produkte gut präsentiert werden müssen. Aufgrund der vielen anderen Vertriebskanäle erwarten Kunden Produkte für Tiere nicht unbedingt in Apotheken. Darum müssen sie auf solche Angebote aufmerksam gemacht werden. Dazu gehören Schaufensterdekorationen, die Präsentation in sozialen Netzwerken und informelle Gespräch mit Patienten. Ein Hund, der mit in die Apotheke kommt, bietet die beste Gelegenheit. Doch das allein reicht nicht. Denn damit ist das riesige Potenzial der Katzen und anderen Haustiere nicht zu erreichen – und die sind häufiger als Hunde, wie die eingangs zitierte Statistik zeigt. Letztlich wird es von zwei Faktoren abhängen, ob eine Apotheke sich mit Gesundheitsprodukten für Tiere ein erfolgreiches Betätigungsfeld aufbauen kann: Die Wettbewerbsbedingungen und besonders die Nachfrage am Standort müssen passen und das Team muss bereit sein, spezielle Kompetenz auf diesem Gebiet aufzubauen und an die Tierbesitzer zu vermitteln. |
Literatur
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Futtermittelkunde. https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/futtermittel/futtermittelkunde/index.htm
Herold H, Richter A. Tierarzneimittel in der Apotheke, DAZ 2015, S. 1632 – 1637
Wanderburg S, Müller-Bohn T. Kein Paracetamol für Hund und Katz! DAZ 2016, S. 2416 – 2420
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