DAZ aktuell

Eine Erfolgsgeschichte aus Polen

Wie das E-Rezept in Osteuropa ankommt – eine polnische Apothekerin berichtet

Von Florian Giermann und Tatiana Dikta | Während Deutschland die Einführung des E-Rezepts noch vor sich hat, gibt es in Europa schon eine Vielzahl von Ländern, bei denen dieser Prozess bereits am Laufen oder gar abgeschlossen ist. Als positive Beispiele werden gerne Lettland oder Finnland angeführt – in Finnland beispielsweise werden zwischenzeitlich 100 Prozent aller Verordnungen elektronisch ausgestellt. Aber man muss gar nicht so weit in die Ferne schweifen, direkt jenseits unserer Grenze nach Osten gibt es ein Land, bei dem sich das E-Rezept, weitgehend unbemerkt von der deutschen Apotheken-Öffentlichkeit, zum absoluten Erfolg entwickelt hat: die Rede ist von Polen.

Das Polnische Zentrum für Gesundheitsinformationssysteme (Centrum Systemów Informacyjnych Ochrony Zdrowia, CSIOZ) ist der IT-Arm des polnischen Gesundheitsministeriums und somit die polnische Variante der Gematik. Es definiert jedoch nicht nur die Spezifikationen und zertifiziert die angeschlossenen Komponenten und mögliche Teilnehmer, sondern es programmiert und verwaltet („hostet“) auch gleich noch die komplette technische Infrastruktur selbst. Dadurch hat es umfangreiche Gestaltungsspielräume, die es auch geschickt zu nutzen weiß: neben dem E-Rezept sind in Polen auch die E-Überweisung und ein Patientenportal in Betrieb. Mitte 2020 soll dann auch eine elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt werden. Zum Vergleich: in Deutschland werden gesetzlich Versicherte erst ab dem 1. Januar 2021 überhaupt Anspruch auf eine ePA haben – ob diese dann schon mit Daten gefüllt wird, darf durchaus als fraglich gelten.

Zurück nach Polen: mit seinen knapp 38 Millionen Einwohnern gibt es dort knapp 14.000 Apotheken, was einer Kundenzahl von etwa 2700 pro Apotheke entspricht. In Deutschland liegt diese bei etwas über 4000 Kunden pro Apotheke. Bereits seit Januar 2019 sind die Apotheken in Polen verpflichtet, elektronische Rezepte zusätzlich zu denen aus Papier annehmen zu können. Und seit Anfang 2020 soll es Verordnungen nur noch in elektronischer Form geben.

Wie ist die Einstellung der polnischen Apotheker zum E-Rezept? Wie bewerten sie dessen Nutzen und was hat sich in der Kommunikation mit den Patienten für die Apotheken vor Ort geändert? Und welche Ähnlichkeiten gibt es dort, die sich vielleicht mit den heute bereits bekannten Komponenten des gematik-Konzepts vergleichen lassen? Mgr. Karolina Wotlińska-Pełka, eine Apothekerin aus Polen, äußert sich dazu im Gespräch mit Tatiana Dikta wie folgt:

„Rückblickend verwundert es uns ein wenig, dass uns gar nicht bewusst war, wie nützlich dieses virtuelle Dokument sein wird. Der Patient erhält sein Rezept nach einer telefonischen Bestellung in der Arztpraxis und setzt deshalb das medizinische Personal nicht der Gefahr einer potenziellen Ansteckung aus. Das E-Rezept behält ein Jahr lang seine Gültigkeit und kann deshalb auch die Arztpraxen bei der Behandlung der gut eingestellten Patienten entlasten. Die Menge der Arzneimittel, die einmalig in der ­Apotheke ausgegeben werden, kann dem Bedarf angepasst werden.

Das Rezept behält 30 Tage Gültigkeit (bei Antibiotika 7 Tage), der Arzt vermerkt es im System, ob es sich um eine Dauerverordnung handelt oder nicht. Im Falle einer Dauerverordnung ist es möglich, einmalig den Bedarf für maximal 180 Tage zu bekommen (auch wenn das Rezept für ein ganzes Jahr ausgestellt wurde).

Das E-Rezept kann per E-Mail oder per SMS an den Patienten geschickt werden. Dafür ist allerdings ein ­spezielles Internetkonto notwendig (Internetowe Konto Pacjenta – IKP), über das jedoch die wenigsten älteren Patienten verfügen. Und hier ist unsere Rolle als Apotheker gefragt, den Patienten durch diese ihm un­bekannte Situation zu führen, ihn zu informieren und bei der Einrichtung zu unterstützen.

Das IKP gibt es auch als App und es ermöglicht eine Einsicht in die Patientendaten (frühere Verschreibungen, die Dauermedikation, was die Diagnose und die Behandlung erleichtert). Das E-Rezept (der Code) wird dann per SMS geschickt und muss nicht persönlich vom Patienten eingelöst werden, sondern kann auch an berechtigte Personen weiterge­geben werden.

Hintergrundwissen über polnische Apotheken

Leitung einer Apotheke an folgende Voraussetzungen geknüpft

  • Approbation sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung und eine zusätzliche Spezialisierung
  • Ohne Spezialisierung: Approbation und eine fünfjährige Berufserfahrung

„Pharmazeutisches E-Rezept“

  • Apotheker ist berechtigt, Arzneimittel ohne gültige ärztliche Verschreibung abzugeben, wenn die Gesundheit des Patienten gefährdet ist (ausgenommen von dieser Regelung sind Psychopharmaka und BtM)
  • Eine solche Verschreibung muss die Daten des Patienten beinhalten und den Grund
  • Die Medikation darf max. 120 Tage reichen. Arzneimittel, die aufgrund einer Notfallverschreibung abgegeben wurden, werden von den Kassen nicht übernommen (Der Patient ist in diesem Fall Selbstzahler)

Pharmazeutisch-technischer Assistent

  • Längere Ausbildung: zweijährige Ausbildung + zweijähriges Praktikum. Erst nach dem absolvierten Praktikum erlangen PTA eine volle Berufserlaubnis (Ausgabe von Rx-Arzneimitteln, Anfertigung von Rezepturen, Ausgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln und Medizinprodukten)
  • Rezepturen mit stark wirksamen und psychotropen Wirkstoffen, sowie mit BtM dürfen polnische PTA selbst nicht anfertigen.
  • PTA dürfen eine „Apothekenstelle“ (Punkt apteczny) leiten: Das sind Verkaufsstellen, mit einem begrenzten Sortiment an Arzneimitteln (Ausschlusslisten).

Verdienst der Apothekenmitarbeiter in Polen (bei 40 h/Woche)

  • Apothekenleiter ca. 4500 Złotych (ca. 995 Euro)
  • Angestellter Apotheker ca. 3225 Złotych (ca. 713 Euro)
  • PTA ca. 2340 Złotych (ca. 517 Euro)

Der Code PESEL ermöglicht die Ein­lösung des Rezeptes. PESEL ist eine persönliche Personenidentifikationsnummer, die unter anderem das Geburtsdatum und die Geburtsnummer des Patienten beinhaltet. Einen weiteren vierstelligen Code vergibt der verschreibende Arzt: Dieser Code kann für bis zu fünf Rezepte genutzt werden (das entspricht 5 Medikamenten, da pro E-Rezept nur ein Medikament verschrieben werden darf). Der Arzt-Code kann dem Patienten sogar am Telefon genannt werden. Auch ein Dauerrezept kann nur in einer Apotheke eingelöst werden, eine teilweise Dispensierung z. B. im Falle der Dauer­verordnung, ist in verschiedenen Apotheken derzeit nicht möglich. Sind beispielsweise zwölf Packungen eines Medikamentes als Jahresbedarf aufgeschrieben, muss der Patient diese in der gleichen Apotheke holen und darf die Apotheke nicht wechseln.

Wenn der Patient zur Apotheke mit einem E-Rezept kommt, wird zuerst der Arzt-Code und dann der PESEL Code in das System in der Apotheke eingegeben – und schon können wir die Rezepte einsehen und bearbeiten.

Jetzt, in der Zeit der Lieferschwierigkeiten, können wir Apotheker dadurch den künftigen Bedarf an Medikamenten besser einschätzen und ihn bei Bestellungen bereits im Voraus berücksichtigen. Im System werden Informationen über den Bedarf an Medikamenten gesammelt, was Sortiments-Entscheidungen und die Lagerpflege wesentlich erleichtert. Es ist ein pragmatisches und nütz­liches Werkzeug.

In der Apotheke selbst reduziert sich die Bürokratie deutlich und wir kommen auch viel weniger mit Papier in Berührung; auch dadurch werden wir während der Arbeit besser geschützt.

Es gibt inzwischen Tools und Filter, die fehlerhafte E-Rezepte blockieren. Dank dieser Erleichterung müssen wir uns nicht um Formfehler kümmern (da sie dadurch weniger wahrscheinlich sind).

Wir haben inzwischen sehr viel Zeit und viel Energie in die Optimierung des E-Rezeptes gesteckt. Sicherlich gibt es immer noch einige Aspekte, die geändert werden müssten, aber das sind schon Kleinigkeiten. Aus der heutigen Perspektive zeigt sich das E-Rezept in Polen als eine wahrhaft gute Lösung.“

Es scheint, als sei das E-Rezept in Polen nicht nur bei den Patienten, sondern auch bei den Apothekern gut angekommen. Weniger Bürokratie und deutlich weniger Formfehler sind die größten Vorteile der elektronischen Verordnung. Und dann ist da noch das ganz aktuelle Thema der kontaktlosen Informationsweitergabe. Im Lichte der Corona-Pandemie spielt dieses Argument sicher eine wesentliche Rolle für die Akzeptanz digitaler Lösungen.

Viele Experten sehen die Zukunft der Apotheke als gleichberechtigte erste Anlaufstelle neben der Hausarzt­praxis. Hierzu wird in Zukunft auch die Beratung zur Nutzung von digitalen Gesundheitsanwendungen gehören. Das umso mehr, sobald sie in die Erstattungsfähigkeit gemäß dem Anzeigen Digitale Versorgung Gesetz (DVG) gelangt sein werden. Selbst dann jedoch können sie die Gesundheit nur in dem Maße fördern, wie sie vom Patienten auch richtig verwendet werden.

Fazit

Wer, wenn nicht die Apotheke vor Ort, sollte den Patienten die Benutzung einer App, wie zum Beispiel einer zum Verwalten von E-Rezepten, erklären können? Die Apotheken in Polen scheinen diese Chance erkannt zu haben und nutzen sie, um ihr Profil als lokaler Versorger vor Ort zu schärfen.

In Deutschland wird das E-Rezept spätestens ab Januar 2022 verpflichtend sein. In Polen hat es innerhalb kurzer Zeit viel Nutzen für Ärzte, Apotheken und Patienten stiften können. Noch haben wir Zeit, bei unseren Nachbarn im Osten in Nachhilfe zu gehen, um zu schauen, wie sie das hinbekommen haben und was davon sich auch im deutschen Gesundheitssystem adaptieren lässt. |

Autoren

Florian Giermann ist Client Liaison Manager bei der Noventi Health SE, Blogger und Autor von „Das Edikt von Cupertino“

Tatiana Dikta, B.Sc. Psycho­logie (Schwerpunkt: Arbeits- und Organisationspsychologie), Fachkraft für betriebliches Gesundheitsmanagement und PTA

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.