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DAZ aktuell
Vergütung ist nicht einzusehen
GKV zum Botendienst
Wie die ABDA hat auch der GKV-Spitzenverband Stellung zum Entwurf für eine SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung genommen. Und er hat einige Kritikpunkte an diesem Entwurf. So sehen die Kassen nicht ein, warum sie den Botendienst generell mit fünf Euro pro Lieferort vergüten sollen. Eine gesonderte Vergütung sei als Regelfall nicht notwendig, schreibt der GKV-Spitzenverband. Nur in bestimmten Ausnahmefällen wie einer angeordneten Quarantäne sei eine Vergütung des Botendienstes nachvollziehbar. Allerdings wollen die Kassen dafür dann auch nicht fünf Euro bezahlen, sondern lediglich zwei. Sollten die Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums ohne Änderung umgesetzt werden und Apotheken den Botendienst in 50 Prozent aller Fälle einsetzen, befürchten die Kassen bei einer Vergütung von 5 Euro zzgl. 0,95 Euro Umsatzsteuer pro Botendienst monatlich zusätzliche Ausgaben in Höhe von circa 120 Millionen Euro. Das wären knapp 1,5 Milliarden Euro bis zum 31. März 2021, dem Zeitpunkt, an dem die Verordnung spätestens außer Kraft treten soll. Diese maximale Frist hält der Verband ohnehin für zu lange, er schlägt den 30. September 2020 vor. |
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