DAZ aktuell

Neue Austausch­möglichkeiten

ABDA wünscht Klarstellung

ks/ral | Apotheken sollen ärztliche Verordnungen derzeit möglichst problemlos bedienen können, damit ein zweiter Besuch des Patienten nicht nötig ist. Sie haben daher neue Austauschmöglichkeiten. Allerdings sind diese nicht immer eindeutig.
Foto: DAZ/Alex Schelbert

Am 6. April präsentierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen Referentenentwurf für eine SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die dafür sorgen soll, die Arzneimittelversorgung in der Pan­demiezeit aufrechtzuerhalten und zugleich die Kontakte von Patienten mit Apotheken und Arztpraxen zu verringern. Verbände, deren Mitglieder von der Verordnung tangiert sind, hatten die Möglichkeit, Stellung dazu zu nehmen. Die ABDA hat dies genutzt. Wie ABDA-Präsident Friedemann Schmidt in einem Pressestatement erklärte, sei die Standesorganisation zufrieden mit dem Entwurf, habe aber zusätzliche Anregungen, unter anderem für die Arzneimittelabgabe im Fall der Nichtverfügbarkeit des verordneten Arzneimittels. Die ABDA sähe die Austauschmöglichkeit gerne an die Nichtverfüg­barkeit des verordneten Arzneimittels „in der Apotheke“ angeknüpft, damit keine Belieferung abgewartet werden muss. Ein weiterer Wunsch der ABDA betrifft die Aufzählung der Austauschmöglichkeiten ohne Rückspracheerfordernis mit dem Arzt. Aus Sicht der ABDA sollte die Liste ergänzt werden. |

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