Aus der Hochschule

Stillstand an den Hochschulen

BPhD will negative Pandemie-Auswirkungen für Pharmaziestudierende und PhiPs verhindern

Einschränkungen im universitären Betrieb wie die Verschiebung des Semesterbeginns haben den Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (BPhD)auf den Plan gerufen. Er fordert die Universitäten auf, im Einvernehmen mit den Landesprüfungsämtern alternative Möglichkeiten zur Erbringung der vorgeschriebenen Leistungen im Pharmaziestudium anzubieten und anzuerkennen.

Am Mittwoch, den 11. März 2020, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die weltweite Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 offiziell als Pandemie eingestuft. Das Virus verbreitet sich auch in Deutschland schnell, und auf allen Ebenen werden Maßnahmen zur Infektionseindämmung getroffen. Diese umfassen neben der Testung von symptomatischen Personen auch eine 14-tägige Quarantäne von Kontaktpersonen bestätigter Infektions­fälle und Rückkehrenden aus Risikogebieten.

Foto: beysim – stock.adobe.com

Leere Hörsäle prägen zur Zeit das Bild an deutschen Universitäten, auch in der Pharmazie.

Problem verkürzte Praktikums- und Vorlesungszeit

Einige Universitäten haben öffentliche Veranstaltungen, Konferenzen und Tagungen bis zum Ende der Vorlesungszeit, Ende Juli, abgesagt. Ebenso wurde an einigen Universitäten der Semesterbeginn nach hinten verschoben. Vielfach ist keine Ausweitung der Vorlesungszeit beabsichtigt oder die Frage noch ungeklärt. Das Pharmaziestudium umfasst einen festen Anteil an anwesenheitspflichtigen Seminaren und Laborpraktika. Durch die Verkürzung der Vorlesungszeit ist absehbar, dass eine umfassende Absolvierung der Praktikumszeit nicht möglich sein wird.

Daher fordert der BPhD die Universitäten auf, im Einvernehmen mit den Landesprüfungsämtern alternative Möglichkeiten zur Erbringung der vorgeschriebenen Leistungen anzubieten und anzuerkennen. Für Seminare bietet sich beispielsweise das Streaming der Lehrveranstaltungen an.

Es sollte im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten liegen, dass durch die aktuelle Situation keine Nachteile für Studierende, wie eine unfreiwillige Verlängerung der Studiendauer, entstehen. Dies könnte weitere Probleme nach sich ziehen, beispielsweise beim Bezug von BAföG.

Die Ableistung der Staatsexamina soll unter Anwendung der erforderlichen Schutzmaßnahmen so weit wie möglich gewährleistet werden.

Probleme auch für PhiPs

Für die Pharmazeuten im Praktikum (PhiPs) gestaltet sich die Situation ähnlich: Nach der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) (§ 4 Abs. 5) und dem Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (§ 11) stehen dem PhiP in der Offizin im Jahr 34 Urlaubstage zu. Bei einer halbjährigen Tätigkeit folglich 17 Urlaubstage. Die AAppO rechnet auf die Ausbildung nur Unterbrechungen bis auf diese Urlaubszeiten an. Folglich müsste bei Überschreitung dieser Fehltage, beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Quarantäne, die Zeit nachgelernt werden oder sogar das gesamte Halbjahr wiederholt werden.

Besonders die Tätigkeit in der Offizin stellt durch den Patientenkontakt ein höheres Infektionsrisiko dar, als andere pharmazeutische Tätigkeiten. PhiPs als angehende Heilberufler sollten darin geschult werden, die Patientensicherheit in den Mittelpunkt zu stellen. PhiPs dürfen nicht gezwungen werden, ihre Ausbildung aufgrund des aktuellen Ausnahmezustandes verlängern zu müssen! Der BPhD fordert daher die Arbeitgebenden und die Landesprüfungsämter auf, Fehltage im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion oder behördlich angeordneten Quarantäne nicht als Unterbrechungen der Ausbildung im Sinne der AAppO zu werten.

Der BPhD sorgt sich um Patienten, wenn PhiPs sich aus Angst vor einer längeren Quarantäne trotz Kontakt zu einer infizierten Person oder Krankheitssymptomen nicht testen lassen und weiter in der Apotheke arbeiten. Die Patienten, die ihre Apotheke vor Ort aufsuchen, seien womöglich besonders gefährdet, da viele von ihnen unter chronischen Krankheiten leiden. |

Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V.

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