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Bayern
PKA: Anmeldung zur Abschlussprüfung im Sommer 2020
Der schriftliche Teil der nächsten Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) wird am Dienstag, 19. Mai 2020 landeseinheitlich an den Berufsschulen mit Fachklassen für PKA durchgeführt.
Der mündlich-praktische Teil der Abschlussprüfung wird im Juni 2020 an den Berufsschulen Augsburg, München, Nürnberg und Weiden stattfinden. Genauer Zeitpunkt und Ort werden rechtzeitig vom jeweiligen Prüfungsausschuss an den Berufsschulen bekannt gegeben.
Zur Prüfung können diejenigen Auszubildenden zugelassen werden, die die Ausbildungszeit regulär zurückgelegt haben oder deren Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Bei entsprechenden schulischen und/oder betrieblichen Leistungen ist eine Teilnahme an der Prüfung mit vorzeitiger Zulassung möglich. Die vorzeitige Zulassung zur Prüfung muss vor Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der Bayerischen Landesapothekerkammer beantragt werden (siehe Handbuch der Bayerischen Landesapothekerkammer – Ausbildung – Leitfaden für die Ausbildung von PKA S. 4 und S. 5 „Verkürzung der Ausbildungszeit“). Die Anmeldepflicht durch den Ausbildenden und die Anmeldefrist besteht auch für Personen, die eine Wiederholungsprüfung ablegen wollen.
Die Anmeldung zur Prüfung muss schriftlich bis spätestens 1. April 2020 bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesapothekerkammer eingehen. Später eingereichte Anmeldungen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden. Gültig sind auch per Fax übersandte Anmeldungen (Fax-Nr.: 089 9262-66).
Das Anmeldeformular ist dem Rundschreiben der BLAK beigefügt oder kann von der Homepage der Bayerischen Landesapothekerkammer heruntergeladen werden (www.blak.de im Downloadbereich unter der Dokument-ID 196).
Die Anmeldung muss durch den Ausbildenden erfolgen und auch vom Auszubildenden unterschrieben werden. Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen (bitte keine Originale einsenden!):
1. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung für PKA.
2. Das Zeugnis der 2. Berufsschulklasse.
3. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs (mindestens neun Unterrichtseinheiten). Bei Ersthelferkursen, die länger als zwei Jahre zurückliegen, ist ein Auffrischungskurs erforderlich. Bei Ersthelferkursen, die länger als zweieinhalb Jahre zurückliegen, ist eine erneute Teilnahme erforderlich.
4. Bei Auszubildenden in Krankenhausapotheken ist eine Bestätigung für die Zeit, die in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet wurde, erforderlich (zehn Wochen ohne Urlaub pro Ausbildungsjahr).
5. Kopie der Überweisung der Prüfungsgebühr.
Gemäß § 37 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz ist für Auszubildende die Teilnahme an der Abschlussprüfung gebührenfrei.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 60,- Euro ist von der Apothekenleitung bis zum o. g. Anmeldeschluss unter Angabe des Prüfungsteilnehmers auf das Konto der Bayerischen Landesapothekerkammer (Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE93 3006 0601 0001 1109 77, BIC: DAAEDEDDXXX) zu überweisen.
Diese Information in Verbindung mit dem Zahlungsbeleg ist ausreichend für den Steuernachweis.
Der schriftliche Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) mit den Ausbildungsnachweisen wird von den Prüfungsausschüssen durchgesehen. Der Termin zur Abgabe wird rechtzeitig in der Berufsschule bekannt gegeben.
Ausbildende melden Interessenten an einer Wiederholungsprüfung bis 1. April 2020 formlos mit Angabe der zuletzt besuchten Berufsschule an. Interessenten an einer Wiederholungsprüfung, die die betriebliche Ausbildung bereits abgeschlossen haben, melden sich selbst bis 1. April 2020 formlos mit der Angabe der zuletzt besuchten Berufsschule an. Die nochmalige Einreichung o. g. Unterlagen ist nicht notwendig. Für die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung fällt keine erneute Prüfungsgebühr an.
Anmeldung zur Zwischenprüfung 2020 für PKA
Die nächste Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) wird am 27. Oktober 2020 landeseinheitlich an den Berufsschulen mit Fachklassen für PKA durchgeführt.
Genauer Zeitpunkt und Ort der Zwischenprüfung werden rechtzeitig von den Berufsschulen bekannt gegeben. Die Prüfung wird nur in schriftlicher Form abgelegt. Der Aufgabenerstellungsausschuss für PKA erstellt einheitlich für ganz Bayern situative, handlungsorientierte Prüfungsaufgaben.
An der Zwischenprüfung können alle diejenigen Auszubildenden teilnehmen, die sich zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung im zweiten Ausbildungsjahr befinden. Wir bitten die Apothekenleiter, die Anmeldung bis spätestens 1. September 2020 bei der Bayerischen Landesapothekerkammer einzureichen. Gültig sind auch per Fax übersandte Anmeldungen (Fax Nr. 089 9262-66). Das Anmeldeformular liegt dem Rundschreiben bei oder kann von der Homepage der Bayerischen Landesapothekerkammer heruntergeladen werden (www.blak.de im Downloadbereich unter der Dokument-ID 198).
Nach Ende der Anmeldungsfrist erhalten die Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Später eingereichte Anmeldungen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Die Prüfungsgebühr von 25,- Euro muss zeitgleich bei Anmeldung auf das Konto der Bayerischen Landesapothekerkammer unter Angabe des Prüfungsteilnehmers überwiesen werden (Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE93 3006 0601 0001 1109 77, BIC: DAAEDEDDXXX). Dieses Schreiben in Verbindung mit dem Zahlungsbeleg ist ausreichend für den Steuernachweis!
Der Anmeldung zur Zwischenprüfung ist die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung nach § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beizufügen. Für Jugendliche, die bereits 18 Jahre alt sind, entfällt diese Verpflichtung.
Die Zwischenprüfung dient der Überprüfung des Wissensstandes und ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfungsbescheinigungen werden nach erfolgter Korrektur den Auszubildenden in der Berufsschule ausgehändigt.
Die mit der Unterschrift des Apothekenleiters und bei Minderjährigen auch mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten versehene Zwischenprüfungsbescheinigung ist bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen.
Sachsen
Kammerversammlung
Die Kammerversammlung tritt am Freitag, dem 3. April 2020, 9.30 Uhr im pentahotel Leipzig, Großer Brockhaus 3, 04103 Leipzig zu ihrer 64. Sitzung zusammen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Teilnahme an der Kammerversammlung allen Mitgliedern offen steht. Um Anmeldung in der Geschäftsstelle wird gebeten.
Tagesordnung
TOP 1 Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
TOP 2 Bericht des Präsidenten
TOP 3 Diskussion zum Bericht des Präsidenten
TOP 4 Entlastung strukturrelevanter Apotheken
TOP 5 Satzungsänderungen
5.1 Änderung der Berufsordnung (BO)
5.2 Änderung der Allgemeinverfügung Schließzeiten
TOP 6 Wahl der Delegierten zum Deutschen Apothekertag 2020
TOP 7 Weiterbildung Bestellung von Prof. Dr. Michaela Schulz-Siegmund und Eberhardt Schubert als Prüfende im Sinne von § 10 Abs. 1 WbO
TOP 8 Pharmazeutisches Institut Leipzig (BE: Prof. Dr. Schulz-Siegmund)
TOP 9 Sonstiges
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