Gesundheitspolitik

Peter S. streitet weiter

Verurteilter Zyto-Apotheker pocht auf Grundrechte

hfd | Wegen gepantschter Zyto-Zubereitungen war Peter Stadtmann im Sommer 2018 zu zwölf Jahren Haft und einem Berufsverbot verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung im vergangenen Juni weitgehend. Doch Stadtmann streitet weiter vor den Gerichten. Mittlerweile hat er Verfassungsbeschwerde gegen den BGH-Beschluss eingelegt. Zudem klagt er vor dem Verwaltungsgericht gegen den Entzug seiner Approbation.

Das Landgericht Essen hatte Stadtmann im Juli 2018 wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz sowie wegen Abrechnungsbetrugs verurteilt. Es hatte außerdem ein lebenslanges Berufsverbot angeordnet, ebenso die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 17 Millionen Euro. Allein im Tatzeitraum von Anfang 2012 bis zur Verhaftung Ende November 2016 wurden in seiner damaligen Apotheke mindestens 14.564 Arzneimittelzubereitungen hergestellt, die nicht die ärztlich verschriebene Wirkstoffmenge enthielten.

Der vierte Strafsenat des BGH hat sodann die Revisionen von Stadtmann und mehreren Nebenklägern, die eine Verurteilung des Angeklagten wegen Tötungs- und Körperverletzungstaten angestrebt hatten, verworfen und die zwölfjährige Haftstrafe und das lebenslange Berufsverbot bestätigt. Er verminderte lediglich den Einziehungsbetrag auf rund 13,6 Millionen Euro. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Doch Stadtmann geht gegen beide Entscheidungen mit einer Verfassungsbeschwerde vor. Er will offenkundig feststellen lassen, dass sie seine verfassungsmäßigen Rechte verletzen. Im Strafverfahren hatten seine Verteidiger argumentiert, ihr Mandant sei unschuldig und die Vorwürfe gegen ihn seien nicht bewiesen. Sie hatten z. B. andere Erklärungen dafür, dass Stadtmann teils erheblich ­weniger Wirkstoff eingekauft als verkauft hat, etwa durch Einkäufe auf inoffiziellen Wegen. Sie hatten außerdem bemängelt, dass ein Schöffe unrichtig besetzt worden sei oder der Prozess trotz der mehr als 40 Verhandlungstage zu schnell beendet worden sei – und sahen ihren Mandanten als ohnehin nicht schuldfähig an. Die Verteidiger überzeugten allerdings weder den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof noch den Bundesgerichtshof selbst. Fraglich ist nun, ob das Bundesverfassungsgericht die Sache anders einschätzt – der Großteil aller Verfassungs­beschwerden bleibt erfolglos.

Überdies haben Stadtmanns Anwälte beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage gegen die ­Bezirksregierung Münster eingereicht: Die Behörde hatte die Approbation Stadtmanns widerrufen, nachdem der Bundesgerichtshof das erstinstanzliche Urteil bestätigt hatte. Das Gelsenkirchener Gericht hatte schon Ende 2019 die Entscheidung der Bezirksregierung bestätigt, die Approbation damals ruhen zu lassen. |

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