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Gesundheitspolitik
Rettungsschirm und Moratorium nötig
AvP-Insolvenz: Douglas appelliert an Bundesregierung und Verbände
Seit vergangenen Dienstag ist klar: AvP wird nun keine Rezepte mehr von öffentlichen Apotheken entgegennehmen. Noch ausstehende Rezeptabrechnungen sollen aber erstellt und versendet werden. Das klassische Apothekengeschäft ist damit eingestellt – das Geschäft mit den Krankenhäusern läuft derweil weiter.
Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas vertritt zahlreiche Mandanten im aktuellen Fall. Für ihn steht fest, dass die Apotheken jetzt schnelle und zuverlässige Hilfe benötigen. Das Ausfallrisiko müsse von den Apotheken abgewendet werden – sowohl in dieser Situation als auch in Zukunft. An die Apothekerverbände gerichtet formuliert er den Appell, dass sie im Interesse ihrer Mitglieder den Kontakt zum GKV-Spitzenverband suchen sollten und eine Aussetzung von Abrechnungsfristen und Retaxationen erwirken müssten. „Hier ist ein Moratorium nötig“, so Douglas.
Gleichzeitig fordert er jedoch auch einen staatlichen Rettungsschirm. Ein Sonderkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) müsse den betroffenen Betrieben unter die Arme greifen. Der Gesetzgeber hätte den Apotheken die hoheitliche Aufgabe der Arzneimittelversorgung übertragen, gleichzeitig wäre das System durch Kostendämpfungsmaßnahmen immer weiter verkompliziert worden, betonte Douglas auf dem ApothekenRechtTag vergangenen Donnerstag in Stuttgart. Allein wegen der Preisbildung und Bürokratie im Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel wäre es Apotheken selbst gar nicht mehr möglich, ohne ein Rechenzentrum die Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen. Die Kosten müssten nach jetzigem Stand ganz allein die Apotheken tragen.
Der Apothekenrechtsexperte Douglas ist sich sicher, dass die aktuellen Geschehnisse zu einem Systemwechsel in der Zukunft führen werden. Das Ausfallrisiko müsse im Sozialrecht definiert und verankert werden. Außerdem müssten alle Beteiligten mit „offenen Karten“ spielen. Mangelnde Transparenz hätte vor allem zu der prekären Situation beim Abrechner AvP geführt.
AOK Rheinland/Hamburg prescht vor
Als erste Krankenkasse gab die AOK Rheinland/Hamburg vergangene Woche bekannt, bei von der AvP-Pleite betroffenen Apotheken mögliche Retaxationen bis Januar kommenden Jahres zurückzustellen. Demnach werden Beanstandungen für die Monate August bis Oktober in diesem Jahr nicht mehr geltend gemacht. Ziel sei es, schnell und unbürokratisch zu helfen, heißt es in einer Pressemitteilung. |
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