- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 4/2020
- SPD unterstützt
Gesundheitspolitik
SPD unterstützt Gutachten
Sabine Dittmar: Auf weitere Konflikte vorbereiten
Der Gutachten-Auftrag an das IGES Institut und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hört sich zunächst bedrohlich an. Doch das BMG erklärte, dass das Gutachten das im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) geplante Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich „mit empirischen Daten“ unterstützen solle. Auch aus der Union war zu hören, eine solche Analyse sei nötig, um sich im Rahmen einer weiteren juristischen Auseinandersetzung vor Gericht gegen Angriffe auf die Festpreise wehren zu können.
Die SPD-Bundestagsfraktion schließt sich dem an. Bei einem Pressegespräch am vergangenen Mittwoch sagte Dittmar: „Es ist sinnvoll, dass das Ministerium dieses Gutachten in Auftrag gegeben hat. Wenn wir die Rx-Preisbindung behalten wollen, müssen wir das mit Daten unterfüttern.“ Die SPD-Abgeordnete findet sogar, dass es eine solche Analyse schon längst hätte geben müssen: „Das hätte Gröhe schon machen müssen.“
In jedem Fall, so Dittmar, müsse man sich auf weitere Konflikte vorbereiten. Auch wenn die EU-Kommission grünes Licht gebe für das VOASG, sei sie „ziemlich sicher, dass wir verklagt werden“. Sie erklärte ferner, dass Ende Januar im BMG Gespräche mit Vertretern der EU-Kommission anstehen. Danach werde man wissen, wie es mit dem geplanten Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich weitergehe.
Falls die EU-Kommission das Boni-Verbot ablehnt, könnte auch das Thema Rx-Versandverbot nochmals aufpoppen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Georg Kippels hatte kürzlich gesagt, dass die AG Gesundheit der Unionsfraktion in einem solchen Fall wieder das Rx-Versandverbot in den Fokus nehmen wolle. Wie die SPD im Falle einer Ablehnung aus Brüssel reagieren wird, dazu wollte sich Dittmar nicht konkret äußern. „Dann muss der Minister neu anfangen zu denken“, sagte sie. Im vergangenen Jahr hatte Dittmar aber schon einmal mit Blick auf das im Koalitionsvertrag festgehaltene Rx-Versandverbot erklärt, dass sie „vertragstreu“ sei. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.