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Gesundheitspolitik
Modellvorhaben deutschlandweit
Wo wird noch in diesem Jahr in Apotheken gegen Influenza geimpft?
Bundesweit sind die Vorbereitungen für Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung in der Apotheke unterschiedlich weit vorangeschritten. § 132j SGB V, der mit dem Masernschutzgesetz am 1. März in Kraft trat, ermöglicht auch einzelnen Apotheken oder Gruppen von Apotheken, Verhandlungen mit Krankenkassen aufzunehmen. An der Grippeschutzimpfung interessierte Apotheker sind demnach nicht auf die Bemühungen ihrer Landesverbände bzw. Apothekerkammern angewiesen. Verhandlungen finden also seitens der Landesverbände statt, aber auch Apothekenkooperationen, wie z. B. der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK), sind unabhängig an Gesprächen beteiligt.
Am 9. Juli gab der Apothekerverband Nordrhein bekannt, dass der erste Vertrag nach § 132j SGB V mit der AOK Rheinland/Hamburg geschlossen wurde. In vier Regionen Nordrheins werden schon im Herbst 2020 schätzungsweise insgesamt etwa 100 Apotheken die Grippeschutzimpfung anbieten können. Im gleichen Bundesland verhandelt der Apothekerverband Westfalen-Lippe über ein Pilotprojekt mit der AOK Nordwest, das ebenfalls bereits zur kommenden Saison die Influenzaimpfung in vielen öffentlichen Apotheken möglich machen soll.
Auch in anderen Bundesländern laufen aktuell Gespräche zwischen Apothekerverbänden und Krankenkassen, wie zum Beispiel in Berlin, Hessen, Niedersachsen und in Bayern. Ob in diesen Bundesländern noch in diesem Jahr in den Apotheken geimpft wird, ist bislang unklar.
Corona-Krise hat Verhandlungen erschwert
In anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Sachsen laufen derzeit noch keine Verhandlungen. Als Grund dafür wird unter anderem der hohe Arbeitsaufwand während der Corona-Pandemie genannt, der die Organisation erster Gespräche enorm erschwert habe. Hier sind Grippeschutzimpfungen in der Apotheke zur Saison 2020/2021 unwahrscheinlich.
Kein Interesse am Impfen in Thüringen und Brandenburg
Eine Sonderstellung nehmen die Bundesländer Brandenburg und Thüringen ein. Die Landesapothekerkammer Brandenburg unterschrieb im November 2019 gemeinsam mit der Ärzteschaft eine Resolution gegen das Impfen in öffentlichen Apotheken. Einerseits reagiere man skeptisch auf den Übertritt in ärztliche Kompetenzen. Andererseits wird hier kein Bedarf für die Projekte gesehen. Der Landesapothekerverband ergänzt, dass selbstverständlich Gespräche aufgenommen würden, wenn sich seitens der Apotheker ein Interesse bemerkbar mache.
In Thüringen verbietet die Berufsordnung Apothekern ausnahmslos die Ausübung der Heilkunde und die Delegierten stimmten im November 2019 gegen eine Änderung. Die meisten Apotheker würden im grünen Herzen Deutschlands aus grundsätzlichen Erwägungen nicht an Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung teilnehmen. Die Entscheidung sei allerdings nicht in Stein gemeißelt; bei der nächsten Kammerversammlung im November 2020 könne die Frage erneut diskutiert werden, so die Landesapothekerkammer. |
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