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Gesundheitspolitik
BAK-Leitlinie zur Grippeimpfung
ks | Grundsätzlich dürfen Apotheker seit März 2020 im Rahmen von Modellvorhaben gesetzlich Krankenversicherte gegen Grippe impfen. Geplant wird vielerorts – doch bevor es losgehen kann, musste einiges vorbereitet werden. Unter anderem dürfen Apotheker erst impfen, wenn sie hierfür ärztlich geschult sind. Vergangene Woche hat nun die Bundesapothekerkammer (BAK) eine Leitlinie und ergänzende Materialien zur Grippeschutzimpfung in öffentlichen Apotheken sowie ein Curriculum für die Schulung der Apotheker verabschiedet. BAK-Präsident Andreas Kiefer erklärte: „Die Leitlinie der BAK ist die wissenschaftliche Grundlage für Verträge über Pilotprojekte. Außerdem bieten wir den Apotheken praktische Hilfen für die Umsetzung an. Und wir geben auch die Inhalte der notwendigen Schulungen für Apotheker vor.“ Die Verträge mit den Krankenkassen könnten Apothekerverbände auf Landesebene verhandeln, heißt es in der Pressemitteilung der ABDA. Die Rechtsgrundlage (§ 132j SGB V) sieht zwar vor, dass auch einzelne Apotheken oder Gruppen von Apotheken diese Verträge abschließen können – dies hat die ABDA jedoch stets als Option abgelehnt und auf die Landesverbände verwiesen. |
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