Gesundheitspolitik

Videosprechstunden unbegrenzt

KBV und GKV-SV lockern Regel

ks | Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben angesichts der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus die Begrenzungsregelungen für die Videosprechstunde aufgehoben. Im Normalfall dürfen Ärzte und Psychotherapeuten pro Quartal maximal jeden fünften Patienten ausschließlich per Video behandeln, ohne dass dieser in die Praxis kommen muss. Auch die Menge der Leistungen, die in Videosprechstunden durchgeführt werden dürfen, ist normalerweise auf 20 Prozent begrenzt. „Diese Zeiten sind aber alles andere als normal und deshalb musste da schnell eine Lockerung der Norm her“, erklärte KBV-Chef Andreas Gassen. Das ist nun auch gelungen. Die Aussetzung gilt zunächst für das 2. Quartal, da die Parteien davon ausgehen, dass im laufenden 1. Quartal die bestehende Begrenzung nicht erreicht wird. Die KBV hat noch mehr Vorschläge, um die Versorgung zu sichern: Etwa durch Fieberambulanzen, in denen ausschließlich Menschen versorgt werden, bei denen COVID-19 festgestellt wurde oder bei denen ein Infektionsverdacht besteht. So könnte in den anderen Praxen die reguläre Versorgung weitergehen, ohne Patienten und Praxisteams zu gefährden. |

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