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Gesundheitspolitik
ABDA setzt sich für Ausnahmeregelungen ein
Schmidt erläutert ABDA-Krisenmanagement / Immer mehr Kassen setzen Rabattverträge aus
ks | Das Coronavirus SARS-CoV-2 hält die Welt fest im Griff und stellt die Bürger sowie insbesondere das Gesundheitswesen vor völlig neue Herausforderungen. Auch Apotheken sind nun ganz klar systemrelevant – auf die Arzneimittelversorger kann in dieser Krise keiner verzichten. Doch der Apothekenalltag ist hoch reguliert. Wie lässt sich hier eine Flexibilität schaffen, die der derzeitigen Ausnahmesituation gerecht wird? Das sind Fragen, mit denen sich die ABDA derzeit befasst. Vergangenen Mittwoch wandte sich ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erneut per Videobotschaft an die Apotheker und erläuterte das Krisenmanagement der ABDA: Sie setzt sich beim Bundesgesundheitsminister vor allem dafür ein, dass Ermächtigungsgrundlagen für Abweichungen von den apothekenrechtlichen Vorschriften und dem Rahmenvertrag geschaffen werden. Mit einigen Krankenkassen haben die Apothekerverbände bereits Regelungen gefunden, die die Arzneimittelversorgung erleichtern.
„Wir alle arbeiten an der Kapazitätsgrenze“, erklärt Schmidt zu Beginn seines Video-Statements. Und er nennt die beiden wesentlichen Probleme, vor denen Apotheken stehen: Zum einen müssten sie sich darauf einstellen, dass künftig auch ihre Mitarbeiter vermehrt erkranken oder von Quarantäne betroffen sind. Zum anderen stelle sich die Frage, wie mit den zunehmenden Engpässen umzugehen ist.
Was den ersten Punkt betrifft, habe die ABDA dem Bundesgesundheitsminister vorgeschlagen, eine generelle Ermächtigung für Abweichungen von den Vorschriften des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung zu erlassen. Auf deren Basis könne man dann im Gespräch mit den Aufsichtsbehörden der Länder ganz konkrete Maßnahmen beschließen, erklärt der ABDA-Präsident. Ohne diese genauer zu benennen, ist davon auszugehen, dass er dabei zumindest auch die Öffnungszeiten der Apotheken im Blick hat. Denn Schmidt verweist darauf, dass einige Kammern bereits ihre Satzungsautonomie genutzt und Erleichterungen in Kraft gesetzt hätten – oder dabei sind dies zu tun. „Dieses Thema werden wir in den Griff bekommen“, sagt Schmidt zuversichtlich.
Engpässe verschärfen sich
Hinsichtlich der Engpässe erklärt der ABDA-Präsident, dass zu den klassischen Lieferengpässen, die Apotheken bereits seit Langem begleiten, nun zwei weitere Ursachen hinzugetreten sind. Das sind zunächst die „irrationalen Hamsterkäufe unserer Patienten“. Doch es gebe mittlerweile auch einige Arzneimittel, die zur Therapie oder Prävention für COVID-19 diskutiert würden – auch diese Präparate seien zunehmend betroffen.
Für Schmidt ist daher klar: Es sind ganz schnell Erleichterungen beim Rahmenvertrag und den Abgabevorschriften notwendig. Um die Versorgung sicherzustellen, müssten Apotheken leichter substituieren können, sie müssten stückeln und Packungsgrößen ändern können – und zwar ohne zusätzlichen Dokumentationsaufwand und das Risiko von Retaxationen.
Kassen lockern nach und nach Rabattverträge
Vergangene Woche gab es schon erste Erfolge zu vermelden: Nachdem die AOK Rheinland/Hamburg den Anfang machte, sorgten mehr und mehr Kassen für Erleichterungen, ohne auf den Gesetzgeber zu warten. Unter anderem alle sechs Ersatzkassen und die IKK classic verzichten vorläufig bis Ende April auf die Umsetzung der Regelungen zur Abgabe von Rabattarzneien und günstigen Importen. Rabattarzneien sind zwar weiterhin vorrangig abzugeben, aber wenn die Präparate nicht vorrätig sind, darf substituiert werden, um einen Folgekontakt zu vermeiden.
Schmidt wünscht sich jedoch ein einheitliches Vorgehen der Kassen. Während in NRW die Apothekerverbände mit allen Primärkassen eine Regelung gefunden haben und der BKK-Landesverband Nordwest eine Übereinkunft für Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern getroffen hat, taten sich andere Kassen bis AZ-Redaktionsschluss am Freitagmittag schwerer. Doch man darf optimistisch sein, dass weitere folgen. |
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