Gesundheitspolitik

ABDA reagiert auf Corona-Krise

Merkblatt soll über Verhaltensregeln und Maßnahmen informieren

jb | Nach dem Corona-Krisen­gipfel am vergangenen Mittwoch im Bundesgesundheitsministe­rium haben sich unter anderem Vertreter der Apothekerschaft bereit erklärt, für mehr Aufklärung zu sorgen. Die ABDA hat ein Merkblatt für Apotheker ­herausgegeben, in dem sie über Verhaltensregeln und Maßnahmen informiert, mit denen man das Infektionsrisiko für sich selbst und andere vermindert.

Informationen

Geben Sie den Webcode N6AH7 bei DAZ.online in das Suchfeld ein und Sie gelangen direkt zur ABDA-Website mit den Hin­weisen für Apotheken sowie einem Merkblatt für Patienten. Außerdem finden Sie auf DAZ.online einen Themenschwerpunkt „Covid-19“ sowie aktuelle News.

Das Merkblatt gebe grundsätzliche Informationen über die durch SARS-CoV-2 ausgelöste Erkrankung COVID-19, über Verhaltensregeln und über Maßnahmen, mit denen man das Infektionsrisiko für sich selbst und auch andere vermindern kann, heißt es. Neben dem Übertragungsweg und den Symptomen erklärt die Standesvertretung, wie eine Ansteckung vermieden werden kann. Wie bei anderen Atemwegserkrankungen könne man durch einfache Hygiene­maßnahmen das Risiko vermindern, sich oder andere anzustecken. Zu diesen Maßnahmen gehörten insbesondere Husten- und Nies-Etikette, Händehygiene und Abstand zu Erkrankten. Zu der Frage, ob ein Mund-Nasen-Schutz sinnvoll ist, schreibt die ABDA, dass es keine ausreichenden Belege dafür gebe, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung einer gesunden Person verringert. Sie verweist dabei auch auf die WHO, nach deren Auffassung das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen sei, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeuge und im Zweifel essenzielle Hygiene­maßnahmen vernachlässigt würden. Anders sieht die Lage nach Ansicht der ABDA allerdings dann aus, wenn eine bereits erkrankte Person in die Öffentlichkeit gehen muss. Dann könne das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfcheninfektion zu verringern, heißt es in dem Merkblatt.

Vorräte von Desinfektionsmitteln der Apotheke prüfen

Zur Desinfektion werden Mittel mit dem Wirkungsbereich „begrenzt viruzid“, „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ unter Verweis auf die Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren sowie die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste) empfohlen. Erstere sei bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen verbindlich, heißt es. Außerdem rät die ABDA, bevor sie zum Schluss noch Links für weitere Informationen anfügt, die Vorräte an Desinfektionsmitteln in der Apotheke zu überprüfen. |

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