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Da ist noch lange nichts entschieden

DocMorris‘ 15-Millionen-Euro-Schadenersatz-Klage gegen die Apothekerkammer Nordrhein

ks/ral | Am Düsseldorfer Landgericht ging es am vergangenen Freitag um die gut 15 Millionen Euro, die der Versandhändler DocMorris als Schadenersatz von der Apothekerkammer Nordrhein fordert. Der von DocMorris behauptete Schaden kam dabei allerdings noch gar nicht zur Sprache. Wie es weiter geht, will das Gericht am 7. Juni ­verkünden.

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich das Landgericht Köln angerufen, um gegen Rx-Boni-Aktionen von DocMorris und die damit verbundenen Verstöße gegen die Rx-Preisbindung vorzugehen. Denn im Sommer 2012 hatte der Gemein­same Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass sich ausländische Versandapotheken an die Arzneimittelpreisverordnung ­halten müssen, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel an ­Patienten in Deutschland versenden. Die vor allem in einstweiligen Ver­fügungsverfahren ergangenen Entscheidungen aus Köln ließ die Kammer auch vollstrecken. DocMorris wirft der Kammer nun vor, diese Vollstreckungen seien ungerechtfertigt gewesen. Schließlich hat der Europä­ische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2016 entschieden, dass sich die deutsche Arzneimittelpreisbindung nicht auf EU-ausländische Versandapotheken erstreckt, weil dies die Warenverkehrsfreiheit verletze. Den Schaden, der DocMorris durch die Vollstreckungen entstanden ist, beziffert die Versandapotheke mit rund 15 Millionen Euro.

Doch über die Frage, ob und wenn ja in welcher Höhe DocMorris ein Schaden entstanden ist, wurde bei der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag gar nicht diskutiert.

Verfahren könnte ausgesetzt werden

Vielmehr wurden Vorfragen besprochen, erklärte der Anwalt der AKNR, Dr. Morton Douglas, gegenüber DAZ.online. Das Gericht deutete an, dass es das Verfahren möglicherweise aussetzen könnte. Der Grund: Es laufen andernorts noch Verfahren, die sogar ­dazu führen könnten, dass der EuGH erneut angerufen wird. Die Frage ist nun, ob sich die Düsseldorfer Richter darüber hinwegsetzen oder lieber warten, bis die Rechtslage klarer ist.

AKNR: Forderung ist unbegründet

Die Apothekerkammer hält die Schadenersatz-Forderung ohnehin für unbegründet. Sie argumentiert, dass DocMorris möglicherweise schon deshalb keine Ansprüche geltend machen könne, weil das Unternehmen gar nicht nach Deutschland versenden dürfe. Denn DocMorris habe an seinem Firmensitz in den Niederlanden nicht eine einzige richtige stationäre Apotheke – genau das ist nach der Länderliste des Bundesgesundheits­ministeriums aber nötig, um nach Deutschland versenden zu dürfen. DocMorris bestreitet allerdings, keine Präsenzapotheke zu betreiben.

Schon seit Jahren streiten sich DocMorris und die Apothekerkammer Nordrhein vor diversen Gerichten. Bevor der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 2012 entschieden hatte, dass auch EU-Versender an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden sind, hatte DocMorris munter Rx-Boni gewährt. Erst als der EuGH 2016 anders urteilte setzte das Unternehmen dieses Geschäftsmodell fort.

Das Düsseldorfer Landgericht will am 7. Juni verkünden, wie es in dem Schadenersatz-Verfahren weitergeht. |

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