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Arzneimittelmissbrauch

Das optimierte Gehirn

Neuroenhancer erobern Freizeit, Schule und Beruf

Unter pharmakologischem Neuroenhancement versteht man die Nutzung von psychoaktiven Substanzen mit dem Ziel der geistigen Leistungssteigerung. Damit bietet Neuroenhancement die Aussicht auf Verbesserung kognitiver, emotionaler und motivatorischer Funktionen bei gesunden Menschen, birgt gleichzeitig aber gesundheitliche Risiken bei der Anwendung und damit wichtige Ansatzpunkte für die Beratung in der Apotheke. | Von Ernst Pallenbach

Unter Schlagwörtern wie „IQ-Pillen“ („schlau auf Rezept“), „Wachmacher“ oder „Glücksdrogen“ wird Neuroenhancement in Bezug auf Chancen und Risiken in den Medien intensiv diskutiert. Neuroenhancement soll die Gedächtnisleistung verbessern, die Vigilanz, Konzentrationsfähigkeit sowie die Stimmung und Motivation steigern. Hirndoping, ein nicht zwingend deckungsgleicher Begriff, bezeichnet in Anlehnung an den Dopingbegriff im Sport die missbräuchliche Einnahme von Substanzen, die verschreibungspflichtig oder illegal sind. Dazu werden psycho- und neurotrope Arzneimittel eingesetzt, die zur Therapie gegen Demenz, Aufmerksamkeits- oder Schlafstörungen sowie Depressionen zugelassen sind.

Die Verwendung von Neuroenhancern („smart-drugs“) zielt im Wesentlichen auf zwei unterschiedliche Anwendungsbereiche: Die Verbesserung kognitiver Fähigkeiten wie Lernen, Gedächtnis, geistige Aufmerksamkeit und Vigilanz („Cognitive Enhancement“) sowie die Verbesserung der Stimmung oder die Vermeidung von Stress und Nervosität und die Verbesserung sozialer Kontakte durch Abbau sozialer Ängste („Mood Enhancement“) [5, 6, 20].

Lag vor hundert Jahren zur Verbesserung der geistigen Leistungsfähigkeit vor allem der Gebrauch von Kaffee und später in der High-Society Cocain im Trend, sind es heute zunehmend „Standardarzneimittel“. Längst hat damit die Möglichkeit eines Enhancements kognitiver oder emotionaler Prozesse Einzug in ärztliche Sprechstunden gehalten. Neuroenhancement ist keineswegs zwangsläufig mit Illegalität oder krimineller Energie verbunden [1]. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Wirkstoffe, die zum Neuroenhancement verwendet werden, in Gruppen zusammengefasst vor.

Psychostimulanzien

Zu den Psychostimulanzien zählen u. a. Amphetamine, Methylphenidat, Modafinil. Sie modulieren das dopaminerge und noradrenerge System und wirken dadurch antriebs- und kurzfristig leistungs- und konzentrationssteigernd. Vertreter dieser Gruppe sind vor allem zur Behandlung der Aufmerksamkeits-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) indiziert oder bei Narkolepsie, einer neurologischen Erkrankung, bei der Schlafattacken während des Tages auftreten. Aktivismus gepaart mit Euphorie, gesteigertes Selbstvertrauen und gesteigerte Aktivität werden direkt nach der Einnahme beschrieben. Doch diese Akutwirkung lässt bei wiederholter Anwendung immer rascher nach, weshalb die Substanzen in immer kürzer werdenden Abständen eingenommen und die Dosierungen immer weiter gesteigert werden. Kurzum: Eine Toleranz bildet sich aus, und einem Missbrauch und einer Abhängigkeit wird der Weg geebnet. Resultierenden Schlafstörungen begegnet man mit der Gabe von Tranquilizern oder Alkohol; eine Doppelabhängigkeit bahnt sich an.

Bei der Verordnung von Psychostimulanzien haben Ärzte Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse gemäß Anlage III der Arzneimittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu beachten: Erstverordnungen dürfen nur von einem Facharzt im Kontext eines Gesamtkonzeptes ausgestellt werden. Nur in Ausnahmefällen dürfen Hausärzte Folgeverordnungen vornehmen. Die Notwendigkeit der Medikation ist fachärztlicherseits regelmäßig zu überprüfen. Verschiedene Stimulanzien dürfen nicht miteinander kombiniert werden.

Die Diagnose und korrekte Indikation der Arzneimittel kann von Apothekerseite nicht hinterfragt werden. Da nach SGB V jedoch alle Leistungserbringer zur Prüfung verpflichtet sind, sollten Apotheken neben den üblichen formellen Prüfungen aber kontrollieren, ob das Patientenalter „passt“: So müssen für Erwachsene beispielsweise die entsprechenden Adultpräparate verordnet werden. Gegebenenfalls ist ein neues Rezept anzufordern.

Die anregende Wirkung prädestiniert natürlich alle Stimulanzien zu Neuroenhancern. Bei einer Anwenderbefragung vor wenigen Jahren sind viele Off-label-Verordnungen (ohne medizinische Indikation) festgestellt worden [21]. Dem sehr begrenzten Nutzen stehen dabei erhebliche Risiken (affektive Störungen, Psychosen, Herzrhythmusstörungen u. a.) gegenüber.

Methylphenidat (Ritalin®, Medikinet®, Concerta® u. a.) ähnelt strukturell den Amphetaminen und unterliegt der Betäubungsmittelpflicht. Ritalin® wurde bereits 1954 auf dem deutschsprachigen Markt eingeführt und war zunächst rezeptfrei erhältlich, wurde aber 1971 dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Es ist das Medikament der ersten Wahl bei der Behandlung von ADHS. Es gilt als nebenwirkungsarm (Nebenwirkungen treten vornehmlich in der Einstellungsphase auf) und gut verträglich – eine angemessene Dosierung vorausgesetzt. Seit einigen Jahren existieren auch retardierte Zubereitungen von Methylphenidat.

Nach hohen Verordnungszahlen in der Vergangenheit und der Kritik an einer unangemessen häufigen Verordnung ist in letzter Zeit laut BfArM-Statistiken der Methylphenidat-Verbrauch deutlich zurückgegangen. Nach wie vor gilt, dass vor der Verordnung ADHS sicher diagnostiziert werden muss. Wegen des Risikos einer missbräuchlichen Verwendung ist aber auch eine erhöhte Wachsamkeit durch Apotheker bezüglich möglicher Rezeptfälschungen erforderlich [7]. Denn außerhalb der medizinisch indizierten Verwendung werden aufgrund der euphorisierenden Wirkung und dem für Suchtmittel spezifischen Verstärkungseffekt (reinforcement) zahlreiche Fälle von gezieltem Missbrauch in Alltag und Beruf, als Partydroge und als Rausch- und Genussmittel beschrieben. In einer Folge der amerikanischen Fernsehserie „Desperate Housewives“ schluckt eine überforderte Mutter das ADHS-Medikament ihrer Kinder, um den Haushalt besser bewältigen zu können. „Hardliner“ praktizieren auch intravenöse oder nasale Anwendungen.

Dexamfetamin ist inDeutschland seit Dezember 2011 ­unter dem Namen Attentin® für Kinder und Jugendliche ­zugelassen. Es unterliegt wie Methylphenidat der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) und sollte nur verschrieben werden, wenn andere ADHS-Medikamente wie Methylphenidat keine ausreichende Wirksamkeit gezeigt haben.

Lisdexamfetamin ist ebenfalls ein Betäubungsmittel. Es ist ein pharmakologisch nicht aktives Prodrug, das erst nach Spaltung in Lysin und Dexamfetamin zur klinischen Wirkung kommt. In Deutschland ist es unter dem Namen Elvanse® seit 2013 für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren zugelassen, die auf eine Therapie mit Methylphenidat unzureichend ansprechen. Seit Kurzem gibt es in Deutschland auch eine Adult-Zubereitung. In einer offiziellen Bewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) konnte kein Zusatznutzen von Lisdexamfetamin gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nachgewiesen werden. Dennoch steigen die Verordnungszahlen deutlich.

Modafinil (Vigil® u. a.), ein ebenfalls wachhaltender psychostimulierender Wirkstoff, unterscheidet sich in der Molekülstruktur deutlich von den Amphetaminen und ist im Gegensatz zu anderen Psychostimulanzien nur zur Behandlung der Narkolepsie zugelassen. Es unterliegt nicht der BtMVV und kann auf normalem Rezept verordnet werden.

Wie andere Stimulanzien greift auch Modafinil direkt in den Dopaminhaushalt ein. Die Substanz normalisiert die Schlaf-Wach-Balance, ohne dass es zu einer zentralen Erregung kommt. Drei Tage ohne Schlaf und Hangover sind dadurch möglich. Leicht verständlich, dass die leistungssteigernde Wirkung besonders von Managern oder Sportlern geschätzt wird. Amerikanische Forscher haben gezeigt, dass das Suchtpotenzial von Modafinil unterschätzt wurde, denn die Aussicht, mithilfe der Substanz trotz geringer Schlafdauer eine höhere Leistung abzurufen, kann zur Entwicklung einer psychischen Abhängigkeit führen. Folglich darf Modafinil bei anamnestisch bekannten Abhängigkeitserkrankungen nicht angewendet werden. Die Therapie bei Schlafapnoe-Syndrom, Schichtarbeiter-Syndrom, Depressionen, Fatigue bei Multipler Sklerose stellt einen Off-Label-Use dar. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren darf es nicht angewendet werden [5, 9]. Im Sport gilt die Einnahme als Doping.

Antihypertensiva

Betablocker hemmen kompetitiv die Wirkung des Stresshormons Adrenalin und des Neurotransmitters Noradrenalin und werden bei Hypertonie, Angina pectoris, hyperkinetischem Herzsyndrom, Arrhythmien und zur Migräneprophylaxe eingesetzt. Diesen Effekt machen sich jedoch auch Gesunde zu Nutze. So werden bereits in niedrigen Dosierungen Symptome der Angst oder Nervosität effektiv reduziert. Daher werden Wirkstoffe wie Metoprolol (Beloc® u. a.) oder Bispoprolol (Concor® u. a.) gelegentlich bei Prüfungsängsten verordnet, ein kritisch zu bewertender und genehmigungspflichtiger Off-label-Einsatz. Betablocker können auch in Sportarten, in denen eine ruhige Hand erforderlich ist (Biathlon, Bogenschießen, Darts, Motorsport), als Dopingmittel missbraucht werden und sind hierzu deshalb verboten.

Guanfacin

Guanfacin wird zwar zur Therapie der ADHS eingesetzt, ist aber kein Psychostimulans, sondern ein Abkömmling von Clonidin. Es wurde ursprünglich zur Behandlung des Bluthochdrucks eingesetzt, ist dafür jedoch wegen seines ungünstigen Nutzen-Risiko-Verhältnisses seit Längerem außer Vertrieb. Seit 2015 ist es unter dem Namen Intuniv® Retardtabletten als Alternative zur Therapie mit Psychostimulanzien zur ADHS-Therapie bei Kindern und Jugendlichen zu­gelassen. Missbrauchs- oder Abhängigkeitsfälle sind nicht beschrieben.

Antidepressiva

Korrekt indiziert werden Antidepressiva zur Behandlung von Depressionen, häufig auch zur Behandlung von Zwangs- und Angststörungen, Panikattacken, chronischen Schmerzen und Schlafstörungen eingesetzt. An dieser Stelle wird nicht das komplette Wirkstoffspektrum behandelt; vielmehr richten wir unser Augenmerk auf Substanzen, die typischerweise im Rahmen von Neuroenhancement missbraucht werden. Dies sind die eher antriebssteigernden Antidepressiva; Vertreter mit anticholinergen oder dopaminergen Eigenschaften gelten als besondere Risikosubstanzen.

Atomoxetin (Strattera®) wird nicht als typisches Antidepressivum wahrgenommen. Es zählt zur Gruppe der selektiven Noradrenalin-Wiederaufnahme-Hemmer, wirkt antriebssteigernd und kann erfolgreich bei ADHS eingesetzt werden. Zur Therapie von Depressionen findet Atomoxetin dagegen keine Verwendung. Atomoxetin wird verordnet, wenn ein Kind oder Jugendlicher nicht auf Methylphenidat anspricht, wenn ein Substanzmissbrauch vorliegt oder wenn parallel zur ADHS eine Tic- oder Angststörung zu behandeln ist. Die üblichen Nebenwirkungen sind moderat (Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen, Müdigkeit und eine erhöhte Herzfrequenz), jedoch wurde bei Kindern auch ein erhöhtes Auftreten von aggressivem Verhalten, Suizidgedanken und -handlungen beobachtet. Auf entsprechende Symptome muss, vor allem zu Beginn der Behandlung, sehr aufmerksam geachtet werden. Absolut kontraindiziert ist zudem die gleichzeitige Verabreichung von Monoaminooxidase-Inhibitoren wie Moclobemid (Aurorix®) oder Selegilin (Seligelin-Stada® u. a.). Diese Punkte sind wichtig für die Beratung und Abgabe in der Apotheke. Atomoxetin führt nicht zu Abhängigkeit und unterliegt auch nicht der BtMVV.

Fluoxetin ist ein selektiver Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI) und wird zur Behandlung von Depressionen, Zwangsstörungen und Bulimie eingesetzt. Seit der Markteinführung, die bereits Jahrzehnte zurückliegt, sorgt Fluoxetin immer wieder für Schlagzeilen. Besonders in den USA entwickelte sich der Wirkstoff, unterstützt von gezieltem Marketing, unter dem Handelsnamen Prozac® zu einer weit verbreiteten Droge. Es schmückte die Titelseiten von Magazinen und wurde in zahlreichen Popsongs von Größen wie Aerosmith, den Pretenders, Neil Diamond oder Nick Cave besungen. Einer nur leicht übertriebenen Behauptung zufolge sehen sich manche New Yorker heute wettbewerbsmäßig im Nachteil, wenn sie kein Fluoxetin nehmen [10].

In Deutschland hat die Substanz etwas weniger Bedeutung. Dennoch: Ecstasy (MDMA)-User nehmen gelegentlich Fluoxetin, um weicher „runterzukommen“.

Der irreversible und unselektive Hemmstoff der Monoaminoxidasen MAO-A und MAO-B Tranylcypromin (z. B. Jatrosom®) besitzt strukturelle Ähnlichkeit zu Amphetamin und wird in hohen Dosen missbräuchlich angewendet, um stimulierende Effekte zu erzielen. Schon vor Jahrzehnten wurde ein Suchtpotenzial der Substanz beschrieben [11]. Kontraindiziert ist der Wirkstoff bei gleichzeitiger Einnahme von Arzneimitteln mit einer Serotonin-Wiederaufnahmehemmung, L-Tryptophan, Serotoninagonisten wie den Triptanen oder Methylphenidat, Imipramin, indirekten Sympathomimetika, verschiedenen Antidepressiva sowie Pethidin und Tramadol. Es besteht die Gefahr eines Serotoninsyndroms durch Anhäufung des Neurotransmitters.

Bupropion. Das seit gut zehn Jahren verfügbare Bupropion ist zur Behandlung von Depressionen (Elontril® u. a.) und zur Raucherentwöhnung (Zyban®) zugelassen. Abhängig von der Dosierung können missbräuchlich euphorische Zustände provoziert werden. In einschlägigen Internetforen der Drogenszene finden sich entsprechende Berichte und „Dosierungsempfehlungen“. Zur Steigerung der Wirkung wird die Substanz gelegentlich nasal konsumiert. Erwähnt werden sollte auch das erst kürzlich trotz Sicherheitsbedenken zur Gewichtsreduktion zugelassene Präparat Mysimba, das außer Bupropion zusätzlich Naltrexon enthält [22]. ­Ärzte müssen beachten, dass das verordnete Medikament zur Diagnose (Depression oder Raucherentwöhnung) passt. Nur Zyban® ist zur Raucherentwöhnung zugelassen. Apotheker haben jedoch keine Prüfpflicht, und so besteht kein Retax-Risiko.

Venlafaxin. Auch für den selektiven Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer (SSNRI) Venlafaxin (Trevilor® u. a.) werden in Dosierungen (von bis zu 3750 mg pro Tag) amphetaminähnliche Effekte beschrieben. Es gelten die bereits zitierten Kontraindikationen mit MAO-Hemmern.

Dasotralin. In der „ADHS-Therapie-Pipeline“ steckt Dasotralin, ein Diastereomer eines Metaboliten von Sertralin. Seine Effekte beruhen auf der selektiven Hemmung der Wiederaufnahme von Dopamin und Noradrenalin. In Deutschland ist noch kein Fertigarzneimittel auf dem Markt [12].

Cannabisblüten gegen ADHS?

„Hanffreunde“ verweisen auf die sinnvolle Verwendung von Cannabisblüten bei ADHS-Patienten. Zur Behandlung mit Cannabis liegen zahlreiche Erfahrungsberichte, jedoch nur wenige wissenschaftlich fundierte Ergebnisse vor. Auch aus Sicht des ADHS-Deutschland sind die Kriterien zur Standard-Behandlung nicht erfüllt [13].

Antidementiva

Antidementiva werden bei leichten bis mittelschweren Demenzen vom Alzheimer-Typ und bei vaskulären Demenzen eingesetzt. Sie haben einen Einfluss auf die Erregungsleitung der Nerven im Gehirn und können so die Symptome der Demenz lindern und das Fortschreiten der Erkrankung eine gewisse Zeit lang verzögern.

Grundsätzlich macht die vermeintliche Beeinflussung der Hirnfunktion alle Antidementiva gleichermaßen zu potenziellen Neuroenhancern. Doch zusammenfassend lassen sich aufgrund der schlechten Datenlage nur wenige Aussagen zum Stellenwert von Antidementiva zur Verbesserung der kognitiven Leistungsfähigkeit machen. Bei der Ver­ordnung müssen Ärzte grundsätzlich den fachärztlichen ­Diagnosestandard beachten.

Donepezil. Beim Acetylcholinesterasehemmer Donepezil (Aricept® u. a.) finden sich unklare Hinweise, wonach die Substanz Lernen und Gedächtnis auch bei Gesunden verbessert. In einem Versuch mit Piloten im Flugsimulator-Training konnte Donepezil die Trainingseffekte komplexer Aufgaben besser aufrechterhalten als Placebo. Unter dem Strich reicht die Datenlage aber nicht aus, um verlässliche Aussagen über eine Verbesserung der kognitiven Leistungsfähigkeit treffen zu können [14].

Zu Rivastigmin, einem weiteren Acetylcholinesterasehemmer, der ebenfalls zur Behandlung der Alzheimer-Demenz eingesetzt wird und der auch zur Behandlung der Parkinson-Demenz zugelassen ist, liegen wenige Daten zur Anwendung bei Gesunden vor. Der Wirkstoff ist u. a. unter dem Handelsnamen Exelon® im Handel und als Tablette und Pflaster verfügbar.

Galantamin (Reminyl® u. a.), ein Alkaloid, übt neben einer Acetylcholinesterase-Hemmung auch einen modulatorischen Effekt auf nikotinische Rezeptoren aus und verstärkt damit die Wirkung von endogenem Acetylcholin. Zur Anwendung bei Gesunden liegen kaum Daten vor.

Memantin. NMDA-Rezeptor-Antagonisten wie Memantin (Axura® u. a.) sind Abkömmlinge des Amantadins und regulieren die Wirkung pathologisch erhöhter toxischer Glutamat-Konzentrationen. Memantin ist zugelassen zur Behandlung von Patienten mit moderater bis schwerer Alzheimer-Demenz. Wie die Cholinesterase-Inhibitoren kann auch Memantin die geistige Leistung bei Gesunden nicht nachweislich steigern. In Internetforen findet man Einzelberichte vom Missbrauch der Substanz.

Piracetam / Nootropika

Nootropika wie Piracetam (Nootrop® u. a.) werden gelegentlich (nicht indiziert) für gesunde Berufstätige mit Stress und zu hohen Arbeitsdruck verordnet. Die Zahl derer, die Piracetam ohne medizinisch nachvollziehbare Verordnung einnehmen, ist nach einem etwa zehn Jahre alten Bericht der DAK hoch. Es gibt Hinweise darauf, dass Piracetam das Sprachgedächtnis auch bei Gesunden verbessern kann.

Ginkgo

Ginkgo-Präparate scheinen kaum Einfluss auf Müdigkeit und Stimmung bei Gesunden zu haben. Vigilanz und Aufmerksamkeit werden nur gering gesteigert [15].

Die Datenlage

Ob sich die Stimmung oder die geistige Leistungsfähigkeit gesunder Menschen durch die Einnahme von Arzneimitteln oder anderen psychoaktiven Substanzen langfristig und ohne größeres Risiko steigern lässt, ist offen, wie kürzlich durchgeführte Studien zu Antidepressiva, Methylphenidat und Modafinil zeigen. Dabei gab es weder hinreichende Belege für positive gefühls- oder leistungssteigernde Effekte durch die Einnahme von Antidepressiva noch von Methylphenidat. Ob die Nebenwirkungen der Einnahme von Neuroenhancern zur gezielten Leistungssteigerung in einem akzeptablen Verhältnis zum Nutzen dieser Substanzen stehen, ist umstritten. Nur für Modafinil fand man einen entsprechenden Effekt auf die Aufmerksamkeit und das Entgegenwirken der Folgen von Schlafentzug. Es gibt zudem nur eine geringe Evidenz dafür, dass Amphetamine kognitive Fähigkeiten steigern.

Prävention ist geboten

Wie so oft, ist es zielführend, frühzeitig neue Trends wahrzunehmen und zu (re)agieren, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Gezielte Präventionsmaßnahmen sind gefragt. Alle Player im Gesundheitssystem, insbesondere die Berufspolitik mit Kammern, Verbänden und Ministerien sowie die Kostenträger, sind dazu aufgefordert, Konzepte für effiziente, an das jeweilige Lebensalter und situativ ­adaptierte Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Studierende benötigen andere Infos als Eltern, Berufstätige, Schüler oder Grundschüler. Wichtig erscheint auch eine berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern.

Beginnen wir mit Präventionsmaßnahmen für Kinder: Exemplarisch sei dazu auf die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) herausgegebene Broschüre „Suchtprävention in der Grundschule“ verwiesen, in der verschiedene Bausteine für den Unterricht wie beispielsweise „Wenn ich eine Zauberpille hätte“ beschrieben werden. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg bietet mit ihrem Vortragskonzept „Apotheke macht Schule“ bereits Bausteine für Schüler („Doping für den Alltag“) sowie für Eltern („auf Leistung getrimmt“) an. In der AG Suchtprävention am Sozialministerium Baden-Württemberg wird in Kooperation mit dem Landesgesundheitsamt über geeignete Maßnahmen nachgedacht.

Auch die betriebliche Prävention von Hirndoping und Maßnahmen für Studierende stecken noch in den Kinderschuhen. Dabei besteht gerade im Berufsleben vor dem Hintergrund zunehmender Arbeitsverdichtung erhöhter Handlungsbedarf. Das Risiko für pharmakologisches Neuroenhancement zur Stimmungs- und Leistungsverbesserung ist signifikant erhöht, wenn Beschäftigte das Gefühl haben, permanent an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit arbeiten zu müssen und möglicherweise wenig positives Feedback erhalten. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements sollten Arbeitsbedingungen menschengerecht gestaltet werden, um Situationen der Überforderung zu vermeiden. Verhaltensbezogene Gesundheitsförderung wie die Stärkung von Kompetenzen zur Stressbewältigung und Arbeitsbedingungen, welche die Leistungsfähigkeit erhalten, sind gute Alternativen zum Hirndoping. Eine strukturierte Arbeitsorganisation hilft gerade bei von Multitasking geprägten Tätigkeiten zu einem stressärmeren Arbeiten und zum Erleben von Kontrolle über die eigene Arbeit. Darüber hinaus sind natürlich auch ausreichender Schlaf, Sport und eine gesunde Ernährung für die geistige Leistungsfähigkeit von Bedeutung. Achtsamkeitstraining zur Selbstwahrnehmung hilft, auf körpereigene Signale zu achten und einer Überlastung vorzubeugen. Zudem können Einrichtungen der Suchthilfe und Suchtprävention helfen. Sie unterstützen Betroffene und informieren Führungskräfte, die in diesem Kontext eine zentrale Rolle einnehmen [18].

Von gesetzgeberischer Seite sollte überlegt werden, mit welchen Maßnahmen der hohe Anteil von Privatverordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die gezielt nicht indiziert bzw. missbräuchlich eingenommen werden können, an gesetzlich Versicherte gesenkt werden kann. Auch wenn gesetzliche Krankenkassen scheinbar keinen Schaden durch die Verordnungen auf grünem Rezept haben, dürfte es sich bei zahlreichen Verordnungen um einen gezielten Systembruch und eine Gefährdung der Arzneimitteltherapiesicherheit handeln.

Auch ist die Aufklärung in der Apotheke gefragt. Denn ohne medizinische Notwendigkeit stellt auch die Abgabe von Arzneimitteln, inklusive apothekenpflichtigen und frei verkäuflichen Medikamenten einen Miss- oder Fehlgebrauch dar. Wichtig für Apotheker: Bei erkennbarem Arzneimittelmissbrauch ist das pharmazeutische Personal laut Apothekenbetriebsordnung verpflichtet, die Abgabe zu verweigern und dem Missbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten. Und sicherlich ist in vielen Fällen im Rahmen der Beratung ein ganz grundsätzlicher Hinweis empfehlenswert: Ein gesundes und waches Gehirn hat bereits das Optimum an Leistungsfähigkeit und kann nicht noch weiter zu noch höheren Leistungen gepusht werden; genauso wie „optimal“ nicht steigerungsfähig ist; „optimaler“ gibt es nicht!

Neben Hinweisen zu Kontraindikationen sowie Neben- und Wechselwirkungen konkreter Arzneimittel sollten auch diese Botschaften in der Apotheke transportiert werden. Damit können wir im Berufsalltag einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten. |

 

Literatur

 [1] Schilling R et al. Robert Koch-Institut, Abteilung für Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung: Zahlen und Trends aus der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, http://www.gbe-bund.de (2012)

 [2] DAK-Gesundheitsreport https://www.iges.com/e6/e1621/e10211/e6061/e6064/e6199/e9682/e9684/attr_objs9687/DAK_Gesundheitsreport_2009_ger.pdf (2009)

 [3] Lange C et al. RKI, Kolibri-Studie, https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/Weitere_Studien/Kolibri/kolibri.pdf (2011)

 [4] DAK-Gesundheitsreport https://www.dak.de/dak/bundesthemen/gesundheitsreport-2015-2109048.html

 [5] Repantis D, Psychopharmakologische Interventionen für Neuroenhancement bei gesunden Menschen (Dissertation), https://d-nb.info/1026264812/34 (2012)

 [6] Pallenbach E, „Die stille Sucht – Missbrauch und Abhängigkeit von Arzneimitteln“, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart 2009, ISBN 978-3-8047-2506-5

 [7] BfArm-Statistik, https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/04/27/Methylphenidat-Verbrauch-weiter-rucklaufig (2015)

 [8] https://www.aerzteblatt.de/archiv/162080/Psychostimulanzien

 [9] Czichos J, https://www.wissenschaft-aktuell.de/artikel/Suchtgefahr_bei_Hirndoping1771015585855.html (2009)

[10] Heyn G, https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ausgabe-112012/doping-fuers-gehirn (2012)

[11] Cramer H, Ohlmeier D, Archiv Psychiatrie 1967; 210:182-197

[12] Findling R et al., J. Child Adolesc Psychopharmacol. 2019; 29(2):80-89

[13] Ärzteblatt, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/99716/Kein-Cannabis-auf-Rezept-fuer-ADHS-Patienten (2018)

[14] Yesavage J et al., Neurology 2002;59(1):123-125 Eine Beobachtungsstudie zu Häufigkeit und assoziierten Faktoren (Dissertation) (2017)

[16] Pallenbach E, Deutsche Apotheker Zeitung 2002; 142: 2707

[17] Franke A, Lieb K, Universität Würzburg, https://www.uni-wuerzburg.de 2012

[18] Hildebrandt S, Marschall J, https://www.iges.com/sites/iges.de/myzms/content/e15094/e15625/e15675/e15729/attr_objs15731/ApollonPress_Themenband_Hildebrandt_Marschall_ger.pdf (2013)

[19] Barrett SP, Darredeau C, Bordy LE, Pihl RO. Can J Psychiatry 2005, 50:457-461

[20] de Jongh R et al. Neurosci. Biobehav Rev 2008; 32:760-776

[21] Fritze J et al., Psychopharmakotherapie 2017;24: 56-62

[22] Jung B, https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/02/27/experte-raet-von-mysimba-sup-r-sup-ab (2019)

[23] Clausen E, Kötter T, https://www.aerzteblatt.de/archiv/193537/Leistungssteigerung-im-Studium-Lernst-Du-noch-oder-dopst-du-schon (2017)

Autor

Dr. Ernst Pallenbach, Fachapotheker für Klinische Pharmazie. Viele Jahre Krankenhausapotheker in Villingen-Schwenningen und Projektleiter bei der ABDA. Seit 1994 Mitglied der Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Vorsitzender des Arbeitskreises Sucht und Beauftragter für Suchtprävention der Landesapothekerkammer. Autor des Buches „Die stille Sucht“. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart, 2009.

autor@deutsche-apotheker-zeitung.de

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