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Lunapharm-Affäre ist Thema in Brüssel
Ministerin Karawanskij hinterfragt End-to-End-Verifikation im EU-Fälschungsschutzsystem
In Brüssel traf Karawanskij unter anderem den EU-Parlamentsabgeordneten Tiemo Wölken (SPD), den stellvertretenden Generaldirektor Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Martin Seychell, sowie Annika Nowak, die im Kabinett von EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis für Arzneimittelthemen zuständig ist. Anlass gab die Lunapharm-Affäre, die im vergangenen Sommer offenbarte, wie leicht auf den verschlungenen Wegen des Parallelvertriebs auch gestohlene Arzneimittel in die legale Lieferkette gelangen können. Die Taskforce, die die Brandenburger Landesregierung zur Aufarbeitung des Skandals eingesetzt hatte, empfahl in ihrem Abschlussbericht unter anderem, in Deutschland die Importförderklausel abzuschaffen und den Parallelvertrieb auf europäischer Ebene zu verbieten. Was die Importförderung betrifft, hat Karawanskij bereits eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht – nun will sie in Europa weiterkommen. Im Interview mit DAZ.online berichtete die Ministerin, dass die Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie zum 9. Februar 2019 gerade großes Thema in Brüssel sei. „Dieses Projekt wird durch die eindeutige Rückverfolgbarkeit auf Packungsebene die Arzneimittelüberwachung in Europa einen großen Schritt nach vorne bringen.“ Sie habe bei ihren Gesprächen auch die Brandenburger Erkenntnisse aus der Lunapharm-Affäre vorgetragen. „Unsere Gesprächspartner haben diese sehr ernst genommen und unseren Vorschlägen mit großem Interesse zugehört“, berichtet Karawanskij. Da das Fälschungsschutzprojekt allerdings in Kürze starte, wolle man auf EU-Ebene erst einmal beobachten, wie die Umsetzung läuft und etwa nach zwei Jahren evaluieren. „Unsere Vorschläge können dann gegebenenfalls miteinbezogen werden.“ Die Ministerin weist darauf hin, dass beim EU-Fälschungsschutzsystem – in Deutschland ausgeführt von Securpharm – eine End-to-End-Verifikation durchgeführt wird. Dabei müssen Großhändler – anders als Apotheken – nicht jede einzelne Packung verifizieren. „Ob sich diese Ausnahmeregelung für den Großhandel bewährt, wird sich zeigen“, so Karawanskij. Ein Track-and-Trace-Verfahren, wie man es von DHL-Sendungen kennt, würde die Lieferkette noch genauer abbilden. Was die Forderung zum Verbot des Parallelvertriebs betrifft, räumt die Ministerin ein, es sei „eher unwahrscheinlich“, dass dieser auf EU-Ebene in naher Zukunft eingeschränkt oder eingestellt wird. Schließlich will man den europäischen Binnenmarkt nicht schwächen. |
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